"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0102-R5

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag vom 16.02.2013 haben die drei fraktionslosen Stadträte/Stadträtinnen den Antrag gestellt – bezüglich der Einzelheiten wird darauf Bezug genommen.

 

Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

1.   Welche Gremien sind im Moment mit der Wohnungsproblematik beschäftigt?

 

Innerhalb der Verwaltung sind folgende Dienststellen mit dem Thema befasst:

 

Referat 5                                                        Herr Ralf Haupt, Sozialreferent

Referat 5                                                        Frau Nicole Orf, Behindertenbeauftragte

Referat 5                                                         Frau Stefanie Hahn, Seniorenbeauftragte

Amt 50                                                                      Herr Ernst Mayer, Amtsleiter

 

Amt für soziale Angelegenheiten              Herr Johannes Sagstetter, Abteilungsleiter

                                                                      Obdachlosenhilfe, Team 50II2

                                                                      Herr Hermann Werner

                                                                      Herr Thorsten Übel

 

Amt 51                                                                      Frau Christine Behringer-Zeis, Amtsleiterin

Jugendamt und Präventions-                            Frau Heike Hildenbrand

Stelle vorbeugende Wohnungs-                            Frau Ilse Gladitz-Rahm

Hilfen

 

Amt 38                                                                      Herr Herbert Schütz, Amtsleiter

Umweltamt/Agenda 21 Büro                            Herr Karl Fischer

 

Referat 6                                                        Herr Michael Ilk, Baureferent

Baureferat

 

 

Amt 62                                                                      Herr Robert Stenglein, Amtsleiter

Bauordnungsamt                                          Herr Michael Siegl-Schnitzer

 

Referat 1 / Amt 15                                          Herr Harald Lang

Entwicklung- und Konversions-                            Herr Dr. Thomas Goller             

management

 

Familienbeirat                                                        Frau Gisela Filkorn, Familienbeauftragte

 

2.              Existiert der „Runde Tisch“ noch? Wie oft hat er getagt und mit welchen Ergebnissen?

 

Im Jahre 2001 wurde ein großer „Runder Tisch“ ins Leben gerufen, der möglichst viele betroffene Stellen integrieren sollte. Zielsetzung war die Abwendung von Obdachlosigkeit und Verhinderung von Einweisungen in die städtischen Notunterkünfte sowie Verbesserung der Lebenssituation in der Obdachlosenunterkunft in der Theresienstraße 2. Teilnehmer dieses „Runden Tisches“ waren:

 

Sozial- und Umweltreferat, Koordination Wohnungslosenhilfe Nordbayern, JVA Bamberg, Sozialamt, Wohnungsamt, Jugendamt, Landratsamt-Gesundheitswesen, Caritasverband, Diakonisches Werk, Projekt „Menschen in Not“, Sozialpsychiatrischer Dienst, Frauenhaus Bamberg, Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, Bewährungshilfe, Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke, Joseph-Stiftung, Nervenklinik.

 

Die Federführung in diesem Gremium nahm die Präventionsstelle wahr, die folgende Maßnahmen für erforderlich erachtete:

 

?         Schaffung einer Anlauf- und Koordinationsstelle mit Handlungsmöglichkeiten für Wohnungsnotfälle.

?         Richtlinien für die Versorgung von Obdachlosen/Wohnungsfällen (z.B. durch verbindliche Zuständigkeiten, Frühwarnsystem, Kriterien für Einweisung in die Notunterkünfte oder Gaststättenvermittlung, Sicherung nachsorgender Hilfsangebote etc.).

?         Klärung und Sicherung der Betreuungszuständigkeiten für Obdachlose mit besonderen Problemlagen (Strafentlassener, Bewährung, Alkoholiker usw.).

?         Reintegrationsmaßnahmen, z.B. Motivationsarbeit für den Auszug, Umzugshilfen und nachsorgende Maßnahmen.

?         Schaffung von vertraglich, zeitlich begrenzten Wohnmöglichkeiten, orientiert am spezifischen Bedarf der Personen-/Problemgruppen.

 

Der „Runde Tisch“ unterstützte diese Ziele mit dem Ergebnis, dass eine Stelle für einen Sozialarbeiter in der Obdachlosenunterkunft in der Theresienstraße 2 für alleinstehende Obdachlose Männer, geschaffen wurde.

 

Unter der Federführung des Sozialreferenten wurde im Jahr 2005 auf Initiative der Präventionsstelle ein „Runder Tisch“ ausschließlich mit den Wohnungsbaugesellschaften einberufen. Hierbei wurden die Themen: Allgemeine Situation im sozialen Wohnungsbau, unausgewogene Belegungsstrukturen, Wohnungsbewerbungen und Wohnungsbedarf, Möglichkeit der Freistellung von gefördertem Wohnraum, benachteiligte Stadtviertel sowie Soziale Stadt erörtert.

 

Im Jahr 2007 änderte sich die Zusammensetzung des „Runden Tisches“ erneut. Unter der Zielsetzung der Entwicklung eines Leitbildes für den Wohnungsnotfall kamen Präventionsstelle, Jugendamt, Diakonie, Caritas, Wohnungsamt, Amt für soziale Angelegenheiten und Gesundheitsamt zusammen. Gemeinsam wurde ein Leitbild für den Wohnungsnotfall entwickelt. In seiner Sitzung vom 16.10.2008 hat der Familiensenat diesem Entwurf des Leitbilds der Stadt Bamberg für den Wohnungsnotfall grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das Leitbild kontinuierlich weiter zu entwickeln. Es liegt dem Sitzungsvortrag als Anlage 2 bei.

 

Im Herbst 2011 wurde unter der Federführung des Sozialreferenten auf Initiative der Präventionsstelle erstmals ein stadtinterner Arbeitskreis zum Thema „Sozialer Wohnungsbau/Wohnraumversorgung und Vernetzung der städtischen Beratungsstellen“ einberufen. Zielsetzung war, die vorhandenen Ressourcen der mit dem Thema „Wohnen“ beteiligten Ämter noch besser zu vernetzen. Weitere Schwerpunktthemen des Arbeitskreises waren „fehlender Wohnraum“ und die „erschwerte Wohnungssuche“ für Menschen mit Vermittlungshemmnissen. Als erster Schritt wurde vereinbart, dass die betreffenden Dienststellen ihre Sicht der Dinge zu der Thematik darlegen.

 

Nachdem sich die Diskussion um die Wohnraumversorgung der Bevölkerung nicht allein auf die Notwendigkeit der Vermittlung von Personen aus dem Aufgabenspektrum der Präventionsstelle beschränkt sondern die Gesamtthematik des Wohnungsraums bzw. der Wohnungssituation in Bamberg auch zum Beispiel vor dem Hintergrund der Nachfrage durch Studenten, die sich abzeichnende mögliche Konversion der US-Liegenschaften, die Ausweisung neuer Baugebiete, etc. gesehen werden musste, erschien es damals nicht zielführend diese sektoralen Überlegungen isoliert weiter zu führen. Zwischenzeitlich wurde das Amt 15 mit der Aufgabenzuweisen des zentralen Wohnungsbaumanagement als Teilaspekt des Sachgebiets „Regionalentwicklung und Bevölkerungsmanagement“ geschaffen. Hiermit ist nun sichergestellt, dass für das Thema Wohnen ein zentraler Anknüpfungspunkt in der Verwaltung vorhanden ist.

 

3.              Welche konkrete Zusammenarbeit gibt es in der Praxis zwischen den Wohnungsbaugesellschaften, dabei vor allem der Stadtbau?

 

Kooperation der Präventionsstelle mit den Wohnungsbaugesellschaften bei wohnungserhaltenden Maßnahmen:

Eine gute Kooperation mit den Wohnungsbauunternehmen findet vorrangig in Bezug auf den Erhalt einer Wohnung statt.
Das frühzeitige Informationssystem bei Kündigungen und drohenden Räumungsklagen zwischen Wohnungsbaugesellschaften und Präventionsstelle funktioniert gut.
(Mit einigen Wohnungsbaugesellschaften ist die frühzeitige Informationsvermittlung bei Kündigungen und drohenden Räumungsklagen vereinbart.)

Die hier über Jahre hinweg geschaffenen  Arbeitsstrukturen ermöglichen es, Regelungen für vorhandene Mietrückstände mit den örtlichen Wohnungsbaugesellschaften sowie privaten Vermietern (und dem Jobcenter der Stadt Bamberg) auszuhandeln und  den Wohnungserhalt so zu sichern. Die Baugenossenschaften / private Vermieter zeigen sich meist entgegenkommend, wenn der Mieter bemüht ist seine Mietschulden zu regeln und zudem durch eine offizielle städtische Stelle begleitet und unterstützt wird.

Instrumente der Präventionsstelle sind hierbei: Stabilisierung des Mieters durch ganzheitliche Beratung, Tilgungsvereinbarungen, Abtretungen um die laufende Miete und vereinbarte Ratenzahlung  in der Zukunft zu sichern, Beantragung von zustehenden Leistungen (wie Wohngeld, ALGII, ALGI, Kindergeld…), Ämterbegleitung, Darlehensanträge für Mietschulden beim Jobcenter, Übernahme von Mietschulden und Kaution aus Stiftungsmitteln. Die Baugenossenschaften wertschätzen dies. So kam es in den vergangenen Jahren kaum noch zu Unterbringungen bei Räumungsterminen aufgrund von Mietrückständen in den städtischen Notunterkünften.

Kooperation bei der Wohnungsvergabe:

 

Schwieriger gestaltet sich die Kooperation mit den Wohnungsbaugenossenschaften bei der Wohnungsvergabe. Die Zusammenarbeit mit den Wohnungsbaugesellschaften erfolgt zwar in einer freundlichen Atmosphäre, ist jedoch leider nicht immer erfolgreich. Momentan erfolgt die Zuweisung einer Wohnung durch die Wohnungsbaugesellschaften für den betroffenen Klientenkreis in erster Linie nach deren eigenen internen Kriterien und weniger auf das städtische Ziel ausgerichtet „möglichst Einweisung von Bürgern in die bestehende Obdachloseneinrichtungen“ zu vermeiden. Die Präventionsstelle kann bei der Wohnungssuche im Sinne einer konkreten Wohnungsvermittlung leider kaum noch erfolgreiche Unterstützung im Sinne einer Wohnungsvermittlung anbieten. Die Zahl der Wohnungssuchenden, die sich im Jahr 2012 hilfesuchend an die Präventionsstelle gewandt haben, ist erheblich angestiegen. Vergleicht man die Anzahl der Falleingänge aus dem Jahr 2011 (41) mit dem Jahr 2012(112) so ist es fast zu einer Verdreifachung der Beratungen gekommen.

 

4.      Welche konkreten Möglichkeiten hat die Präventionsstelle bei der Suche nach einer neuen Wohnung Hilfe zu leisten?

 

Die Wohnungsbaugenossenschaften haben lange Wartelisten und nahezu keinen freien Wohnungsbestand. Die Wohnungssuchenden werden deshalb trotz häufiger Vorsprachen und Nachfragen immer wieder ergebnislos weggeschickt, was für diese sehr demotivierend ist. Bei vielen Menschen ist die hierfür notwendige Energie und ein längeres Durchhaltevermögen nicht vorhanden. Dies ist besonders für psychisch angeschlagene Menschen eine sehr belastende Situation.

 

Das momentane Angebot der Fachstelle besteht im Wesentlichen aus einem Coaching der betroffenen Bürger während ihrer Wohnungssuche. Unterstützend dazu werden schriftliche Handreichungen (z.B. Liste der Wohnungsbaugesellschaften) und Tipps für die Wohnungssuche (persönliche Vorsprache anstatt Internetbewerbung…) zur Verfügung gestellt. Die Beratung beinhaltet unter anderem auch Hinweise zu den Mietobergrenzen und zu Finanzierungsmöglichkeiten von Miete und Kaution.

Für Bürger mit Vermittlungshemmnissen sind dies meist erste wertvolle und notwendige Hilfen.

 

5.              Wie beurteilt der Familienbeirat die Situation?

 

Der Familienbeirat wurde gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Diese liegt als Anlage 3 bei.

 

6.              Welche Möglichkeit gibt es allgemein, in Notfällen zu helfen?

 

Leider gibt es auch bei Notfällen nur sehr begrenzte Möglichkeiten bei der Wohnungsbeschaffung konkret zu helfen: Momentan bleibt im Großen und Ganzen neben den bereits geschilderten Coachings nur der Versuch eines persönlichen Engagements der Fachkraft für den Wohnungssuchenden:

 

?         Anrufe bei den Baugenossenschaften.

?         Hinweise auf und Nachfragen bei uns bekannten privaten Vermietern.

?               Hinweise auf die der Präventionsstelle bekannten, zuletzt geräumten Wohnungen und deren Vermieter.

?               Bei entsprechender sozialer Diagnose ist eventuell eine Anfrage nach einer Unterkunft in betreuten Wohnformen anzudenken (SKF, Verein für Jugendhilfe…).

?         Anmieten einer Ferienwohnung.

?         Übernahme von Maklergebühren.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.                  Der Sitzungsvorschlag dient zur Kenntnis.

 

2.                  Der Antrag von Frau Stadträtin Reinfelder, Frau Stadträtin Sauer und Herrn Stadtrat Tscherner ist hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...