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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0103-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 18. Februar 2013 hat die GAL-Stadtratsfraktion den in Anlage 1 beigefügten Antrag auf Sachstandsbericht im Familiensenat am 21. März 2013 gestellt. Im Einzelnen wird auf die Anlage 1 Bezug genommen.

 

Sowohl der Stadt Bamberg als auch dem Jobcenter Stadt Bamberg stehen keine eigenen Daten für Auswertungen zur Verfügung, auch wenn für die Leistungsgewährung und Statistik nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) viele Daten EDV-gestützt erfasst werden. Eigene Auswertungsmöglichkeiten sind aber nicht vorhanden, da auf die „Rohdaten“ keine Zugriffsmöglichkeit besteht.

 

Demgemäß stehen nur allgemeine Auswertungen zur Verfügung, die von der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig erstellt und im Internet allgemein zugänglich gemacht werden. Viele dieser Auswertungen werden zum jeweiligen Monatsende zeitnah erbracht, andere wiederum erst nach einer Konsolidierungsphase von bis zu 3 Monaten, wenn insbesondere im Rahmen der Leistungsgewährung auch „Nachzügler“ bearbeitet sind und damit die Datenbasis valider wird.

 

Zu diesen verspäteten Auswertungen gehören auch die Daten zu den Wohnkosten, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung zuletzt für den Monat Oktober 2012 vorliegen. Wesentliche Veränderungen sind über einige Monate jedoch nicht zu erwarten.

 

Der in der Anlage 2 beigefügte Bericht beinhaltet in den Tabellen 1 und 3 die verfügbaren Daten nach Haushaltsgröße bzw. nach Bedarfsgemeinschaftstypisierung für Miet- und Eigentumsverhältnisse, während die Tabellen 2 und 4 dieselben Daten allein für Mietverhältnisse beinhalten.

 

Die erste Frage nach der Anzahl der betroffenen Leistungsempfänger/innen kann aus diesen Daten nicht beantwortet werden, da zwar die jeweilige Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften in den einzelnen Haushaltsgrößen dargestellt wird sowie die Differenzierung in diversen Wohnungsgrößen, jedoch im weiteren Zahlenmaterial lediglich zwischen den tatsächlichen Kosten und den anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung unterschieden wird. Dargestellt wird lediglich der durchschnittliche Betrag in EURO, jedoch nicht die Anzahl der Betroffenen

 

Eine Unangemessenheitsbegründung, z.B. Wohnungsgröße oder Wohnungslage, kann nicht differenziert werden.

Die Angemessenheit definiert sich allgemein und auch bei der Stadt Bamberg aus dem Produkt aus einem festgesetzten qm-Preis und der maximal zulässigen Wohnungsgröße, wobei die Wohnungsgröße landeseinheitlich vorgegeben ist. Demgemäß können z.B. bei kleineren Wohnungen höhere qm-Preise berücksichtigt werden, ohne einen Gesamtwert über der Angemessenheitsgrenze zu ergeben. Auch dürfen Differenzierungen nach Lage nicht vorgenommen werden und erfolgen somit auch in Bamberg nicht.

 

Allerdings wird derzeit noch ein Ausgleich zwischen eigentlichen Mietkosten und Heizungskosten zugelassen. Bezüglich des SGB XII-Bereiches (Sozialhilfe) bleibt festzuhalten, dass derzeit kein Fall in der laufenden Gewährung ist, bei dem der Hilfeempfänger aus den Regelleistungen einen Teil seiner Miete aufbringen muss.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Sachstandsbericht hat der Verwaltung zur Kenntnis gedient.

 

2.      Damit ist die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 18.02.2013 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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