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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0110-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Der letzte Mietspiegel der Stadt Bamberg datiert aus dem Jahr 2002. Um wieder einen rechtsgültigen Mietspiegel zu erhalten hat der Stadtrat der Stadt Bamberg in seiner Sitzung am 27.06.2012 den Beschluss bekräftigt, einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Bamberg erstellen zu lassen. Für die Erstellung durch ein entsprechendes Institut wurden im Haushalt 2012 Mittel in Höhe von 150.000 Euro bereit gestellt und in das Haushaltsjahr 2013 übertragen.

 

Nach einer verwaltungsinternen Abstimmungsphase und der Durchführung von erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen wurden im Oktober 2012 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung sechs Büros zur Abgabe eines Angebotes zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mit grundsicherungsrelevantem Bestandteil unter Nennung von Referenzen aufgefordert.

 

2.              Um externen Sachverstand einzubeziehen und lokale Akteure einzubinden wurde parallel ein Arbeitskreis „Qualifizierter Mietspiegel“, besetzt mit Vertretern aus den Bereichen Wohnungswirtschaft (Stadtbau GmbH, Baugenossenschaft für Stadt- und Landkreis Bamberg e.G., Joseph-Stiftung) Eigentümer/Vermieter (Haus und Grund Bamberg), Mieter (Mieterverein) sowie Verwaltung, gebildet, der die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels inhaltlich begleiten soll. Der Arbeitskreis Mietspiegel konstituierte sich am 08.11.2012 und hat bislang viermal getagt.

 

3.              Bis zum Ende der Bieterfrist gaben vier Büros ein Angebot ab. Alle Angebote enthielten neben der ausgefüllten Leistungsbeschreibung weitere Erläuterungen zum Untersuchungsdesign, der Methodik des Stichprobenverfahrens sowie Referenzlisten. Ein Angebot war nicht unterschrieben und musste daher vergaberechtlich zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Als Bieter verblieben die Firmen GEWOS, Hamburg, InWIS, Bochum und Analyse & Konzepte, ebenfalls Hamburg, im weiteren Vergabeverfahren.

 

Die Leistung wurde von den Instituten (brutto) wie folgt angeboten:

 

Firma GEWOS:              77.112 €

Firma InWIS:              138.498 €

Firma Analyse & Konzepte:              79.956 €

 

Die Angebote wurden durch die Verwaltung formell sowie materiell vorgeprüft und ausgewertet sowie intensiv im Arbeitskreis „Qualifizierter Mietspiegel“ erörtert und diskutiert. Zur weiteren inhaltlichen Aufarbeitung der Angebote sowie zur Prüfung der Eignung der Institute wurden die angegebenen Referenzen mit positiven Ergebnissen überprüft und ergänzende Fragenkataloge mit allgemeinen und angebotsspezifischen Fragen an alle drei Bieter zur Beantwortung übersandt. In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die Bestandteile „energetische Komponente“ und „Wohnlagenverzeichnis“ eingehend erörtert. Die Bieterantworten wurden in der dritten Sitzung des Arbeitskreises am 20.02.2013 vorgestellt und eingehend diskutiert. Das Angebot des Institutes GEWOS konnte dabei Verwaltung und Arbeitskreis weitestgehend überzeugen. In der Arbeitskreisdiskussion kristallisierte sich aber weiterer Gesprächsbedarf heraus.

 

Die Vertreter des Instituts GEWOS wurden am 14.03.2013 zu einem Bietergespräch mit den Mitgliedern des Arbeitskreises eingeladen. Im Rahmen des Bietergesprächs wurden alle Fragen und Anregungen aus dem Arbeitskreis durch das Institut GEWOS kompetent und umfassend beantwortet bzw. aufgegriffen. Insgesamt wurde der positive Gesamteindruck verstärkt. Bei den Rede und Antwort stehenden Institutsvertretern handelte es sich auch um die Personen, die den Auftrag in Bamberg übernehmen würden.

 

Das Institut GEWOS bringt die Voraussetzungen mit, um auch den geforderten, grundsicherungsrelevanten Bestandteil zu erarbeiten.

 

Im Ergebnis kam der Arbeitskreis zu der Auffassung, dass der Auftrag zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels mit grundsicherungsrelevantem Bestandteil an das Institut GEWOS auf Basis des Angebotes vom November 2012 einschließlich der Option (statistische Absicherung des Punktesystems zur Beurteilung der Wohnungsqualität) erteilt werden sollte. Ausschlaggebend für diese Einschätzung war insbesondere die fundierte und detaillierte Beantwortung der zusätzlich gestellten Fragen und die präzisen Aussagen im Rahmen des Bietergesprächs. Unter Einbeziehung der notwendigen optionalen Bausteinen hat das Institut GEWOS das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von 77.112 € inkl. MWSt abgegeben.

 

Das Auftragsschreiben an das Institut GEWOS lief Anfang April aus.

 

4.              Die nächsten Schritte zur Erstellung des qualifizierten Mietspiegels werden sein:

 

?         Erarbeitung und Abstimmung des Fragebogens für die mündliche Mieterbefragung in enger Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Mietspiegel.

?         Generierung der notwendigen Daten zur Gewinnung von Haushaltsanschriften von Mietern in Bamberg. Festlegung der genauen Methodik in Abstimmung mit der Stadtverwaltung.

?         Erarbeitung von Lagekriterien der Wohnungen in enger Abstimmung mit dem Arbeitskreis Mietspiegel.

?         Planung, Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Mieterinterviews, Vorarbeiten zur Steigerung der Auskunftsbereitschaft zur Erhöhung der Repräsentativität.

?         Vorarbeiten und Abstimmung mit Vertretern des Jobcenters zur Erarbeitung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegelbestandteiles.

 

Aktuell kann davon ausgegangen werden, dass eine Erstellung des qualifizierten Mietspiegels mit grundsicherungsrelevantem Bestandteil voraussichtlich bis Ende 2013 möglich ist.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Finanzsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens bis Ende 2013 zu berichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 77.112 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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