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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0112-61

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Beratungsfolge

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-               Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-               Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB

-               Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-               Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Anlass der Planung

 

Die Stadt Bamberg beabsichtigt das Plangebiet zwischen der Memmelsdorfer Straße, Berliner Ring, Zeppelinstraße u. Flugplatzgelände Breitenau zur Ansiedlung der Fa. Brose als Gewerbegebiet auszuweisen.

Hintergrund der Überplanung ist die Entscheidung des weltweit agierenden Automobilzulieferers sich am Standort Bamberg mit Entwicklungs-, Verwaltungs- u. Produktionsbereichen niederzulassen. Das Unternehmen beschäftigt heute weltweit ca. 20.000 Menschen an 52 Standorten, 8 Standorte befinden sich in Deutschland. In der Endausbaustufe des Vorhabens sollen insgesamt ca. 900 Arbeitsplätze am Standort Bamberg entstehen.

Der Entscheidung vorausgegangen war eine Standortanalyse des Unternehmens in deren Rahmen auch potentielle Ansiedlungsalternativen in Coburg, Hallstadt und Würzburg hinsichtlich der erforderlichen Standortfaktoren überprüft wurden.

Die Stadt Bamberg stellte für die Unternehmensansiedlung mehrere Flächen zur Diskussion. Aus diesem Katalog wurde im Zuge einer Vorauswahl das Gelände an der Breitenau durch das Unternehmen präferiert, da dieser Standort mit seiner infrastrukturell optimal angebundenen Lage im Nahbereich der Bundesautobahnen A70 und A73 und der benachbarten Lage des Flugplatzes außergewöhnliche Randbedingungen aufweist.

Die Ansiedlung eines global tätigen Unternehmens stellt aus wirtschaftlicher und stadtplanerischer Sicht eine der bedeutendsten Entwicklungsmaßnahmen Bambergs dar. Die Teiländerung des Flächennutzungsplans soll hierfür die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen schaffen. Im Hinblick auf die zukünftige Stadtentwicklung, werden mit der Ansiedlung der Fa. Brose wichtige Eckpunkte für eine Neuordnung des östlichen Stadtgebietes gesetzt, für dessen Entwicklung im Rahmen der anstehenden Konversion der militärischen Flächen große Potentiale vorhanden sind.

 

2.               Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 04.07.2012 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Plankonzept der Teiländerung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 04.07.2012 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 16.07.2012 bis 06.08.2012 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

3.               Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein:

 

3.1.              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

3.1.1              Industrie- u. Handelskammer für Oberfranken Bayreuth, mit Schreiben vom 17.07.2012

 

3.1.2              PLEDOC Leitungsauskunft, mit Schreiben vom 17.07.2012

 

3.1.3              E.ON Bayern AG, mit Schreiben vom 18.07.2012

 

3.1.4              E.ON Netz GmbH, mit Schreiben vom 19.07.2012

 

3.1.5              Fernwärme Bamberg GmbH, mit Schreiben vom 23.07.2012

 

3.1.6              Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom              24.07.2012

 

3.1.7              Staatliches Bauamt, mit Schreiben vom 24.07.2012

 

3.1.8              Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 26.07.2012

 

3.1.9              Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 30.07.2012

 

3.1.10              Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 31.07.2012

 

3.1.11              Bundesanstalt für Immobilienmanagement (Geschäftsbereich Facility Management),

              mit Schreiben vom01.08.2012

 

3.1.12              Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. , mit Schreiben vom 01.08.2012

 

3.1.13              CORPUS SIREO Asset Management Commerial GmbH, mit Schreiben vom 02.08.2012

 

3.1.14              Straßenverkehrsamt (A 31), mit Schreiben vom              02.08.2012

 

3.1.15              Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 03.08.2012

 

3.1.16              Wirtschaftsförderung Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 03.08.2012

 

3.1.17              Verkehrsclub Deutschland, mit Schreiben vom 05.08.2013

 

3.1.18              Regionaler Planungsverband Oberfranken West, mit Schreiben vom 06.08.2012

 

3.1.19              Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 06.08.2012

 

3.1.20              Amt f. Umwelt-, Brand-, u. Katastrophenschutz (A 48), mit Schreiben vom 07.08.2012             

 

3.1.21              Bürgerverein Gaustadt, mit Schreiben vom 07.08.2012

 

3.1.22              Finanzreferat (Ref. 2),, mit Schreiben vom 14.08.2012

 

3.1.23              Forstverwaltung (A 26), mit Schreiben vom 14.08.2012

 

3.1.24              Immobilienmanagement (A 23)              , mit Schreiben vom 14.08.2012

 

3.1.25              Kämmereiamt (A 20), mit Schreiben vom 14.08.2012

 

3.1.26              Luftamt Nordbayern, mit Schreiben vom 15.08.2012

 

3.1.27              Entsorgungs- u. Baubetriebe d. Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 27.08.2012

 

3.1.28              Bürgerverein Gartenstadt, mit Schreiben vom 07.09.2012

 

3.1.29              Stadtplanungsamt Sachgebiet Verkehrsplanung, mit Schreiben vom 12.09.2012

 

3.2.              Öffentlichkeit

 

3.2.1              Bürger A, mit Schreiben vom 30.07.2012

 

3.2.2              Bürger B, mit Schreiben vom 02.08.2012

 

3.2.3              Bürger C, mit Schreiben vom 06.08.2012

 

3.2.4              Bürger D, mit Schreiben vom 22.11.2012

 

Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind der Anlage des Sitzungsvortrages zu entnehmen.             

 

4.               Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 04.07.2012

 

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der

Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich Änderungen und Ergänzungen in der Planung:

 

4.1              Teilplan nach Art der Nutzung

 

-              Erweiterung des Geltungsbereiches zum Berliner Ring, Einmündungsbereich Zeppelinstraße und Abschnitt Memmelsdorferstraße um an diesen Stellen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes K 11 zu entsprechen.

 

-              Einführung einer Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraße in den Bereichen Berliner Ring und Memmelsdorfer Straße, aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches.

 

-              Erweiterung des Verkehrsbegleitgrüns (v) aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches und Aufrechterhaltung einer ausgeprägten Straßenranddurchgrünung.

 

-              Die Nutzungsbeschränkung oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen vom Flugplatzgelände entfällt, weil zwischen den nunmehr vorgesehenen benachbarten Nutzungen kein Immissionskonflikt besteht.


4.2              Teilplan Landschaftsplan

 

-              Erweiterung des Geltungsbereiches zum Berliner Ring, Einmündungsbereich Zeppelinstraße und Abschnitt Memmelsdorferstraße um an diesen Stellen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes K 11 zu entsprechen.

 

-              Einführung einer Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Hauptverkehrsstraße in den Bereichen Berliner Ring und Memmelsdorfer Straße, aufgrund der Erweiterung des Geltungsbereiches.

 

-              Erweiterung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung eingeschränkt zugängliche Grünfläche aufgrund der Änderungen des Bebauungsplanes im Bereich der ehemaligen P & R Anlage Nähe Ecke Berliner Ring / Memmelsdorfer Straße.

 

-              Erweiterung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Verkehrsbegleitgrün / Schutzgrün in einem Teilbereich entlang des Berliner Rings als Grünpuffer zwischen der Verkehrsfläche und dem Gewerbesiedlungsbereich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.               Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.               Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus

der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

3.               Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus

der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

4.               Der Bau- und Werksenat beschließt den geänderten Geltungsbereich des Entwurfes der Flächennutzungsplan-Teiländerung für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 10.04.2013 abgegrenzte Gebiet.

 

5.               Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung vom 10.04.2013 sowie den Entwurf der Begründung vom 10.04.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

6.               Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Teiländerung vom 10.04.2013 sowie zum Entwurf der Begründung vom 10.04.2013 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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