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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0130-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

 

Mit Schreiben vom 12.03.2013 hat die Regierung von Oberfranken den in der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2013 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 2.533.300 € sowie der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 10.245.000 € unter folgenden Auflagen rechtsaufsichtlich genehmigt:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen. Dabei sind auch die Personalkosten mit einzubeziehen, die sich im Zeitraum 2006 bis 2013 um rund 10,0 Mio. € erhöht haben.

 

2.              Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.

 

3.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

 

4.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

 


In der Würdigung des Gesamthaushalts weist die Regierung von Oberfranken darauf hin, dass die Stadt Bamberg im Haushaltsjahr 2013 die Mindestvoraussetzungen für die Genehmigung der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen nur erfüllt, weil sich zwischenzeitlich Verbesserungen gegenüber dem Haushaltsansatz bei verschiedenen Einnahmehaushaltsstellen ergeben haben.

 

„Der Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg kann im Haushaltsjahr 2013 nicht einmal die Pflichtzuführung in Höhe der Tilgung von 2,5 Mio. € erbringen. Die Stadt weist zwar einen Zuführungsbetrag aus, der geringfügig über diesem Betrag liegt; dies ist jedoch nur möglich, weil sie gleichzeitig eine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 1,2 Mio. € veranschlagt hat.“

 

Positiv würdigt die Regierung zwar, dass in 2013 im Gegensatz zu den Finanzplanungsjahren 2015 und 2016 keine Zunahme der Verschuldung vorgesehen ist, sieht aber deshalb auch keine Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt.

 

„Nachdem auch weiterhin keine durchgreifende Verbesserung der finanziellen Lage der Stadt Bamberg zu erwarten ist, ist das rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzept fortzuführen.“

 

Beim Verwaltungshaushalt befürchtet die Regierung, dass dieser bei einem auch nur teilweisen Ausfall der Gewerbesteuer nicht mehr auszugleichen sein wird. Belastet wird dieser mit bereits 35,9 % durch die Brutto-Personalkosten, die damit der wichtigste Ausgabenblock sind und nach Ansicht der Regierung Konsolidierungspotenzial besitzen.

 

„Zielsetzung der Stadt sollte eine dauerhafte Senkung der Personalkosten oder zumindest eine Begrenzung der Steigerung auf die tariflichen und gesetzlichen Änderungen sein.“

 

Im Vermögenshaushalt kritisiert die Regierung, dass wie bereits in den Vorjahren die Rückflüsse aus dem Trägerdarlehen in Höhe von 4,3 Mio. € nicht für Sondertilgungen verwendet werden - wobei allerdings anerkannt wird, dass diese Mittel zur Vermeidung weiterer Kreditaufnahmen eingesetzt werden.

 

Bezüglich der allgemeinen Rücklage stellt die Regierung fest, dass die Mindestrücklage nicht in voller Höhe vorhanden ist. Der Aufforderung der Regierung, zumindest diesen Sockelbetrag wieder aufzufüllen, kann mit der vorgeschlagenen Verwendung des Überschusses aus dem Rechnungsergebnis 2012 (siehe Sitzungsvorlage VO/2013/0092-20) nachgekommen werden.

 

Bemängelt wird seitens der Rechtsaufsichtsbehörde (trotz der betragsmäßigen Einhaltung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes) weiterhin die Höhe der freiwilligen Leistungen - gerade im Hinblick auf die vielen Dauerverpflichtungen, die bei einer Verschlechterung der Haushaltslage nicht einfach zu beenden sind.

 

„Wir erwarten, dass die freiwilligen Leistungen jedes Jahr kritisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden.“

 

Beim Stellenplan stellt die Regierung fest, dass es sowohl im Beamten- als auch im Tarifbereich immer noch eine Vielzahl von unbesetzten Stellen gibt, die aufgrund der finanziellen Lage auch nicht besetzt werden können.

 

„Wir erwarten deshalb, dass gerade im Tarifbereich noch einige Stellenanpassungen vorgenommen werden.“

 

Bezüglich der Finanzplanung wird begrüßt, dass die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt bis zum Jahr 2016 wieder ansteigt. Gefahren sieht die Regierung allerdings bei der jeweils nur 1%igen Steigerung der Personalkosten sowie bei den über die Jahre nahezu identischen Aufwendungen für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand. Auch die für die Jahre 2015 und 2016 ausgewiesene Netto-Neuverschuldung wird kritisch gesehen.

 

Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage verwiesen werden.


Nachdem die Genehmigung der Kreditaufnahmen und der Verpflichtungsermächtigungen nur unter Auflagen erteilt wurde, ist folgendes veranlasst:

 

1.              Die Konsolidierungsmaßnahmen im Verwaltungshaushalt sind mit Nachdruck fortzusetzen. Dabei sind auch die Personalkosten mit einzubeziehen, die sich im Zeitraum 2006 bis 2013 um rund 10,0 Mio. € erhöht haben.

 

2.              Das bereits vorgelegte Haushaltskonsolidierungskonzept ist bis auf weiteres fortzuführen.

 

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 24.10.2012 (Haushaltskonsolidierung) sind deshalb strikt einzuhalten. Dabei ist im Hinblick auf die beschlossenen Tarifsteigerungen besonderes Augenmerk auf die Zielvorgabe von 62,8 Mio. € bei den Brutto-Personalkosten zu legen.

 

3.              Zusätzliche freiwillige Leistungen dürfen nicht veranschlagt werden.

              Das bedeutet, dass neue freiwillige Leistungen nur dann gewährt werden können, wenn gleichzeitig bisherige freiwillige Leistungen entsprechend reduziert werden. Weitere Dauerverpflichtungen sind zu vermeiden.

 

4.              Mehreinnahmen und Minderausgaben, die sich beim Haushaltsvollzug ergeben, sind zur Verminderung des Kreditbedarfs, zur Stärkung der allgemeinen Rücklage oder zur erhöhten Tilgung zu verwenden.

              Damit erscheint die Verwendung derartiger Änderungen zur Deckung über- und außerplanmäßiger Ausgaben nur zulässig, wenn diese Ausgaben zur Aufgabenerfüllung zwingend notwendig und absolut – und zwar sowohl sachlich als auch zeitlich – unabweisbar bzw. unaufschiebbar sind. Mehreinnahmen und Minderausgaben können damit nicht zur Deckung neuer bzw. Aufstockung bereits vorhandener freiwilliger Leistungen herangezogen werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.      Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Erfüllung der Auflagen der Regierung von Oberfranken im Schreiben vom 12.03.2013 sicherzustellen.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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Anlagen

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