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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0133-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In gemeinsamer Absprache mit der Dompfarrkirchenstiftung und dem Erzbischöflichen Bauamt wird der Kindergarten St. Michael in den letzten Jahren Stück für Stück baulich ertüchtigt. So wurden zuletzt die Außenspielfläche, der Sanitärbereich, der Mehrzweckraum im Untergeschoß sowie die Böden in dieser Einrichtung erneuert. Das 1965 erbaute Gebäude befindet sich zwar in einem guten Gesamtzustand, jedoch sind verschiedene Mängel aufgrund des Alters unübersehbar. Vor allem die Betriebskosten des Kindergartens sind, aufgrund der hohen Energieverluste, die Heizkosten betreffend sehr hoch. Dazu kommt, dass auch die Heizungsanlage hinsichtlich ihrer Laufzeit dem Ende zugeht und in absehbarer Zeit ebenfalls auszutauschen ist.

 

Um die Notwendigkeit und auch die Sinnhaftigkeit von energetischen Maßnahmen festzustellen, wurde seitens des Erzbischöflichen Bauamtes eine Thermographie des Gebäudes in Auftrag gegeben und auch vollständig finanziert. Die Ergebnisse dieses Gutachtens des Ingenieurbüros Zahner vom 11.12.2012 liegen der Verwaltung vor. Dem Sitzungsvortrag wurde lediglich die schriftliche Zusammenfassung beigefügt, da die Bilddokumentation nur in einer farbigen Version Sinn macht und diese doch nicht gerade geringen Kosten für die Farbkopien in 60-facher Fertigung eingespart werden sollten. Die Bilddokumentation ist jedoch bei Bedarf bei der Verwaltung des Stadtjugendamtes einzusehen.

 

Insgesamt kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass speziell an der Südfassade und im Eingangsbereich verhältnismäßig hohe Temperaturen zu erkennen sind. Speziell auch an den Fenstern und Fensterbrüstungen sind wohl die größten Wärmeverluste zu verzeichnen. Aus diesem Grund hat sich der Kindergartenträger, die Dompfarrkirchenstiftung, in fachlicher Absprache und Begleitung des Erzbischöflichen Bauamtes dazu entschlossen, eine energetische Teilsanierung in Form der Erneuerung der Fenster und des Eingangstürenelementes sowie der Außenwärmedämmung unterhalb der Fensterbrüstungen auszuführen. Zu dieser Maßnahme beantragt die Dompfarrkirchenstiftung mit Schreiben vom 15.03.2013 bei der Stadt Bamberg die Bezuschussung dieser Sanierungsmaßnahme.

 

Die günstigsten Angebote der angeschriebenen Firmen für diese Maßnahme liegen diesem Sitzungsvortrag bei und ergeben für die drei genannten Bereiche einen Gesamtkostenaufwand von 60.000,00 €. Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg über die Gewährung von freiwilligen Investitionszuschüssen ist bei Kosten von über 30.000,00 € ein Beschluss des Stadtrates bei Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Die zwingende Notwendigkeit der Durchführung dieser Sanierungsmaßnahme wird seitens des Stadtjugendamtes anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Dompfarrkirchenstiftung für die energetische Teilsanierung des Kindergarten St. Michael einen Zuschuss in Höhe von 5 0% der zuwendungsfähigen Kosten, also insgesamt maximal 30.000,00 € zu gewähren.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1              Der Dompfarrkirchenstiftung zur energetischen Teilsanierung des Kindergarten St. Michael, Franziskanergasse, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 30.000,00 € zu gewähren.

2.2              Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises zu Lasten des Ansatzes bei Haushaltsstelle 46420.70890.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 30.000,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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