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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0192-31

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Umweltsenats vom 05.03.2013 wurde die Verwaltung beauftragt mit der Telekom Deutschland GmbH in Verhandlung zu treten mit dem Ziel des Abschlusses einer für die Stadt Bamberg tragfähigen Vereinbarung (Anlage 1 – Beschluss des Umweltsenats vom 05.03.2013).

 

Der Stadt Bamberg wurde durch die Telekom eine Liste vorgelegt mit rot gekennzeichneten Örtlichkeiten, an denen die Telefonzellen abgebaut werden. In der Sitzung des Umweltsenats vom 05.03.2013 wurden sieben Örtlichkeiten benannt, die hinsichtlich des Verbleibens überprüft werden sollten. Aus der Liste der grün Hinterlegten wurden drei Örtlichkeiten zur Disposition zum Abbau gestellt (Anlage 2 – Liste der Telefonzellen).

 

Unter diesen Vorgaben wurde mit der Telekom GmbH ein Gespräch geführt. Die sieben folgenden Standorte wurden wie folgt bewertet:

 

1.              Kaspar-Zeuß-Weg 18: Dieser Standort wird abgebaut. Von hier aus die nächste Telefonzelle ist in der Rodezstraße – dieser Standort verbleibt (gehört zu den grün hinterlegten Standorten).

 

2.              Riemenschneiderstraße 13: Dieser Standort befindet sich an der Rückseite der Uni und scheint von der Örtlichkeit sehr versteckt und wird laut Angaben der Telekom GmbH so gut wie nicht genutzt – hier ist kein Ersatz vorgesehen.

 

3.              Am Regnitzufer 2: Dem Wunsch des Senates kann entsprochen werden, zumal es die letzte Telefonzelle in Bug ist – die Telefonzelle bleibt.

 

4.              Hauptsmoorstraße 56: Diese Telefonzelle wird entfernt, allerdings die Telefonzelle in der Hauptsmoorstraße Hs.-Nr. 101 bleibt (gelb hinterlegt) und daneben existiert auch als Alternativstandort in der Seehofstraße 26, ehemaliges Postamt (gelb hinterlegt), eine weitere Telefonzelle.

 

5.              Siechenstraße 82: Diese Telefonzelle befindet sich in der Bushaltestelle, wird nicht gesehen und nicht genutzt – der Standort wird abgebaut. Als Alternative wird der Standort Kettenbrückstraße 5 aufrechterhalten (eigentlich Abbau geplant – rot hinterlegt).

 

6.              Hallstadter Straße 26: Der Standort befindet sich am Friedhofseingang, sollte wegen wenig Umsatz abgebaut werden; hier wird dem Wunsch des Senates entsprochen und die Telefonzelle beibehalten.

 

7.              Katzheimerstraße 9 (Malerviertel): Der Standort befindet sich an einer früheren Bushaltestelle, wobei fast kein Umsatz dort vorhanden ist – der Standort muss abgebaut werden. Die Alternative hierfür befindet sich quasi gegenüber bei Norma/Netto in der Pödeldorfer Straße.

 

In der Sitzung des Umweltsenates wurden weiterhin drei Standorte angesprochen, die aus Sicht des Senates entfallen könnten:

 

1.              Rodezstraße – gegenüber Autohaus Aventi: Dieser Standort bleibt, da wie vorstehend unter Nummer 1 erwähnt die Telefonzelle als Alternative zum Standort Kaspar-Zeuß-Weg dienen soll.

 

2.              Dr.-von-Schmitt-Straße: Dieser Standort wird abgebaut.

 

3.              Dominikanerstraße 9: Dieser Standort wird abgebaut.

 

Grundsätzlich ist zu erwähnen, dass pro Standort ein Umsatz von 120,00 EUR/monatlich zu erzielen ist, damit Kostendeckung gegeben ist. Sollte auf Wunsch der Stadt Bamberg demnach ein Standort aufrechterhalten bleiben, müsste der Unterschiedsbetrag an die Telekom GmbH ausgeglichen werden. Der Trend, laut Deutscher Telekom, ist bundesweit nach wie vor, dass Telefonzellen abgebaut werden. Der stete Umsatzrückgang im Bereich der öffentlichen Telefone hält weiterhin an. Die dem Senat im März vorgelegte Liste wurde seitens der Telekom aktualisiert, wobei hier bereits weitere Standorte in den roten Bereich (also eigentlich Abbau) gewechselt haben. Den Verhandlungen zu Grunde gelegt wurde allerdings die Liste, die dem Senat vorgelegt wurde. Es besteht Bereitschaft einen Vertrag für ein Jahr ab 01.07.2013 bis 30.06.2014 mit den nun festgelegten Rahmenbedingungen zu schließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechend Anlage 3 den Vertrag mit der Firma Telekom abzuschließen um das Telefonstandortnetz zumindest für ein Jahr zu erhalten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt den Vertrag entsprechend Anlage 3 mit der Deutschen Telekom abzuschließen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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