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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0198-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die GAL-Fraktion stellte mit Schreiben vom 04.02.2013 folgenden Antrag:

„Im Fall von absehbaren oder aktuellen Überschreitungen der Grenzwerte bzw. bei stärker erhöhten Werten von Feinstaub in der Atemluft warnt die Stadt Bamberg ihre BürgerInnen auf eine Art und Weise, dass möglichst viele von den Menschen, die sich hier aufhalten, erreicht werden.

 

Hierzu ist von der Verwaltung

1.      eine Grenzwerte-Skala auszuarbeiten bzw. eine bereits vorliegende heranzuziehen, um dann

2.      einen danach ausgerichteten Maßnahmen-Katalog dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Wegen der Begründung wird auf die Anlage 1 Bezug genommen.

 

Allgemeine Situation

 

Jahreszeitlich und durch meteorologische Einflüsse bedingt kommt es während der Wintermonate häufiger zu Überschreitungen der Tagesmittelwerte für Feinstaub als im Sommer. Mehrere Faktoren spielen dabei eine Rolle. Sowohl lokale als auch weiträumige Schadstrofffrachten können zu außergewöhnlich hohen Feinstaubbelastungen führen.

 

Zur Erhöhung lokaler Emissionen tragen in den Wintermonaten u.a. folgende Umstände bei:

?         erhöhter Schadstoffausstoß durch Feuerungsanlagen bei niedrigen Außentemperaturen;

?         erhöhte Staubaufwirbelungen von Straßenstaub und Streusalzrückständen während länger vorherrschenden Trockenperioden,

?         Unterbindung des Abströmens der Rauchgase durch „Sperrschichten“ bei Inversionswetterlagen

?         Kraftfahrzeuge benötigen mehr Kraftstoff, schon allein beim Starten des Motors.

 

Außergewöhnlich hohe Feinstaubwerte, wie sie in der Zeit vom 21. bis 27. Januar 2013 verzeichnet wurden, sind allerdings zu einem sehr hohen Anteil auch auf weiträumige Verfrachtungen zurückzuführen. Solche Situationen treten mitunter bei stabilen Hochdruckwetterlagen und länger andauernden Ostwinden auf.

 


Immissionsbetrachtung

 

Aus dem Verlauf der Immissionskonzentrationen (s. Anlage 2 - Diagramm und Anlage 3 - Tabelle) ist ersichtlich, dass im Januar der Immissionsgrenzwert gemessen als Tagesmittelwert vom 21.01. bis 23.01.2013 überschritten worden ist. Am 24.01.2013 wurden noch 50 µg/m³ gemessen. Anschließend sank die Belastung kontinuierlich. Dieses Beispiel zeigt die starke Abhängigkeit der Luftbelastung im Stadtgebiet von meteorologischen Einflüssen, wie Ferntransport und Inversionswetterlagen.

 

Über eine ähnliche Situation am 29.03. und 30.03.2013 konnten aus dem Internet noch die Deutschlandkarten mit der räumlich verteilten Immissionsbelastung ausgedruckt werden (s. Anlage 4). Hieraus geht deutlich hervor, dass insbesondere bei sehr hohen Belastungen weite Gebiete davon betroffen sind und es sich keineswegs ausschließlich um lokale Probleme handelt.

 

Im bayernweiten Vergleich der LÜB[1]-Standorte liegt Bamberg am 21.04.2013 mit 9 Überschreitungen  im Bereich der nicht so stark belasteten Orte (vgl. Anlage 5).

 

Maßnahmen

 

Gegen meteorologische Phänomene die zu extrem hohen Luftbelastungen beitragen, können lokale Maßnahmen in den kurzen Zeiträumen wenig bewirken. Hinzu kommt, dass gerade in solchen Zeitabschnitten bei längeren Frostperioden Feuerungsanlagen maximal ausgelastet sind und die höchsten Emissionen im Jahresablauf verursacht werden.

 

Um die Luftqualität im Stadtgebiet weiter zu verbessern, hat das Umweltamt mit Beschluss des Umweltsenates einen Maßnahmenplan zur Reduzierung der Feinstaub- und Stickoxidbelastung in Bamberg erarbeitet und abschließend dem Senat vorgelegt. Beschlossen wurde in der Sitzung am 02.10.2012: „Der Umweltsenat empfiehlt den zuständigen Referaten und Fachämtern die Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität gemäß Abschnitt 7 des Maßnahmenplanes zu prüfen und den zuständigen Fachsenaten zum Beschluss vorzulegen.“ – Jede einzelne umgesetzte Maßnahme aus diesem Gesamtpaket ist ein kleiner Mosaikstein zur Verbesserung der Luftqualität in Bamberg.

 

Kurzfristige Maßnahmen, wie z. B. Fahr- oder Verbrennungsverbote können i.d.R. unter verwaltungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht gefordert werden  und würden bei extremen Wetterlagen auch nicht zu erheblichen Verbesserungen der Luftqualität beitragen.

 

Verhaltensempfehlungen aus medizinischer Sicht, insbesondere für Risikogruppen sollten nur vom Arzt oder vom Staatlichen Gesundheitsamt erfolgen.

 

Seitens des Umweltamtes kann allenfalls auf der Homepage der Stadt Bamberg und über die Medien auf hohe Luftschadstoffbelastungen aufmerksam gemacht werden. Als Maßstab für die Luftgüte empfiehlt sich die Skala, die auch bei der Darstellung auf der Homepage des LfU verwendet wird (s. Anlage 6). Diese kann unter http://inters.bayern.de/luebmw/html/html_403_PM10.php aufgerufen werden.

 

Hinweis auf die aktuelle Projektstudie

 

Im Rahmen einer Projektstudie des Institutes für Steinkonservierung e.V. „Wirkung verkehrsbedingter Immissionen auf Baudenkmäler“ begleitet das Umweltamt die Untersuchungen durch Vergleichsmessungen mit dem städtischen Luftmesswagen. Das Umweltamt steht hierbei in direktem Kontakt mit Herrn Prof. Snethlage als dem Projektverantwortlichen.

Hauptziel dieses Projektes ist die Entwicklung von Verfahren zur qualifizierten Einschätzung der vom Verkehr ausgehenden Gefährdung von Kulturdenkmälern in deutschen Städten unter aktuellen Bedingungen. Die Dauermessstation des Instituts befindet sich an der Außenwand des Anwesens Richard-Wagner-Straße / Nonnenbrücke 1. Gegenüberliegend ist der Luftmesswagen während der jeweiligen Messintervalle vor dem Anwesen Schillerplatz 26 aufgestellt.

 

Sobald über das Projekt konkrete Ergebnisse vorliegen, wird hierüber dem Umweltsenat berichtet.

 


[1] LÜB – landesweites Luftüberwachungssystem Bayern

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Vortrag der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.      Bei Überschreitungen der Feinstaubkonzentration größer 60 µg/m³, gemessen an mehr als 3 Tagen an der LÜB-Station veranlasst die Verwaltung, dass auf der Homepage der Stadt Bamberg und über die Medien auf erhöhte Feinstaubbelastungen hingewiesen wird.

 

3.      Damit ist der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 4. Februar 2013 geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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