"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0214-65

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

 

0. Vorbemerkung

 

Über die o.g. Maßnahme wurde letztmals im Bau- und Werkssenat am 06. Februar 2013 berichtet. Der Schwerpunkt lag hierbei auf einem Bericht über die Jahreshauptversammlung des Bürgervereins Bug, bei der verschiedene Brückenvarianten intensiv diskutiert wurden.

 

Seither wurden die Brücken- und Straßenausbauplanungen fortgeschrieben.

 

Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen und Aktivitäten werden in der Sitzung durch Herrn Baureferenten Michael Ilk anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich vorgestellt.

 

 

1. Planungen Brückenbau

 

Das Ingenieurbüro Oehmke + Herbert hat insgesamt zehn mögliche Ausführungsvarianten erarbeitet und dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg vorgestellt. Nach Abwägung hinsichtlich Technik, Wirtschaftlichkeit und Gestaltung wurden folgende drei Varianten zur Entscheidungsfindung in die engere Wahl genommen:

 

Variante 1: - Überbau in Spannbetonbauweise mit gevouteter Unterkante              (siehe Anlage 1)

Variante 2: - Überbau in Spannbetonbauweise mit konstanter Bauhöhe              (siehe Anlage 2)

Variante 3: - Überbau in Stahlverbundbauweise mit gevouteter Bauhöhe              (siehe Anlage 3)

 

 

 

 

 

Die drei Varianten wurden auch im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2013 des Bürgervereins Bug 1972 e.V. durch den Baureferenten Herrn Michael Ilk, u.a. anhand einer Präsentation von 3-D Fotomontagen vorgestellt und diskutiert.

 

In der Bürgerversammlung war festzustellen, dass sich eine breite Mehrheit für die Variante „Überbau in Spannbetonbauweise mit gevouteter Unterkante“ aussprach.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt befinden sich die Vorstatik, sowie die planerische Ausarbeitung des Brückenbauwerkes, in der Vorbereitung.

 

 

2. Planungen Straßenbau

 

Seit dem Frühjahr 2013 wurden die Planungen zum Straßenneubau hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, unter Berücksichtigung von naturschutz- sowie denkmalschutzrechtlichen Forderungen, fortgeführt. Grundlegend war hierbei die Berücksichtigung der Belange „Bauen im Wasserschutzgebiet (WZ II)“.

 

Im Einzelnen sind folgende Planungsbereiche/Aufgabenfelder zu nennen:

 

a) aus verkehrlicher- bzw. straßenbaulicher Sicht

-          Die Einmündung Buger Hauptstraße / Hans- Schmitt-Straße wird, unter Beachtung der Belange des Fußgänger- und Radfahrverkehrs, den Erfordernissen des motorisierten Straßenverkehrs angepasst.

-          An den Überquerungshilfen sowie Überquerungsstellen werden durch den Einbau von „taktilen Elementen“ (Noppen- und Rippenplatten) den Interessen von sehbehinderten Bürgern Rechnung getragen.

-          Auf Höhe des westlichen Widerlagers der Franz-Fischer-Brücke wurde der Kurvenradius optimiert, und so eine fahrdynamische Trassierung gewährleistet.

-          Um den Anforderungen des Fußgänger- sowie des Radverkehrs zu genügen, wurde eine weitere Überquerungshilfe auf Höhe der Einmündung zum Schwimmverein „Neptun“ vorgesehen, um das sichere Queren zu ermöglichen. 

-          Zudem werden die beiden bestehenden engen Kurvenbereiche an der Galgenfuhr entschärft. Neben einer Optimierung der Trasse konnte so auch der Anregung der Regierung von Oberfranken bzgl. einer Verbesserung der Straßenführung Rechnung getragen werden.

-          Weiter erfolgt der Lückenschluss des Radwegenetzes (bestehende Radwege entlang des Kanals sowie entlang der Galgenfuhr) bis zum Stadtteil Bug.  

-          Neugliederung- sowie Neugestaltung des Einmündungsbereiches Bughof.

-          Grunderwerbsverhandlungen mit Anliegern.

 

b) aus naturschutzrechtlicher,- sowie denkmalschutzrechtlicher Sicht

- größtmögliche Schonung der vorhandenen Baumallee entlang der Hans-Schmitt-Straße durch einen von der Fahrbahn in südliche Richtung abgesetzten Geh- und Radweg.

- Berücksichtigung von Ausgleichsmaßnahmen auf Grund der „Mehrversiegelungsflächen“ in Form von Baum- und Strauchpflanzungen.

- Eingriffsminimierungen bezogen auf Randbereiche des als einzeldenkmalgeschützten Wasserarm des Ludwig-Donau-Main-Kanals. Hier wird, einer Anregung des Wasserwirtschaftsamtes Kronach auf einer Zuwegung zum Ufergrundstück folgend, lediglich der Böschungsbereich des Altwasserstiches neu profiliert.

 

 

 

 

 

 

c) aus wasserschutzrechtlicher Sicht

- aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet II unterliegt der Bau des Straßenabschnittes an der Galgenfuhr den Vorgaben der Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RistWag 2002). Dies bedeutet, dass das Oberflächenwasser der Fahrbahn- und Böschungsflächen nicht wie üblich breitflächig versickert werden darf, sondern vollständig in Entwässerungskanälen gefasst und in den Vorfluter geleitet werden muss. Diesen Forderungen ist auch die maßvolle Erhöhung der Fahrbahn in o.g. Kurvenbereich der Galgenfuhr geschuldet. Um den Wasserabfluss in den seitlichen Pflasterrinnen zu gewährleisten und somit die Fahrbahnentwässerung nach RistWag sicherzustellen, wird das Längsgefälle der Fahrbahn auf einer Länge von rd. 350 m mit einem Mindestgefälle von 0,7 % ausgeführt.

- zum Schutz des Trinkwassers wird zur qualifizierten Ableitung der Oberflächenwassers die Erstellung von neuen  Entwässerungsanlagen (Rohrleitungen, Abläufen, Schächten) erforderlich. Eine Versickerung des Oberflächenwassers ist nicht zulässig. Dies wird u.a. durch den Einbau einer Abdichtungsebene auf Höhe des Straßenplanums sichergestellt.

 

 

3.      Weiteres Vorgehen im Jahr 2013 – Ausblick

 

a)   Zuwendungen - Baugenehmigung

Es ist vorgesehen, den Zuwendungsantrag gemäß dem Bayer. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bis August 2013 an die Regierung von Oberfranken zu übermitteln. Zeitgleich wird der für die Baugenehmigung erforderliche wasserrechtliche Antrag erarbeitet.

 

b)              Baubeginn - Bauzeit

Der Baubeginn ist, vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, frühestens für das Frühjahr 2015 vorgesehen. Die Bauzeit wird für die Brücken- und Straßenbaumaßnahme rund 2 Jahre betragen.

 

 

4.      Baukostenentwicklung

 

In der Bau- und Werksenatssitzung vom 14.09.2011 wurden, u.a. für die beschlossene Variante 4, die Gesamtkosten der Straßen- und Brückenbaumaßnahmen vorgestellt. Aufgrund einer jährlichen Baukostensteigerung von rund 5 % lässt sich die Kostenentwicklung ab dem Jahr 2013 wie folgt abschätzen:

 

Bei Kostensteigerung um

BWS 14.09.2011

2015

2016

2017

5 %

8,50 Mio €

10,33 Mio €

10,85 Mio €

11,39 Mio €

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.        Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

2.        Der Bau- und Werksenat stimmt der Umsetzung der Variante „Überbau in Spannbetonbauweise mit gevouteter Unterkante“ zu.

 

 

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...