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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0215-65

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

0.   Vorbemerkung

 

Die historische dreiteilige Brücke in Form eines Quadergewölbebaus (alte Bögen in Sandsteinquader mit Füllmauerwerk) wurde im 15. Jahrhundert erbaut. Die Mittelöffnung besteht heute aus einem Zweigelenkbogen in Stahlbetonbauweise mit Sandsteinverkleidung. Der ursprüngliche Bogen im Mittelfeld wurde 1945 zerstört und im Jahr 1956 wieder hergestellt. Der Fahrbahnbelag besteht aus Granitkleinsteinpflaster.

 

Auf der Brücke stehen zwischen den beiden östlichen Brückenbögen wertvolle Sandsteinfiguren (Kreuzigungsgruppe aus dem Jahre 1715) von Bildhauer Leonhard Goldwitzer.

 

Die Tragfähigkeit der Brücke ist auf eine Traglast von 3 t beschränkt.

 

Der Brückenbogen III (westlich des Alten Rathauses) wurde bereits 1992 saniert. Hier wurden die Abdichtung und der Fahrbahnbelag erneuert. Die Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahmen wurden seit 1994 im Rahmen der Brückenprüfungen nach DIN 1076 in Abständen von 3 Jahren überprüft, wobei sich hinsichtlich der Durchfeuchtung keine Mängel mehr feststellen ließen.

 

Im Rahmen der o.g. Maßnahme zur Sanierung der Brücke wurde letztmals in der Sitzung des Senates für Bauwesen und Stadtentwicklung vom 02. Juli 2003 zum Zustand sowie zum Sanierungskonzept der Brücke berichtet. Hier wurde vor allem auf die vorhandene Durchfeuchtung des Sandsteingewölbes und somit auf die fehlende Abdichtung eingegangen.

 

 

 

 

 

 

 

1. Zustand der Oberen Brücke

 

a) vorausgegangene Untersuchungen

Die heute augenscheinlich erkennbaren Schäden an den beiden Brückenbögen I und II lassen sich eindeutig auf eine nicht vorhandene Abdichtung zurückführen. Durch Suchschlitze wurde bestätigt, dass hier keine Abdichtung vorhanden ist, zudem wurden gleiche Schadensbilder bereits an dem im Jahr 1992 sanierten Brückenbogen III vorgefunden.

 

Seit 1985 lässt sich die Entwicklung der Schäden bis zum heutigen Zeitpunkt verfolgen. Die letzte Brückenprüfung nach DIN 1076 (einfache Prüfung) wurde im Jahr 2012 durch das Ingenieurbüro Koller, Nürnberg durchgeführt.

 

Im Zuge der o.g. Untersuchungen haben sich nachfolgende Schadensbilder herausgestellt:

 

?      Die gesamte Gewölbeunterseite ist durch Oberflächenschäden am Sandstein, Ausblühungen, Algen- und Moosbewuchs gekennzeichnet.

?      Der Fugenmörtel ist ausgebrochen.

?      Zementhaltige Sandsteinergänzungen sind vorhanden.

?      Freiliegende Eisenteile der Anker sind stark verrostet.

?      An den Stirnseiten sind stellenweise erhebliche Schäden am Putz vorhanden. Außerdem ist der Putz an mehreren Stellen bereits abgebrochen, gerissen und hohl.

?      Die Fugen des Granitpflasterbelages sind größtenteils wasserdurchlässig.

?      Die Fuge zwischen Brüstungsmauerwerk und Pflasterbelag ist offen.

?      Auf der Oberstromseite zum östlichen Bogen hin existiert ein senkrecht verlaufender Riss an einer bereits nachgearbeiteten Mörtelfuge auf der gesamten Höhe.

?      Ein waagerechter Riss verläuft auf der Unterstromseite in der Außenwand.

 

Die Standsicherheit des Brückenbauwerkes ist trotz der zahlreichen Mängel nicht beeinträchtigt. Die Brücke befindet sich aber in einem stark sanierungswürdigen Zustand.

 

b) Instandsetzungskonzept

Die vollständige Instandsetzung (Sanierung) des historischen Brückenbauwerkes besteht aus folgenden drei Teilabschnitten:

 

Ingenieurtechnische Sanierung

Dem EBB liegt eine Entwurfsplanung (Instandsetzungskonzept) zur ingenieurtechnischen Sanierung der Oberen Brücke von der Planungsgruppe Strunz vom 10. März 2003 vor. In diesem Zusammenhang wurden bereits die Salzbelastung des Mauerwerks, und der Zustand des verbauten Sandsteinmaterials untersucht. Die Untersuchung erfolgt von der PROjektierungs-GmbH für Denkmalpflege (Pro-Denkmal), Bamberg.

 

Angestrebt ist, die beiden Brückenbögen mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumenschweißbahn auf einer durchgehenden Betonplatte zu versehen. Im Bereich des Brückenbogens II ist bereits eine Betonplatte vorhanden. Allerdings fehlt hier die Abdichtung. Soweit sich auf Grund der Versorgungsleitungen eine durchgehende Betonplatte bei dem Brückenbogen I nicht realisieren lässt, soll eine Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff eingebaut werden. Beide Varianten erfüllen die Anforderungen für eine technisch einwandfreie Abdichtung.

Auf die Dichtungsebene soll jeweils eine ca. 3,50 cm starke Gussasphaltschicht aufgebracht werden. Die Entwässerung soll zukünftig durch neue Tropftüllen erfolgen. Nach Abschluss der Dichtungsmaßnahmen sollen die äußeren Sandsteinflächen in Stand gesetzt werden. 

 

 

 

 

 

 

 

Sandsteinrestaurierung

Im Nachgang zur Erarbeitung von Instandsetzungsmaßnahmen wurde eine zusätzliche Bestands- und Schadensaufnahme der PROjektierungs-GmbH für Denkmalpflege, Bamberg (Pro-Denkmal) beauftragt, die eine detaillierte Aussage im Umgang mit der Sandsteinrestaurierung ermöglichte. Diese liegt dem EBB mit Stand vom 24. Oktober 2003 vor. 

 

Mit dem Ziel der Substanzerhaltung werden die vorhandenen Schäden (Risse, Fehlstellen, etc.) repariert, optische Beeinträchtigung (Bewuchs- Verschmutzungen, Versinterungen, Krusten, etc.) entfernt und Schadensprozesse nach Möglichkeit aufgehalten (Salzbelastung, mürbe Steinpartien, geschädigter Verputz, etc.).

 

Verlegung von Versorgungsleitungen

Es befinden sich Versorgungsleitungen der Stadtwerke Bamberg (Wasser-, Strom- und Gasleitung), sowie eine Telekommunikationsleitung der Deutschen Telekom AG im Brückenbauwerk. Die Leitungen werden im Zuge der Sanierungsmaßnahmen erneuert.

 

 

2. Aktualisierung des Sanierungskonzeptes und Baudurchführung

 

a) Aktualisierung des Sanierungskonzeptes

Das vorliegende Sanierungskonzept ist mittlerweile zehn Jahre alt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens muss dieses zunächst mithilfe der neuen Erkenntnisse aus der Brückenprüfung des Jahres 2012 fortgeschrieben und ergänzt werden.

Dies ist - in Abhängigkeit von zur Verfügung stehenden Mitteln - für das Jahr 2014 vorgesehen.

Im Anschluss daran können belastbare Aussagen zu den anfallenden Kosten getroffen werden.

 

b) Baudurchführung

Auch die Länge der Bauzeit hängt vom aktualisierten Sanierungskonzept ab. In jedem Fall ist davon auszugehen, dass die Arbeiten über mehrere Monate andauern werden. In dieser Zeit muss mit starken Einschränkungen beim Überqueren der Brücke gerechnet werden. Streckenweise wird auch eine Vollsperrung nicht zu vermeiden sein.

Vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln und des aktualisierten Sanierungskonzeptes kann der Baubeginn im Frühjahr 2015 erfolgen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

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