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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0217-61

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Beratungsfolge

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-          Billigung des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan

-          Bericht über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

-          Bericht über die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag

 

1. Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 13.06.2012 wurde der Bebauungsplanentwurf Nr. 20 in der Fassung vom 13.06.2012 nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 23.07.2012 bis 24.08.2012 gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt.

 

2. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg, mit Schreiben vom 06.09.2012

2. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 06.08.2012

3. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 10.08.2012

4. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 26.07.2012

5. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 27.08.2012

6. Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 10.07.2012

7. Stadtjugendamt, mit Schreiben vom 12.07.2012

8. Bauordnungsamt Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 25.07.2012

9. E.ON Bayern AG, mit Schreiben vom 27.07.2012

10. VCD Kreisverband Bamberg, mit Schreiben vom 28.08.2012

11. Bewahrt die Bergstadt e.V., mit Schreiben vom 08.08.2012

12. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 07.08.2012

13. Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben vom 27.08.2012

14. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 25.05.2011

15. Umweltamt, mit Schreiben vom 31.05.2011

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die während der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu keiner Änderung des Bebauungsplanentwurfs geführt.

 

3.       Städtebaulicher Vertrag

 

Begleitend zum Bebauungsplanverfahren und zu bereits erteilten Genehmigungen wurde am 13.07.2009 ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Bamberg (Baureferat) und dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg (DiCV) abgeschlossen. Schwierigkeiten bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen machten eine Änderung des Vertrags notwendig.

 

Die Verhandlungen über diese Vertragsänderung stellen auch den Grund dar, weshalb sich das Bebauungsplanverfahren bis ins Jahr 2013 hingezogen hat.

 

Der geänderte und zwischen der Verwaltung und der DiCV abgestimmte städtebauliche Vertrag liegt nun unterschrieben vor. Darin enthalten sind Regelungen zu Vorhaben und Maßnahmen, Stellplätzen und Regelung des öffentlichen Nahverkehrs, Fristen zum Rückbau des sechsgeschossigen Kinderheims und sonstige Vereinbarungen. Der Vertrag schließt auch die Vereinbarung, dass die DiCV ab dem Schuljahr 2013/2014 jedem Schüler nachgewiesene Kosten für Monats- bzw. Jahresfahrten der Stadtwerke Bamberg bis zu einer Höhe von 124 Euro je Schuljahr bezuschusst, mit ein. Zudem ist die Klausel gleitend vereinbart. Das bedeutet, dass der Betrag in Höhe von 124 Euro bei Fahrpreiserhöhungen im VGN entsprechend angepasst wird.

 

4. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 20 vom 05.06.2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.       Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.       Der Bau- und Werksenat billigt den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 20.

3.       Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

4.       Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 20 vom 05.06.2013, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 05.06.2013.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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