Beschlussvorlage - VO/2013/0219-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Freibad Schwimmverein Bamberg-Bug Bamberg, Bughof 50
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Ilk Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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05.06.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Schwimmverein Bamberg e.V.
Entwurfsverfasser: Herr Hartwig Schröder
Kurzbeschreibung:
Das Freibad wird im Bereich der Schwimmbecken und des Umkleidegebäudes saniert.
Das Schwimmbecken bleibt annähernd unverändert. Die beiden stirnseitig angeordneten Beckeneinstiegstreppen werden abgebrochen und durch zwei neue Treppen an den Längsseiten ersetzt. Der Beckenkopf (Beckenrand) wird abgetrennt und durch einen hochliegenden Beckenkopf (Wiesbadener Rinne) ersetzt. Der neue Wasserspiegel liegt deshalb ca. 38,5 cm höher. Das Becken und der neue Beckenkopf werden mit einer PVC-Schwimmbadfolie ausgekleidet. Die Wasserfläche und die Wassertiefen bleiben annähernd erhalten.
Das Nichtschwimmerbecken wird abgebrochen und neu und größer als Betonkörper hergestellt. Die neuen Beckenabmessungen betragen 25 m x 8 m und mit seitlich angeordneter Gewöhnungstreppe. Das alte Becken war 11,5 m lang und 7 m breit.
Das Kleinkinderbecken wird ebenfalls abgebrochen. Das neue Becken wird in zwei Ebenen geteilt und mit einer kleinen Rutsche verbunden. Ein großer Sonnenschirm mit einem Durchmesser von 8 m sorgt für die notwendige Verschattung. Die Wasserfläche wird von 45 m² auf 62 m² erweitert.
Die Beckenumgänge und Durchschreitebecken werden neu gestaltet.
Das Umkleidegebäude wird saniert und erhält eine neue Dachhaut mit einer Solarabsorber-Anlage für die Beckenwannenerwärmung.
Größe des Schwimmbeckens: unverändert
Größe des Nichtschwimmerbeckens: Breite: 8 10,10 m Länge: 25 m
Größe des Kleinkinderbeckens: Breite: 8 m Länge: 7,5 12,5 m
Antragseingang: 29.04.2013
vollständig: 08.05.2013
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB) i.V.m § 35 Abs. 2 als sonstiges Vorhaben.
Öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 werden nicht beeinträchtigt.
Aus planungsrechtlicher Sicht handelt es sich hier nur um geringfügige Erweiterungen des vorhandenen Freibades.
Die Sanierungsarbeiten sind erforderlich um das Freibad in seiner Funktion zu erhalten.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: nicht erforderlich, da weit entfernt
Kfz Stellplätze: keine Mehrung
Kinderspielmöglichkeiten:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Der Freiflächengestaltungsplan wird zur Zeit geprüft. Es wird ein positives Ergebnis erwartet, da der Plan in Zusammenarbeit mit dem Umweltamt erarbeitet wurde.
Ebenso wird vom Wasserwirtschaftsamt eine positive Stellungnahme erwartet, da es sich um ein bestehendes Bauvorhaben handelt, das nur geringfügig geändert und erweitert wird.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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