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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0221-62

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Beratungsfolge

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I.          Sitzungsvortrag:

 

 

Bauherr:                            Zöhre Salim

Entwurfsverfasser:              Architekt Michael Wagensonner

 

Kurzbeschreibung:

Mit Baubescheid vom 20.08.2012, Az. 200/12, wurde in dem o.g. Anwesen (eingeschossig mit flachgeneigtem Pultdach) ein Imbiss mit Laden, eine Freischankfläche sowie ein Solarium genehmigt. Beantragt wird nun der Umbau und die Nutzungsänderung des Solariumbereiches so-wie eines Teilbereiches der Imbiss/ Ladennutzung zu einer Bäckerei. Die restliche Fläche soll weiterhin als Imbiss genutzt werden. In der Bäckerei wird Fladenbrot hergestellt, das ausgeliefert sowie in der Bäckerei verkauft wird. Gearbeitet wird von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr. In diesem Zeitraum erfolgt auch die Auslieferung des Brotes sowie die Anlieferung der Rohmaterialien.

 

Größe des Bauvorhabens:

Breite:  9,00 m              Länge:  24,00 m              Traufhöhe:  ca. 3,80 m              Firsthöhe: ca. 4,70 m

 

Genehmigung Art. 55 Abs. 1 BayBO                                           bereits ausgeführt und genutzt:               ja

Antragseingang:               03.04.2013

                                                                                                                              vollständig:                    03.04.2013

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

              Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes - Nr. 91 L

              rechtsverbindlich seit: 17.12.1965

              Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): WA (§ 4 BauNVO)

 

              vorgesehene Abweichung:

Art der Nutzung (zulässig Ladennutzung, geplant Imbiss und Bäckerei mit Verkauf)

 

 

              Begründung:

Aus städtebaulicher Sicht kann die beantragte Nutzung im allgemeinen Wohngebiet befürwortet werden. Eine Befreiung von der festgesetzten Ladennutzung für die Bäckerei als nicht störenden Handwerksvertrieb gem. § 4 Absatz 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) ist städtebaulich vertretbar, zumal sich ein Ladenbetreiber auf einer derart kleinen Fläche nicht mehr findet und eine Wiederbelebung bzw. Renovierung dieses Gebäudes wünschenswert ist.

Voraussetzung ist jedoch, dass der erforderliche Immissionsschutz für die angrenzende Wohnbebauung gewährleistet ist. Daher darf während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) im Bereich der Bäckerei keine Produktion sowie kein Lieferverkehr stattfinden. Eine Befreiung für den Imbiss wurde bereits im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren Az. 200/12 erteilt. Wobei die Fläche des Imbiss nun erheblich reduziert wurde (genehmigte Nettogastraumfläche: 59,40 m², beantragte Nettogastraumfläche: 21,78 m²). Der Imbiss darf nur zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr betrieben werden.

             

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich:  8              anrechenbar:              9              nachzuweisen:              -/-

 

              Kinderspielplatz:               nicht erforderlich

 

              Barrierefreiheit:               nachgewiesen

 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet: nein

 

              Besonderheiten:

Aus Sicht des Immissionsschutzes sind die beantragten Nutzungen zur Tagzeit (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) möglich.

             

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               nein

              Einzeldenkmal: nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: nicht erforderlich

              BLfD: nicht erforderlich

             
 

 

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der erforderlichen Befreiung sowie der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

 

 

Anlage/n:

 

 

 

 

 

Verteiler:


 

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II. Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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