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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0240-23

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Beratungsfolge

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I.      Sitzungsvortrag:

 

Die Planungen für den Ausbau der Landebahn auf dem Sonderlandeplatz Bamberg–Breitenau sind soweit abgeschlossen, dass am 02.09.2013 mit der Baumaßnahme begonnen werden kann.

 

Bis dahin ist noch mit der BIMA eine Investitionsvereinbarung für die Baumaßnahme der STVP abzu­schließen. Der Entwurf dieses Vertrages ist derzeit im Abstimmungsverfahren. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass hier kurzfristig eine abschließende Einigung erzielt werden kann.

 

Parallel hierzu soll die bis 30.06.2013 befristete Nutzungsvereinbarung – wie im Vertrag ohnehin vorge­sehen – bis 30.06.2014 verlängert werden.

 

Dessen ungeachtet laufen die Erwerbsverhandlungen für den Sonderlandeplatz. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Altlastensituation. In diesem Zusammenhang werden durch die von der BIMA beauftragte Oberfinanzdirektion Hannover verschiedene Untersuchungen auf dem Flugplatzgelände durchgeführt. Das Verfahren selbst ist mit dem Umweltamt der Stadt Bamberg abgestimmt. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich nicht vor Oktober 2013 vorliegen.

 

Die Verwaltung wird die Erwerbsgespräche fortsetzen und insbesondere die Verkehrswertermittlung aus Sicht der Stadt Bamberg vorantreiben, damit möglichst bald, spätestens jedoch mit Auslaufen der Nutzungsvereinbarung zum 30.06.2014, ein Eigentumsübergang auf die Stadt Bamberg bzw. die STVP erfolgen kann.

 

Die zivilrechtliche Betriebserlaubnis für den Sonderlandeplatz wird derzeit beim Luftamt Nordbayern vorbereitet. Als eine der Voraussetzungen hierfür konnte zwischenzeitlich durch das beauftragte Unter­nehmen Kampfmittelfreiheit für das Flugbetriebsgelände attestiert werden. Bevor diese Bestätigung erteilt werden konnte, wurden über 800 Verdachtspunkte auf dem Gelände ermittelt und untersucht. Am 17.03.2013 mussten zwei 41,5 kg schwere Splitterbomben sowie einen kleine Granate geräumt werden. Dazu waren ca. mehr als 4.000 Menschen mit der Unterstützung von über 1.000 Hilfskräften evakuiert worden.

 

Die BIMA geht aufgrund von Voruntersuchungen ihrerseits davon aus, dass vom Flugplatzgelände insge­samt keine weiteren Gefahren ausgehen. Dessen ungeachtet werden in der nunmehr anstehenden Phase 2 der Altlastenuntersuchungen 18 Kontaminationsverdachtsflächen, vermutete Hausmüllablagerungen in der Nähe der Autobahn sowie bereits beprobte Schürfstellen im Rahmen der Kampfmitteluntersuchungen untersucht (vergleiche oben).

 

Die ökologischen Anforderungen wurden im Rahmen der Kampfmitteluntersuchungen und werden im Zuge der anstehenden Baumaßnahme eingehalten. Daher werden insbesondere zwischen Mitte März bis Ende Juli aufgrund des Artenschutzes wegen der Brutzeit von Kiebitz und Rebhuhn keine Baumaßnah­men auf dem Gelände durchgeführt. Lediglich einzelne Altlasten- oder Kampfmitteluntersuchungen er­folgten unter ökologischer Begleitung.

 

Für den Tower und das vorgesehene Betriebsgebäude auf dem Sonderlandeplatz werden derzeit Planungsvarianten erarbeitet. Verschiedene Abstimmungen haben bereits stattgefunden. Wann eine zwischen allen Beteiligten abgestimmte Planung vorgelegt werden kann, steht derzeit noch nicht fest.

 

Dessen ungeachtet stehen Stadt Bamberg, STVP und Aero-Club in Verhandlungen hinsichtlich eines Geschäftsbesorgungsvertrages. Dies insbesondere deshalb, damit spätestens mit Vorliegen der zivilen Betriebserlaubnis und der Fertigstellung der Landebahn der reibungslose Betrieb des Sonderlandeplatzes Bamberg–Breitenau gemeinsam durch die STVP und den Aero-Club gewährleistet ist.

 

Zusammenfassend ist seitens der Verwaltung festzustellen, dass alle Teilprojekte dieser Gesamtmaß­nahme auf einem guten Weg sind und man derzeit davon ausgehen kann, dass der dauerhafte Betrieb des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau letztendlich gesichert ist.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

I.          Beschlussvorschlag

 

Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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