"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0242-65

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

Zur Fortsetzung der Kanalbauarbeiten für den Stauraumkanal am Entlastungsbauwerk BK 3 wurde das Los 5 im Bereich der Ottostraße, der Straße Am Zwinger und der nördlichen Hainstraße von der Einmündung Amalienstraße bis zur Richard-Wagner-Straße durch den EBB nach VOB/A öffentlich ausgeschrieben.

 

Die Angebotseröffnung erfolgte am 04.06.2013. Es wurden 5 Angebote eingereicht.

 

 

1.        Ergebnis der Ausschreibung

 

Unter Berücksichtigung von angebotenen Nachlässen ergeben sich folgende Angebotssummen:

 

1.       Fa. Pfister, Breitengüßbach              786.250,26 €

2.       Fa. Reinhard Feickert, Witzleben              1.019.210,82 €

3.       Fa. Günther Bau, Stadtsteinach              1.058.570,82 €

4.       Fa. Josef Fösel, Memmelsdorf              1.071.406,83 € (einschließlich 1,5 % Nachlass)

5.       Fa. Dietz GmbH, Weismain              1.196.252,74 €

 

 

Formelle Prüfung

 

Bei der formalen Prüfung konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Auswertung der Nebenangebote und Sondervorschläge

 

Firma Pfister, Breitengüßbach (1 Nebenangebot):

 

Die Fa. Pfister bietet die monolithischen Schachtbauwerke als Fertigteilschächte an.

Das Nebenangebot ist wertbar. Der Kostenvorteil beträgt 12.542,60 € brutto.

 

Der Baugrubenverbau und der Rohrgrabenverbau wurden als Grundposition und als Alternativposition „Verbau nach Wahl des AN“ ausgeschrieben. Die Bieter haben alternativ überwiegend das System „Gleitschienenverbau“ angeboten. Die Alternative ist wertbar und führt zu folgenden Kostenvorteilen:

 

              Fa. Pfister              6.783,00 € brutto

              Fa. Reinhard Feickert              72.665,57 € brutto

              Fa. Günther Bau              0,17 € brutto

              Fa. Josef Fösel              21.865,52 € brutto

              Fa. Dietz GmbH              1.606,50 € brutto (nur Baugrubenverbau)

 

 

Modifizierte Angebotssummen (geprüfte Bruttosummen)

 

1.      Fa. Pfister, Breitengüßbach              766.924,66 €

2.      Fa. Reinhard Feickert, Witzleben              946.545,25 €

3.      Fa. Josef Fösel, Memmelsdorf              1.049.541,31 € (einschließlich 1,5 % Nachlass)

4.      Fa. Günther Bau, Stadtsteinach              1.058.570,65 €

5.      Fa. Dietz GmbH, Weismain              1.194.646,24 €

 

 

Bewertung der Angebote

 

Das mindestnehmende Angebot wurde von der Firma Pfister, Breitengüßbach, eingereicht. Mit dem mindestnehmenden Bieter wurde ein Gespräch gem. § 15 VOB/A („Aufklärung des Angebotsinhaltes“) geführt (Protokoll s. Anlage).

Die Fa. Pfister sichert die Ausführung der Leistung zu den gezeichneten Einheitspreisen zu.

 

 

 

2.      Vergabe

 

Der EBB schlägt vor, den Auftrag für die Kanalbaumaßnahme Los 5: „Kanalbau Ottostraße, Am Zwinger und nördliche Hainstraße“ an den mindestnehmenden Bieter, die Firma Pfister, Breitengüßbach, zu der Angebotssumme von 766.924,66 € brutto zu vergeben.

 

Die Zuschlagsfrist endet am 12.07.2013.

 

Die Firma Pfister ist als leistungsfähige und zuverlässige Kanalbaufirma bekannt und erfüllt die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL –Gütesicherung GZ 961.

 

Voraussichtlicher Baubeginn:              24.07.2013

Voraussichtliches Bauende:              06.12.2013

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht des Entsorgungs- und Baubetriebes Kenntnis.

 

2.      Der Bau- und Werksenat beschließt die Vergabe des Auftrages an die mindestnehmende

Firma Pfister aus Breitengüßbach in Höhe von 766.924,66 € brutto.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von ca. 885.000 € (incl. ca. 15 % Nebenkosten) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...