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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0255-R1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Anknüpfend an die Berichterstattung in der Sitzung des Konversionssenates am 12.03.2013 wird über die weitere Entwicklung berichtet:

 

Die Verwaltungen der Stadt sowie des Landkreises Bamberg haben auftragsgemäß die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten zur Bildung eines Zweckverbandes, unter Beteiligung der Stadt Bamberg sowie der Gemeinden Memmelsdorf, Litzendorf und Strullendorf mit dem Landkreis Bamberg, geprüft.

 

Zur Erörterung grundsätzlicher Fragen und Ausrichtungen fand am 13.03.2013 ein Gespräch bei der Kommunalaufsicht, der Regierung von Oberfranken, statt. An dem Gespräch nahmen Vertreter der Stadt sowie des Landkreises Bamberg teil. In dem Gespräch wurden insbesondere die Möglichkeiten der Beteiligung einer Kommune, welche über keine eigene Fläche auf einem künftigen Zweckverbandsgebiet verfügt, mit Einbeziehung in die Ausübung der kommunalen Planungshoheit anderer Kommunen erörtert. Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass sich eine Kommune, welche selbst über kein Gemeindegebiet in einem Verbandsgebiet verfügt, sich an einem entsprechenden Zweckverband beteiligt. Dem Zweckverband selbst können dabei alle Befugnisse einer jeden Mitgliederkommune übertragen werden; somit auch die kommunale Planungshoheit. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Stadt Bamberg Mitglied eines Zweckverbandes sein könnte, der über das Verbandsgebiet unter anderem auch die Planungshoheit ausübt ohne selbst über Gemeindegebiet, welches gleichzeitig auch Verbandsgebiet ist, zu verfügen.

 

Seitens der Regierung von Oberfranken wurde die Empfehlung ausgesprochen, sich mit der Stadt Hof über die Erfahrungen mit dem Zweckverband für den „Automobilzuliefererpark HochFranken Standort Hof-Gattendorf“ auszutauschen. Dieser Zweckverband wurde zur Stärkung der wirtschaftlichen Infrastruktur und zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen errichtet. Mitglieder sind die Stadt Hof, der Landkreis Hof sowie die Gemeinde Gattendorf. Der Zweckverband Automobilzuliefererpark umfasst eine Fläche von 156 Hektar und zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass die auf dem Verbandsgebiet von den Mitgliedern erhobenen Realsteuern nach einem festgelegten Schlüssel verteilt werden. Die Mitglieder tragen die insbesondere mit der Erschließung in Zusammenhang stehenden Belastungen gemeinsam, ebenso wie sie gemeinsam an dem Steueraufkommen partizipieren.

 

Vertreter von Stadt und Landkreis Bamberg konnten am 10.06.2013 die konkrete Situation mit einem der beiden Geschäftsführer des Zweckverbandes vor Ort in Hof erörtern. Dabei konnten zahlreiche Details in Erfahrung gebracht werden. Die Verbandssatzung sowie die Änderungen hierzu wurden diskutiert. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass es sich um ein sehr positives Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit handelt. Aufgrund der konkreten Wirtschaftssituation in der Stadt Hof sowie im Umfeld übersteigen aktuell noch die Aufwendungen die Erträge. Mittelfristig wird allerdings von einem positiven Ergebnis ausgegangen. Insgesamt wurde der Eindruck vermittelt, dass es sich um eine langfristig angelegte und tragfähige Kooperation der kreisfreien Stadt und des Landkreises Hof sowie der Gemeinde Gattendorf handelt.

 

Zwischen Stadt und Landkreis wurde auf Verwaltungsebene abgestimmt, dass auf der Basis der Satzung nach dem „Hofer“ Vorbild zunächst ein Modell-Entwurf für eine Bamberger Regionallösung erarbeitet und verwaltungsintern abgestimmt werden soll. Anschließend sollen die wesentlichen Eckpunkte in den kommunalen Gremien beraten werden.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Konversionssenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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