"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0257-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-           Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-           Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenates vom 10.04.2013 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Bebauungsplanentwurf Nr. 332 E in der Fassung vom 10.04.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 29.04.2013 bis 31.05.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

2.              Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bamberg, mit Schreiben vom 24.04.2013

2. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 26.04.2013

3. PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 26.04.2013

4. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 30.04.2013

5. Familienbeirat, mit Schreiben vom 03.05.2013

6. Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 03.05.2013

7. Bauordnungsamt, Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 07.05.2013

8. E.ON Bayern AG, mit Schreiben vom 15.05.2013

9. Bürgerverein Bamberg-Ost e.V., mit Schreiben vom 15.05.2013

10. Fachbereich 6 A/E, mit Schreiben vom 21.05.2013

11. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 21.05.2013

12. Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 23.05.2013

13. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 05.06.2013

B. Öffentlichkeit

1. Bürger A, mit Schreiben vom 20.05.2013

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

Die während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen haben zu keiner Änderung des Bebauungsplanes geführt. Der Bebauungsplan wird zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

3.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. 332 E  vom 10.04.2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

a)      des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)      der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)      der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 332 E vom 10.04.2013, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 10.04.2013.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...