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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0263-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

A.     Bisherige Entwicklung und Vergabe

 

Der Stadtrat hat in der Vollsitzung vom 30.01.2013 beschlossen, dass die Stadt Bamberg zum 01.10.2013 die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung einführen wird. Daraufhin wurde durch die Zentrale Vergabestelle das Ausschreibungsverfahren für eine EU-weite Ausschreibung gestartet. Nach Ablauf des Submissionstermins am 29.04.2013 lag der Stadt Bamberg nur eine Bewerbung vor, nämlich das Angebot der Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH), Sagebiels Weg 1, 22587 Hamburg.


Nach eingehender Prüfung des Angebots durch das Straßenverkehrsamt/Zentrale Bußgeldstelle und Parküberwachungsdienst empfiehlt die Verwaltung, die Durchführung der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung an die Firma gGKVS zu vergeben.

 

Begründung:

Die Firma gGKVS hat bereits im letzten Jahr Messungen bzw. Verkehrszählungen als Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat durchgeführt. Die unentgeltlich durchgeführte beratende Tätigkeit war im hohen Maße hilfreich für die Organisation der gesamten Abläufe.

 

Außerdem handelt es sich, wie vorstehend erwähnt, um die einzige Bewerbung.

 

B.     Festlegung des Messstellenverzeichnisses

 

1.                         Vorbereitende Maßnahmen

Entsprechend der Prioritätsvorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2013 (Bereiche von Bushaltestellen, Altenheimen, Schulen und Kindergärten, Tempo-30-Zonen und Wohngebieten) hat die Verwaltung im Stadtgebiet, vorwiegend Innenstadt, die verschiedensten Straßen in Augenschein genommen und eine Liste erstellt. Die Liste wurde vorab der Polizeiinspektion Bamberg-Stadt übergeben zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen.

Die Polizei hat unter Berücksichtigung und Einhaltung der Verkehrsüberwachungsrichtlinien ihr Einverständnis mit der Aufstellung erklärt.

 

Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatministeriums des Innern vom 12. Mai 2006 über die Verfolgung und Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr sowie von Geschwindigkeitsverstößen durch Gemeinden muss entsprechend Ziff. 1.3 dieser Bekanntmachung eine schriftliche Vereinbarung über die räumliche und zeitliche Abgrenzung der Tätigkeiten der Gemeinde und der Polizei erfolgen. Dies bedeutet, dass vor Aufnahme der Geschwindigkeitsüberwachung die bisher nur für den Bereich des ruhenden Verkehrs existierende Vereinbarung zwischen der Polizei und der Stadt Bamberg entsprechend erneuert und angepasst werden muss.

 

Auch die Firma gGKVS hat die Liste hinsichtlich der Anwendung verschiedener Messtechniken geprüft und alle Messstellen für geeignet befunden.

 

Ende September werden die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Hinblick auf die Anwendung des Softwareproduktes geschult. Gleichzeitig findet ein Workshop mit dem Dienstleister (gGKVS) statt, in dem die Umsetzung in die Praxis trainiert wird.

 

Die für den Innendienst anfallenden zusätzlichen Stunden werden versuchsweise durch die Ablaufoptimierung der Bearbeitung der Geschäftsvorfälle sowohl im ruhenden als auch im fließenden Verkehr des Parküberwachungsdienstes aufgebracht werden.

 

2.       Integrierte Anträge aus der Bürgerschaft etc.

Im Vorfeld wurden von dritter Seite verschiedene Anträge gestellt, an bestimmten Stellen in Bamberg Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung einzurichten. Zum Teil waren die betroffenen Straßen bereits enthalten, teils wurden sie aufgenommen, weil sie von der Verwaltung als bedarfsgerecht eingestuft wurden. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Örtlichkeiten:

 

a)                               Ohmstraße

Der Wunsch der Bamberger Lebenshilfe-Werkstätten GmbH und der Firma Metalluk Bauscher GmbH & Co.KG werden auch von Seiten des Sachgebietes Wirtschaftsförderung unterstützt. Nachdem dadurch die Gefährdung behinderter Menschen gemindert werden kann, wurde der Messpunkt aufgenommen. Er erscheint unter der Nr. 262067 in der Liste.

 

b)                               Mußstraße

Anwohner der Mußstraße regten an, auf Höhe des Kindergartens und der Bushaltestelle zu überwachen. Die Messstelle war bereits von der Verwaltung unter Nr. 262003 in die Liste mit aufgenommen.

 

c)                               Lange Straße / Kranen /Kapuzinerstraße

Einer Anfrage aus dem Bürgerdialog kann insofern entsprochen werden, als in der Kapuzinerstraße in Höhe Clavius-Gymnasium bereits eine Messstelle unter der Nr. 262053 in der Liste erscheint.

 

d)                               Kloster-Banz-Straße

Die SPD-Fraktion unterstützt mit Schreiben vom 05.03.2013 ein Bürgeranliegen, das die Kloster-Banz-Straße durch die Eröffnung der Kronacher Straße als „Nord-Süd-Verbindung“ bzw. Durchgangsstraße gefährdet sieht. Die Kloster-Banz-Straße in Höhe Eugen-Pacelli-Platz wird als Messpunkt Nr. 262028 vorgeschlagen.


e)                               Peuntstraße

In der Peuntstraße wurde zur Verbesserung der lufthygienischen Umgebungsbedingungen und der Lärmsituation die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 verringert. Die „Initiative „Marienbrücke“ (Frau Rehwald, Herr Schlenk) legt dar, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet würde, auch von Omnibussen des ÖPNV. Eine Gefährdung von Schulkindern und Radfahrern bleibe nicht aus.

 

Auf Grund der Gegebenheiten in der Peuntstraße werden dort aus technischen Gründen zwei Messstellen vorgeschlagen, einmal in Höhe der Haus-Nr. 3-13 (Nr. 262065) und einmal in Höhe Einmündung Egelseestraße (Nr. 262066).

 

f)                                Im Bauernfeld

Diese Adresse liegt in einem verkehrsberuhigten Bereich, entspricht also nicht den Vorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2013. Des Weiteren kritisiert der anzeigende Bürger, dass nur eine Familie sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.

 

Mangels öffentlichen Interesses ist hier die Einrichtung einer Messstelle nicht angezeigt.

 

3.                         Messmodalitäten

Im Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2013 wurde bestimmt, dass 45 Stunden im Monat gemessen werden sollen. Sollte die vorgeschlagene Messliste so beschlossen werden, sind 67 Messstellen über das Jahr hinweg zu bedienen. Ein Messtag besteht aus sechs Stunden reiner Messzeit. In dieser Zeit können drei Messstellen bedient werden bei einer Messzeit von je zwei Stunden. So werden im Monat bei 45 Messstunden ca. 23 Messstellen bedient. Zwei Stunden Messzeit pro Messstelle sollten nicht unterschritten werden, da die zusätzlichen Arbeiten (Beobachten des Messbereiches, Verinnerlichung der Messpunkte, Führen von Protokollen, Fertigen nachvollziehbarer Skizzen) viel Zeit beanspruchen. Außerdem stellen die Protokolle, die anzufertigen sind, die Grundlage für die weitere Fallbearbeitung dar, weshalb sie möglichst akkurat angefertigt werden müssen.

 

Nach jetziger Sachlage werden drei Monate benötigt, bis alle Messstellen einmal bedient worden sind. Während der Messungen wird aber auffallen, welche Schwerpunkte sich herausbilden und welche Messpunkte weniger brisant sind, weil einfach weniger Verstöße festgestellt werden. Nach einem halben Jahr wird man dann in der Planung darauf reagieren und die Schwerpunkte öfter anfahren als die weniger auffälligen Stellen. In der Phase 1 aber, so in den ersten sechs Monaten, geht es darum die Messpunkte kennen zu lernen und zu bewerten. Die Bewertung wird dann an Hand von Statistiken gemacht. Diese Zahlen stellt die Firma gGKVS per Internet zur Verfügung. Dann lassen sich auch zeitliche Unterschiede gut erkennen und heraus arbeiten. Z.B. kann es sein, dass an einer Messstelle am Vormittag viele Verstöße sind, am Nachmittag aber weniger. Oder aber die Gefährdungslage ist zu einer bestimmten Tageszeit höher als zu einer anderen Tages- oder auch Jahreszeit. Während der Schulferien macht es wenig Sinn sich vor eine Schule zu stellen. Nachts ist die Gefährdung an Kindergärten anders zu bewerten als zu den Hol- und Bring-Zeiten. Auch solche Gedanken müssen in die Dienstplanung mit einfließen, weshalb der rein rechnerische Ansatz – jede Messstelle wird vier Mal im Jahr bedient – eher theoretischer Natur ist.

 

Wie bereits im Sitzungsvortrag im Januar vorgeschlagen, wird bei den Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h (Sutte, Maternstraße, Storchsgasse, Maienbrunnen) eine höhere Ahndungstoleranz angesetzt. Demzufolge erfolgt eine Ahndung erst ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h (entspricht einer Toleranzgrenze von 15 km/h).

 

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II. Beschlussvorschlag


II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

1.              Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird an die gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit mbH, Hamburg, (gGKVS) vergeben.

 

2.                            Die Verwaltung wird beauftragt, den Dienstleistungsvertrag mit der Firma gGKVS für drei Jahre abzuschließen.

 

3.              Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und der Polizei entsprechend zu aktualisieren.

 

1.                   Die Regierung von Oberfranken ist über die Aufnahme der Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Bamberg ab 01.10.2013 zu informieren.

 

2.                   Die für das Haushaltsjahr 2014 erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 85.000 € werden im Zuge der Haushaltsberatungen bereitgestellt.

 

3.                   Der Aufstellung der Messpunkte (Anlage 2) wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: jährlich 85.000 Euro

Dieser Ausgabenbetrag wird durch Einnahmen in gleicher Höhe durch Verwarnungs- bzw. Bußgelder für die Geschwindigkeitsverstöße ausgeglichen.

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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Anlagen

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