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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0268-61

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Beratungsfolge

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-              Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-              Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-              Empfehlung an den Stadtrat den Bericht zur öffentlichen Auslegung zu beschließen

-              Empfehlung an den Stadtrat Feststellungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu beschließen

 

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 10.04.2013 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet zwischen Memmelsdorfer Straße, Berliner Ring, Zeppelinstraße u. Flugplatzgelände Breitenau in der Fassung vom 10.04.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 29.04.2013 bis einschließlich 31.05.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Verspätet eingegangene Stellungnahmen wurden bis zum Redaktionsschluss (06. Juni 2013) berücksichtigt.

 

2.               Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

 

2.1.              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1              Industrie- und Handelskammer Für Oberfranken Bayreuth, mit Schreiben vom 26.04.2013

 

2.1.2              Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 06.05.2013

 

2.1.3              Bauordnungsamt/Denkmalpflege, mit Schreiben 07.05.2013

 

2.1.4              Wehrbereichsverwaltung Süd, mit Schreiben 14.05.2013

 

2.1.5              Bürgerverein Bamberg Ost, mit Schreiben 16.05.2013

 

2.1.6              Staatliches Bauamt, mit Schreiben 22.05.2013

 

2.1.7              Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben 23.05.2012

 

2.1.8              Aero-Club Bamberg e. V., mit Schreiben 27.05.2013

 

2.1.9              CORPUS SIREO Asset Management Commerial GmbH, mit Schreiben 28.05.2013

 

2.2. Öffentlichkeit

 

2.2.1              Bürger A, mit Schreiben vom 20.05.2013

 

Die eingegangenen Schreiben wurden tabellarisch in der Anlage behandelt.

 

3.              Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes vom 10.04.2013

 

Änderungen und Ergänzungen, bedingt durch die Anregungen der der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange waren nicht erforderlich.

 

4.               Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und den Feststellungsbeschluss zu beschließen

 

Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Teiländerung des Flächenutzungsplanes festzustellen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.              Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.              Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

2.1              Der Stadtrat nimmt die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Behandlung.

 

2.2              Der Stadtrat beschließt die Teiländerung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 10.04.2013 sowie die Begründung vom 10.04.2013.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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