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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0269-61

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Beratungsfolge

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-               Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-               Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-               Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 10.04.2013 wurde die öffentliche Auslegung und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. K 11 in der Fassung vom 10.04.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 29.04.2013 bis einschließlich 31.05.2013 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Verspätet eingegangene Stellungnahmen wurden bis zum Redaktionsschluss (06. Juni 2013) berücksichtigt.

 

2.               Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein:

 

2.1.              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

2.1.1              Evang. -Luth. Kirchengemeindeamt (Gesamtkirchenverwaltung), mit Schreiben vom 03.04.2013

 

2.1.2              Fernwärme Bamberg GmbH, mit Schreiben vom 23.04.2013

 

2.1.3              Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 24.04.2013

 

2.1.4              PLEDOC Leitungsauskunft, mit Schreiben vom 25.04.2013

 

2.1.5              Industrie- und Handelskammer Für Oberfranken Bayreuth, mit Schreiben vom 26.04.2013

 

2.1.6              Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 06.05.2013

 

2.1.7              Bauordnungsamt/Denkmalpflege, mit Schreiben 07.05.2013

 

2.1.8              Wehrbereichsverwaltung Süd, mit Schreiben 14.05.2013

 

2.1.9              Bürgerverein Bamberg Ost, mit Schreiben 16.05.2013

 

2.1.10              E.ON Netz GmbH, mit Schreiben 17.05.2013

 

2.1.11              E.ON Bayern AG, mit Schreiben 16.05.2013

 

2.1.12              Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben 21.05.2013

 

2.1.13              Staatliches Bauamt, mit Schreiben 22.05.2013

 

2.1.14              Freiwillige Feuerwehr Bamberg, mit Schreiben 23.05.2012

 

2.1.15              Aero-Club Bamberg e. V., mit Schreiben 27.05.2013

 

2.1.16              CORPUS SIREO Asset Management Commerial GmbH, mit Schreiben 28.05.2013

 

2.1.17              Entsorgungs- u. Baubetriebe d. Stadt Bamberg, mit Schreiben 31.05.2013/ per Mail 06.06.2013

 

2.1.18              Verkehrsclub Deutschland, mit Schreiben 31.05.2013/ per Mail 05.06.2013

 

2.1.19              Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben 05.06.2013

 

2.2. Öffentlichkeit

 

2.2.1              Bürger A, mit Schreiben vom 20.05.2013

 

Die eingegangenen Schreiben wurden tabellarisch in der Anlage behandelt.

 

3.              Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. K 11 vom 10.04.2013

 

Bedingt durch die Anregungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, ergeben sich lediglich redaktionelle Änderungen in Bebauungsplan (Planzeichnung und Festsetzungen) und Begründung.

 

Festsetzungen:

 

-               textliche Ergänzung zu Art und Maß der Nutzung hinsichtlich der Höhenfestlegung zu Wandhöhen und Technikaufbauten (mündlich aufgenommene Anregung des Luftamtes Nordbayern vom 03.05.2013)

 

Nachrichtliche Übernahmen:

 

-              textliche Ergänzung in der Legende zur 110 kV – Kabeltrasse verrohrt hinsichtlich einer gesamten Schutzstreifenbreite auf das Maß von 5,00 m

 

Begründung:

 

-              textliche Ergänzung auf Seite 10 zu Abschnitt 8.1 Art und Maß der Nutzung, Abs. 5:

 

Sämtliche Baukörperhöhen gelten vorbehaltlich der luftrechtlichen Zustimmung/Genehmigung gem. § 17 Luftverkehrsgesetz (Luft VG). Die tatsächlich zulässige Bauhöhe ergibt sich auf Grund des Bauschutzbereiches gemäß § 17 LuftVG für das jeweilige Einzelvorhaben erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. (mündlich aufgenommene Anregung des Luftamtes Nordbayern vom 03.05.2013)

 

-              textliche Ergänzung auf Seite 11 zu Abschnitt 8.1 Art und Maß der Nutzung, Abs. 6 zur Erläuterung der verrohrten 110 kV - Starkstromleitung:

 

              Die Schutzstreifenbreite für diese verrohrte 110 kV -Kabeltrasse beträgt fünf Meter.

 

Die vorgenommenen Ergänzungen sind nur von geringer Bedeutung und mit den jeweiligen Trägern abgestimmt. Auf eine erneute öffentliche Auslegung der Planung kann daher verzichtet werden.

 

 

4.               Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan Nr. K 11 vom 03.07.2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

1.               Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.               Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

 

3.              Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund

 

a)               des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

 

b)               der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

 

c)               der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVGI. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung, den Bebauungsplan K 11 vom 03.07.2013, bestehend aus der Planzeichnung und textlichen Festsetzungen sowie die Begründung vom 03.07.2013 als Satzung.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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