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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0035-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

Was soll erreicht werden? (Ergebnis, Wirkungen)

 

Feststellung des Budgetergebnisses 2007.

 

Was soll getan werden? (Programme, Produkte, Leistungen)

 

Mittelbereitstellung bzw. Negativvortrag in 2008 für die budgetierten Fachbereiche.

 

Wie soll es getan werden? (Prozesse, Strukturen)

 

1.      Bisherige budgetierte Fachbereiche

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 19.03.1997 wurde die von der Verwaltung vorge­legte „Vorläu­fige Dienstanweisung“ für die Budgetierung genehmigt und zuletzt mit Beschluss vom 13.12.2007 bis zum 31.12.2008 verlängert.

 

       Nach Ziffer 6 dieser vorläufigen Dienstanweisung sollen die budgetierten Fachbe­reiche bei Aus­gabeneinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Än­derungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, im lau­fenden oder im folgenden Haushaltsjahr partizipieren. Dabei sollen sie 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrages er­halten. In der Vergangenheit konnten über diese Regelung hinausgehend per Stadtratsbeschluss jeweils 100% bzw. im Jahr 2003 immerhin noch 75%  und im Jahr 2004 50% des Budgetergebnisses übertragen werden.

 

Der Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen hat in seiner Sitzung vom 25.03.2003 bekräftigt, dass künftig für die Übertragung der Budgetergebnisse die Vorläufige Dienstanweisung für die Budgetierung zugrunde gelegt und jeweils im Rahmen der Haushalts­lage der Stadt Bamberg entschieden wird, ob darüber hinaus Mittel zur Verfügung gestellt werden können.

 

Laut Protokoll des Referats-Jour-fixes des Oberbürgermeisters mit Vertretern des Referates 4 vom 01.02.2008 befürwortet Herr Oberbürgermeister Starke die Nutzung der Mehreinnahmen der budgetierten Eichrichtungen in vollem Umfang für Investitionsausgaben in dem/den folgenden Jahre/n, wenn die Haushaltslage dies erlaubt. Die Mehreinnahmen sollen also zu 100 % bei einer budgetierten Einrichtung verbleiben, wenn diese für investive Ausgaben verwendet werden.

 

Diesen Fall haben wir zum einen bei der Städtischen Musikschule, auf die im Jahr 2008 Investitionskosten von 30.000 € für den notwendigen Ausbau des Kellers zukommen. Das Gartenamt benötigt die 100 %ige Übertragung zum einen dringend zur Investition im Bereich Maschinen, um im Vorfeld der Landesgartenschau eine Effizienzsteigerung zu erreichen und zum anderen für die Sanierung von Sportplätzen (insbesondere der Festwiese im Volkspark). Beim Tourismus & Kongress Service Bamberg hat bereits der Umbau des Alten Stadtbades begonnen. Auch hier ist eine 100 %ige Übertragung für die Finanzierung der Investition notwendig. Ebenso verhält es sich bei der Konzert- und Kongresshalle (siehe auch 2. und Anlage 3). Aufgrund des Instandhaltungsstaus sind die nicht verbrauchten Beträge des Budgets der Sonderrücklage „Instandhaltung Konzert- und Kongresshalle“ zuzuführen (siehe auch Beschluss des Stadtrates vom 28.03.2007).

 

            Von den budgetierten Ämtern Staatl. Schulämter, KKH, 17, 401, 41, 44, 451 und 47 haben die Städtische Musikschule, das Gartenamt, der Tourismus & Kongress Service Bamberg und die Konzert- und Kongresshalle ihr Budget unterschritten, während bei den Staatlichen Schulämtern, der Museumsverwaltung, dem E.T.A.-Hoffmann-Theater und der Städtischen Volkshochschule eine Budgetüberschreitung vorliegt (siehe Anlage 1).

 

 

 

Budgeteinsparungen des Jah­res 2007 werden grundsätzlich entsprechend der "Vorläufigen Dienstanwei­sung" übertragen. Allerdings wurde das Ergebnis des Jour-fixes vom 01.02.08 insoweit berücksichtigt, dass eine Übertragung in vollem Umfang erfolgt, wenn die entsprechenden Beträge zu 100 % für Investitionsausgaben verwendet werden (siehe Fußnote 1) Anlage 1).

 

            Das negative Ergebnis der Staatlichen Schulämter, der Museumsverwaltung, des E.T.A.-Hoffmann-Theaters und der Städtischen Volkshochschule wird auf das Haushalts­jahr 2008 vorgetragen.

 

           

Bei den weiterführenden Schulen ergaben sich Budgetunterschreitungen i.H.v. 14.698,83 €.

 

            Für die Grund- und Hauptschulen ergaben sich Einsparungen von 3.639,38 €.

Bei der Pestalozzischule ergab sich eine Budgetunterschreitung in Höhe von 443,14 € (siehe Anlage 2).

 

Bei den weiterführenden Schulen, den Grund- und Hauptschulen und der Sondervolksschule für Lernbehinderte wird das Budgetergebnis grundsätzlich zu 50 %, aber mindestens in Höhe der Mehreinnahmen aus dem Erlös für Fotokopien bis zu 100 % des Budgetergebnisses übertragen, da es sich bei dem Erlös für Fotokopien um eine zweckgebundene Einnahme (§ 17 Abs. 1 KommHV) handelt. Soweit zweckgebundene Einnahmen im Haushaltsjahr nicht verwendet werden, sind sie gem. § 17 Abs. 3 Satz 1 VVKommHV in das folgende Jahr zu übertragen, wenn die Zweckbindung nicht auf andere Weise gewährleistet ist.

 

            Die gesamten Einsparungen aller budgetierten Bereiche in 2007 betrugen 436.987,60 €, wovon 431.052 € erneut bereitzustellen sind. Die Überschreitungen beziffern sich auf 69.752,94 €.

       Es wird vorgeschla­gen, im Haus­haltsplan 2008 für die budgetierten Fachbereiche zusätzliche Mittel ent­spre­chend der Anlagen 1 und 2 bereitzustellen. Der budgetierte Fachbereich hat bei einer 50 %igen Übertragung ein Wahlrecht, ob die Bereitstellung der zusätzli­chen Mittel im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt oder in einer Sonderrücklage erfolgen soll. Sollte bei den Dienststellen (Anlage 1) die 100 %ige Übertragung gewünscht sein, so muss die Bereitstellung im Vermögenshaushalt oder in einer Sonderrücklage erfolgen.

      

       Die vorhandenen Budgetüberschreitungen 2007 sind nach den vorstehenden Ausführungen den betreffenden Fachämtern voll anzulasten. Hierzu werden folgende Kürzungen von Haushaltsan­sätzen vorgeschlagen:

 

 

        

       Die Deckung der zusätzlich bereitzustellenden Mittel erfolgt durch die o. g. Kürzungen bei den Fachbereichen, die ihr Budget überschritten hatten, in Höhe von insgesamt 69.753 €. Der noch verbleibende Betrag von 361.299 € wird aus der Deckungsreserve für Budgetübertrag entnommen.

        

 

2.    Teil-Budget Konzert- und Kongresshalle

 

Trotz regelmäßig durchgeführter Bauunterhaltsmaßnahmen an der im Jahr 1993 in Betrieb genommenen Konzert- und Kongresshalle hat sich ein Instandhaltungsstau gebildet. Die einzelnen anstehenden Maßnahmen mit einem Gesamtkostenvolumen in Höhe von 1.657.000 € ergeben sich aus Anlage 3. Der Aufsichtsrat der Stadthallen GmbH Bamberg hat sich deshalb in seiner Sitzung am 14.12.2006 mit der Thematik befasst und dem Stadtrat empfohlen, das entwickelte Finanzierungs- und Organisationskonzept zum Bauunterhalt in der Konzert- und Kongresshalle zu beschließen.

 

Der Stadtrat hat am 28.03.2007 beschlossen (s. Anlage 4), für den Betriebszuschuss an die Stadthallen GmbH und den Bauunterhalt der Konzert- und Kongresshalle (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) zunächst ein Budget in Höhe von 493.600 € zu bilden. Die noch fehlenden 96.400 € wurden im Rahmen des Nachtragsbeschlusses 2007 zusätzlich bereitgestellt. Zudem wurde beschlossen, dass am Ende des Haushaltsjahres nicht verbrauchte Beträge des Budgets bei entsprechender Haushaltslage einer Sonderrücklage „Instandhaltung Konzert- und Kongresshalle“ zugeführt werden können.

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II. Beschlussvorschlag

1.       Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

2.       Im Haushaltsplan 2008 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rech­nungser­gebnisse 2007 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 431.052 €  ent­sprechend den Anlagen 1 und 2 zur Verwendung für aufgabenbe­dingte Ausgaben bereitge­stellt. Deckung der über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsmittel erfolgt durch Kürzun­gen der Bud­gets der Staatlichen Schulämter in Höhe von 10.068 €, der Museumsverwaltung in Höhe von 23.256 €, des E.T.A-Hoffmann-Theaters in Höhe von 27.402 € und der Städtischen Volkshochschule in Höhe von 9.027 €. Zusätzlich werden 361.299 €  aus der Deckungsreserve für Budgetübertrag entnommen.

               

       3.  Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 431.052 €
für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Personalkosten:

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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