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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0279-45

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Zum Gedenken an den Widerstand während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft möchte

eine Spendergemeinschaft (Willy-Aron-Gesellschaft, der Bamberger Kunsthändler Walter Senger und Sponsoren) ein Mahnmal im Harmoniegarten errichten. Der Bamberger Künstler Albert Ultsch wird ein Gesamtkunstwerk als Mahnmal schaffen. Sinnbildlich für den christlichen, politischen und militärischen Widerstand sollen die Personen Hans Wölfel, Willy Aron und Claus Graf Schenk von

Stauffenberg dargestellt werden.

             

Ziel:

             

              Das Mahnmal soll den Menschen in Bamberg, vor allem Schülerinnen und Schülern, Jugendlichen und Gästen vor Augen führen, dass Bamberg diese Personen des Widerstands und mit ihnen die

vielen Gleichgesinnten für ihren Mut, gegen den nationalsozialistischen Terror einzutreten, in besonderer Weise ehren will.

 

              Gestaltung:

             

              Die Portraits von Willy Aron, Hans Wölfel und Graf Schenk von Stauffenberg werden in Messing gegossen und stehen auf Stelen aus Cortenstahl. Die Stelen sind halbrund angeordnet und schaffen somit einen Bezug zueinander (siehe beil. Bild).

              Als schlichter Untergrund sind Porpyhrplatten vorgesehen. Um einen vorhandenen Baum ist eine Sitzfläche vorgesehen.

             

              Standort:

 

              Harmoniegarten nordöstliche Ecke (gegenüber Café Luitpold, siehe Skizze)

              Kostenträger:

 

Willy-Aron-Gesellschaft und Spendergemeinschaft über Sponsoring

 

              Das Gremium „Kunst im öffentlichen Raum, KiöR“ hat sich am 11.06.2013 in seiner Sitzung damit befasst und sich einstimmig für das Kunstwerk und den Standort ausgesprochen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Die Aufstellung des Mahnmals im Harmoniegarten wird genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

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Anlagen

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