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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0280-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Jugendsozialarbeit an Schulen „JAS“ war wiederholt Thema in Jugendhilfeausschusssitzungen, zuletzt in einer ausführlichen Berichterstattung am 08.11.2012.

 

Der 2003 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Ausbau des Programms „JAS“ wurde auf Grund des erwiesenen Erfolges im Sommer 2009 erneut quantitativ deutlich aufgestockt und im Vollzug des Bayerischen Kinder- und Jugendprogramms 2010 ab 01. September 2010 unter dem Titel „JaS 1000“ auf die Grundschulen erweitert.

 

Wegen der in den Jahren 2011, 2012 und 2013 zunehmend angespannteren Haushaltslage der Stadt kam die Verwaltung des Fachamtes ihrer Gesamtverantwortung und Steuerungsaufgabe für den § 13 SGB VIII insofern nach, dass die Priorität auf die Beibehaltung der „JaS an den Mittelschulen und der Förderschule mit Hauptschulstufe“ gelegt wurde. Eine Finanzierung aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets war nicht möglich. Bereits vorliegende schriftliche, sowie mündliche Anträge für die Einrichtung von JaS an Grundschulen mit einem mehr als 20 %-igen Migrationsanteil mussten im Hinblick auf die Haushaltslage leider zurückgestellt werden, wissend, dass sich diese Art der frühzeitigen Intervention bewährt.

 

Im Hinblick auf die sicherlich erneut schwierigen Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 wird darauf hingewiesen, dass das Jugendamt die Fortsetzung der JaS an Mittel- und Förderschulen wie gehabt im Vorentwurf des Jugendhilfeetats 2014 abgebildet hat.

 

Mit Datum vom 28.07.2012, Eingang im Fachamt am 04.09.2012, bzw. 18.09.2012, wurde von der Stadtratsfraktion FREIE WÄHLER BAMBERG ein Prüfungsantrag zur Frage des Bedarfs von JaS an Bamberger Grundschulen gestellt.

 

Die Anfrage der FW-Stadtratsfraktion, „ob die staatlich geförderte „Jugendsozialarbeit an Schulen“ (JaS) an Grundschulen möglich ist“, wurde im Herbst 2012 geprüft. Die Ergebnisse der Ersterhebung bei den Bamberger Grundschulen sind bekannt.

 

Bei Vorliegen des Kriteriums Migrantenanteil 20 % wären den Anträgen für jede in Betracht kommende Schule beizufügen:

 

  1. Bedarfsanalyse
  2. Beschluss des Jugendhilfeausschusses
  3. Konzeption
  4. Kooperationsvereinbarung
  5. Leistungsbeschreibung
  6. Stellenbeschreibung
  7. Kosten- und Finanzierungsplan

 

Die Anträge der Kommune auf Bewilligung von geförderten Stellen sind bis zum 01. Oktober des Vorjahres, also 2013, der örtlich zuständigen Regierung zuzuleiten. Übernimmt ein Träger der Freien Jugendhilfe die Trägerschaft, ist dessen Antrag schriftlich zunächst beim zuständigen Jugendamt bis 01. September des Vorjahres der Förderung einzureichen. Das Jugendamt leitet den Antrag ergänzt um eine Stellungnahme zur finanziellen Beteiligung an die zuständige Regierung.

 

Wie die erneute aktuelle Befragung bei den in Betracht kommenden Schulen zeigte, sind die Veränderungen zur Vorbefragung 2012 in den Prozentzahlen zu vernachlässigen. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch die Probleme und Auffälligkeiten, mit denen die Lehrkräfte täglich konfrontiert sind.

 

Die persönliche Darstellung dieser Herausforderungen im schulischen Kontext in der Sitzung des JHA war den Bamberger Schulleitungen ein Anliegen, was auch ermöglicht werden soll. Ferner hat das Staatliche Schulamt, Frau Schulrätin Barbara Pflaum, eine Stellungnahme abgegeben, die in Anlage beigefügt ist.

 

Die Verwaltung spricht sich aus fachlicher Überzeugung erneut für die Einführung von JaS an Grundschulen und in diesem Zusammenhang für eine vertiefte Bedarfsanalyse (ausschlaggebend für Stellenumfang) dem Grunde nach aus. Nachdem die Einführung von JaS an Grundschulen aber zu einer weiteren laufenden Belastung des Verwaltungshaushaltes der Stadt führt, sollte ein Start von JaS an Grundschulen erst  zum Schuljahresbeginn 2014/2015 und nicht in allen 7 Schulen gleichzeitig erfolgen.

 

 

Vorstellbar wäre, aus Sicht des Jugendamtes, dass bei der Gewichtung der Bedarfsnotwendigkeit zunächst der Prozentrang der Kinder mit Migrationshintergrund zugrunde gelegt wird, was die Reihenfolge

1)              Heidelsteigschule                             61 %

2)              Gangolfschule                                          53 %

3)              GS Gaustadt                                          39 %

4)              Wunderburgschule                            35 %

5)              Martin-Wiesend-Schule                            35 %

6)              Hugo-v.-Trimbergschule              25 %

7)              Kunigundenschule                            26 %

ergäbe.

 

Auf der Grundlage des festgestellten Prozentwerts von „Migrantenkindern“ und erster weiterer, jedoch nicht abschließender Kriterien, ist folgender Vorschlag für den Einstieg von JaS an Grundschulen denkbar:

 

1)              Heidelsteigschule                            0,5 Planstellen, da bereits eine VZ-Stelle vorhanden ist

2)              Gangolfschule                                          0,5 Planstellen, da spezielle Lehrkräfte für Kinder mit

                                                                      Migrationshintergrund tätig sind

3)              GS Gaustadt                                          0,5 Planstellen, da bereits eine VZ-Stelle vorhanden

4)              Wunderburgschule                            0,5 Planstellen

5)              Martin-Wiesend-Schule                            als Förderschule bessere Personalausstattung, muss daher

                                                                      zurückgestellt werden

6)              Hugo-von-Trimbergschule              Erhöhung von 0,75 auf 100 %, da bereits JaS im Einsatz

7)              Kunigundenschule                            muss zunächst zurückgestellt werden

 

 

 

 

Die finanziellen Konsequenzen dieses Vorschlags wären:

 

     2,25 Stellenmehrung (pro VZ ~ 43.000) PK                                            97.200 €

     97.200 € PK +12,5 % Verw.- und Sackosten i.H.v. 12.150 €                109.350 €

    abzüglich staatl. Förderung                                                                                      36.810 €

    abzüglich Eigenanteil Träger                                                                                         9.720 €

    städtischer Zuschuss                                                                                       62.820 €

 

Hierbei handelt es sich um eine der Höhe nach nicht bestimmte Leistung nach § 13 SGB VIII, für die nach Rücksprache mit dem Referat 2 keine Mittel in 2014/2015 zur Verfügung stehen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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