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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0281-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wurde in den zurückliegenden 3 Sitzungen darüber informiert, dass der Stadt Bamberg Mitte November 2012 fünf umF zugewiesen wurden, ein weiterer, damals 15-Jähriger war dem Jugendamt bereits im Frühjahr 2012 von der Bundespolizei überstellt worden. Die 6 jungen Menschen aus Afghanistan wurden in den beiden Jugendhilfeeinrichtungen Caritasjugendhilfe St. Marien Pettstadt und Jugendhilfe Don Bosco Bamberg untergebracht. Die Vormundschaften für die männlichen Jugendlichen führt der Sozialdienst katholischer Frauen, was im Hinblick auf die bestehende Trägerschaft des SkF für den Jugendmigrationsdienst fachlich Sinn macht und darüber hinaus eine Entlastung der öffentlichen Jugendhilfe darstellt.

 

Ein junger Afghane wurde im Januar volljährig, lebt seitdem in der Jugendherberge Wolfsschlucht und wird von der Caritas Asylbetreuung und der Initiative „Freund statt fremd“ betreut. Am laufenden Intensivsprachkurs der vhs nimmt er weiterhin teil, da dies im Sinne der Integration sinnvoll ist und keine zusätzlichen Kosten verursacht.

 

Auf Grund der Ankündigungen der Regierung von Oberfranken schaffte die Jugendhilfe Don Bosco die räumlichen Voraussetzungen für eine „umF-Wohngruppe“ mit 8 Plätzen, sowie 2 integrierten Plätzen in bestehenden Wohngruppen. Gemeinsam wurde die Konzeption für diese Gruppe mit Clearingkompetenz erarbeitet und die Regierung über die Unterbringungskapazität ab Anfang Mai unterrichtet.

 

Für einigen Unmut und Unverständnis sowohl bei den beteiligten Jugendämtern, als auch bei den Heimen sorgte und sorgt die Forderung der Erstaufnahmestelle des Jugendamtes München, dass  die aufnehmenden Jugendhilfeeinrichtungen ihr Heim bei den Jugendlichen in München persönlich vorstellen und für sich werben müssen. Den Jugendlichen muss dann einige Tage Bedenkzeit eingeräumt werden, ob sie sich zu einem Umzug entschließen können. Dieses Vorgehen habe den Vorteil, dass die Jugendlichen Bereitschaft zeigen, andererseits hat das Vorgehen zur Folge, dass die Jugendhilfeträger mehrmals quer durch Bayern fahren müssen und, wie z.B. der Träger der Stadt Hof, der ebenfalls Kapazitäten geschaffen hat Leerstand und damit Defizit in Kauf nehmen müssen. Vor dem Hintergrund der Überbelegung in der Erstaufnahmestelle und den schwierigen Verhältnissen dort ist die gegenwärtige Praxis nicht zufriedenstellend. Es ist daher nicht verwunderlich, dass es bereits Jugendhilfeträger geben soll, die sich dieser Praxisverweigern.

Der Ansatz der Münchner macht fachlich dann Sinn, wenn die jungen Menschen bereits einige Zeit in München untergebracht sind und bereits Kontakte geknüpft haben. Die Weiterverteilung von Neuankömmlingen sollte daher rasch erfolgen, damit keine Verwurzelung stattfindet. Das Sozialministerium wurde am 17.05.2013 in einer Besprechung hierzu informiert.

 

Die Jugendhilfe Don Boscos Bamberg kam der Forderung nach und stellte sich am 02.05.13 in München vor. 3 junge Afghanen entschlossen sich spontan, nach Bamberg umzusiedeln. Am 06.05.13 erfolgte die zweite Vorstellung der Einrichtung in München, die aber zunächst keinen Erfolg brachte.

 

In den darauffolgenden Tagen wurden vom Jugendamt München dann zwei 15-Jährige Inobhut genommen, die auf Grund des Alters zurecht nicht in die Erstaufnahmestelle sollten. Außerdem unterliegen unter 16-Jährige nicht der Verteilung und Zuweisung durch die Regierungen nach dem Asylbewerbergesetz. Diese beiden Jugendlichen kamen dann als Inobhutnahme durch die Stadt München nach Bamberg, sowie ein weiterer Jugendlicher aus der Erstaufnahmestelle, der sich doch noch zu einem „Umzug“ entschlossen hatte, so dass Mitte Mai von den 8 vorhandenen Plätzen in der Hornthalstraße 6 Plätze belegt waren. Zusammen mit den bereits in Bamberg untergebrachten war nun ein Stand von 11 umF erreicht. Von der Nationalität handelt es sich um 9 Afghanen, 1 Somalier und 1 Albaner. Die 9 Afghanen haben zwar die gleiche Nationalität, gehören aber unterschiedlichen Volksgruppierungen an, was aktuell keine Probleme bereitet, aber bedacht werden muss. Als bedeutsamer könnte sich der gravierend unterschiedliche schulische Bildungsstand auswirken. Die Bandbreite erstreckt sich vom fast Analphabeten bis zum Jugendlichen mit hoher Schulbildung. Um den sehr motivierten jungen Menschen gerecht zu werden wird in Einzelfällen bereits die probeweise Beschulung in der Mittelschule versucht, um nicht die Chance zum Erwerb eines Schulabschlusses zu verpassen.

 

Ferner finden soweit möglich Leistungsstandstestungen durch den Staatlichen Schulpsychologischen Dienst Oberfranken statt, um ab September die Berufsschulklasse den Erforderlichkeiten entsprechend zu organisieren.

Eine Vernetzung zwischen der Leitung der Staatlichen Berufsschule, der vhs, dem Vormund der Jugendlichen und der Jugendamtsleitung, sowie den Jugendhilfeeinrichtungen besteht.

 

Als Problem mit einigen Turbulenzen verbunden erwies sich im Weiteren die Verlegung eines jungen Afghanen von einem Regensburger Jugendhilfeträger nach Bamberg, da bei diesem Jugendlichen die Traumatisierung offenbar erheblich massiver war, als dies in Regensburg festgestellt worden war. Innerhalb kurzer Zeit zeigte sich, dass die Gruppe in Bamberg den hohen therapeutischen Bedarf des Jugendlichen nicht decken konnte. Es zeigte aber auch, wie wichtig ein qualifiziertes Clearing ist.

 

Was den in den zurückliegenden Sitzungen artikulierten Personalbedarf anbelangt soll voraussichtlich eine Untersuchung durch den Bayerischen kommunalen Prüfungsverband erfolgen. Vorübergehend konnte eine zunächst bis Ende Oktober befristete Regelung getroffen werden, da die jungen Menschen nun mal da sind und die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII erfolgen muss.

 

Bezüglich des vom Sozialministerium in Aussicht gestellten Verwaltungskostenzuschusses für die Kommunen gibt es noch keine konkreten Informationen. Ebenso erfolgte bislang noch keine Kostenerstattung durch den seit November 2012 zuständigen Bezirk. Noch nicht einmal der Eingang des Kostenerstattungsantrags wurde in allen „November-Fällen“ bestätigt. Für die Jugendlichen, die im Mai gekommen sind besteht bis zur offiziellen Fallübergabe noch die Zuständigkeit des Münchner Jugendamtes.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Der Sachstandsbericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

              2.              Die Verwaltung des Jugendamtes wird zu gegebener Zeit wieder berichten.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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