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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0285-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2014 wurden vom Immobilienmanagement wieder alle Schulleitungen befragt, welche baulichen Maßnahmen unter entsprechender Prioritätensetzung an ihrer Schule als notwendig erachtet werden.

 

Diese Meldungen der Schulen sind dann unter fachlicher Beurteilung des Immobilienmanagements in die Vorschlagsliste der Verwaltung mit eingeflossen (siehe Anlage 1, berücksichtigte Anträge der Schulleitungen sind hierbei blau hinterlegt).

 

 

Bauliche Maßnahmen

 

Die beim Vorgespräch des Kultur- und Schulreferenten, Herrn Bürgermeister Hipelius, mit den Vertretern der Stadtratsfraktionen am 05. Juni 2013 vorgetragenen Mittelanforderungen in Höhe von 1.994.500,-- € (Grund- und Hauptschulen 1.839.500,-- € + Fachschulen 155.000,-- €) sind im Einzelnen für jedes Objekt in der Anlage 1 dargestellt.

 

Beantragt werden für das kommende Haushaltsjahr die mit der Priorität 1 (dringlich) eingestuften Maßnahmen im Verwaltungs- bzw. Vermögenshaushalt. Die zunächst zurückgestellten Arbeiten der Prioritätsstufe 2 stehen jedoch mittelfristig in den nächsten Jahren an. Bei Priorität 3 handelt es sich zwar um wünschenswerte, in der Schwerpunktsetzung aber nachrangige Vorhaben.

 

 

 

 

 

 

Schulhausbegehung

 

Die diesjährige Schulhausbegehung wurde von der zuständigen Stadtratskommission unter Leitung des Kultur- und Schulreferenten, Herrn Bürgermeister Hipelius, am 12. Juni 2013 durchgeführt. Aufgrund der bereits erledigten und anstehenden Baumaßnahmen wurden folgende Schulen in Augen­schein genommen:

 

-              Kunigundenschule

-              Rupprechtschule

              -              Grundschule Gaustadt

              -              Mittelschule Gaustadt

 

 

Sonderkontingente

 

Aus den allgemeinen, laufenden Bauunterhaltsaufwendungen wurden die erforderlichen Mittel für Sondermaßnahmen, die eine Mehrzahl von Schulen betreffen, herausgenommen und eigenständig aus­gewiesen. Die Verwendung dieser Mittel in einer Größenordnung von insgesamt 2.805.000,-- € ist für das Haushaltsjahr 2014 folgendermaßen geplant:

 

 

1.         Brandschutzmaßnahmen an Schulen:

 

Die baulichen Brandschutzmaßnahmen sollen im Jahr 2014 mit einem Kostenvolumen von 2.100.000,-- € fortgeführt und umgesetzt werden. Arbeitsschwerpunkte sollen hierbei die Grundschule Gaustadt, die Kaulbergschule sowie die Rupprecht- und Hugo-von-Trimberg-Schule sein.

 

 

2.         Sanierung von Toiletten- und Duschanlagen:

 

In Fortsetzung des Sonderprogrammes zur Sanierung von Toiletten- und Duschanlagen, werden für das kommende Haushaltsjahr Finanzmittel in einem Volumen von 455.000,-- € beantragt, deren geplante Aufteilung auf die entsprechenden Schulgebäude in Anlage 1 im Detail aufgelistet ist.

 

 

3.         Wartung sicherheitsrelevanter Anlagen:

 

Alle sicherheitstechnischen Anlagen und wartungspflichtigen Anlagenkomponenten (Brandmeldeanlagen, Blitzschutz, Trinkwassernetz, Hallendächer, elektrische Anlagen usw.) sind aufgrund geänderter gesetzlicher und technischer Vorgaben nach festgelegten Wartungsintervallen zu prüfen, den geltenden Verordnungen anzupassen und soweit erforderlich instand zu setzen.

 

Die Wahrnehmung der Betreiberpflichten an öffentlichen Gebäuden gewann in der jüngeren Vergangenheit zunehmend an Bedeutung und bedarf einer konsequenten Umsetzung, die ohne Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel nicht zu realisieren ist. Insgesamt werden für diesen Aufgabenkomplex 250.000,-- € beantragt. 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Die vorgeschlagenen baulichen Sondermaßnahmen in Schulen für das Haushaltsjahr 2014 werden zur Kenntnis genommen.

 

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel von insgesamt 1.994.500,-- € für allgemeine Baumaßnahmen und für Sonderkontingente 2.805.000,-- € für das Haushaltsjahr 2014 zu beantragen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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Anlagen

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