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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0290-23

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Zuge der Planungsüberlegungen für das Glaskontor-Gelände war und ist vorgesehen, einen alter­nativen Feuerwehrstandort zur bisherigen Unterbringung der Löschgruppe 2 in der Kapellen­straße zu schaffen. Insbesondere die Zufahrt zu den beiden Kfz-Hallen hat sich durch die Schließung der Baulücke an der Kapellenstraße derart verschlechtert, so dass Handlungsbedarf be­steht.

 

In der Folge hat sich jedoch herausgestellt, dass sich eine solitäre Realisierung eines Feuerwehr­standortes auf dem Glaskontor-Gelände im Bereich Theresienstraße / Hedwigstraße nur schwierig darstellen lässt. Hinzu kommt, dass – würde man die Planungen und die erforderliche Boden­ordnung für das Glaskontor-Gelände abwarten – eine erhebliche zeitliche Verzögerung entstünde, die nicht gewollt sein kann.

 

Alternativ wurde daher nach anderen, schneller entwickelbaren Möglichkeiten gesucht. Dabei hat sich der Standort an der Ecke Münchner Ring / Rotensteinstraße als ideal herausgestellt. Der Vorschlag wurde zwischen dem Stadtplanungsamt, dem Umweltamt (Lärmschutz), der Feuerwehr und dem Immobilienmanagement im Vorfeld abgestimmt. Derzeit steht noch die Klärung des Lärmschutzes an, damit eine an der Rotensteinstraße angedachte Reihenhausbebauung (allgemeines Wohngebiet!) realisiert werden kann. Im Osten zur Mälzerei hin und entlang des Münchner Rings ist eine Riegelbebauung mit Lärmschutzfunktion insbesondere zur künftigen ICE-Trasse, der Mälzerei und dem Münchner Ring hin, vorgesehen. Hier muss insbesondere die zwingend vorzusehende Geschosshöhe noch abgeklärt werden. Ein extern in Auftrag gegebenes Lärmschutzgutachten liegt hierzu in der Rohfassung seit kurzem vor.

 

Ideal erscheint die Situierung der Neubaumaßnahme für die Löschgruppe 2 an der Ecke Münchner Ring / Rotensteinstraße. Die Zufahrt soll über die Rotensteinstraße erfolgen. Der angedachte Bau­körper eröffnet die Möglichkeit, auf jeden Fall zwei Kfz-Hallen samt Sozial- und Neben­räumen am Münchner Ring zu errichten. Der Stellplatznachweis wird auf dem eigenen Grundstück geführt. Die vorliegende Planung kann auch ohne Bebauungsplanänderungsverfahren auf der Basis des geltenden Bebauungsplanes genehmigt werden.

 

Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Planungen, vor allem aber für die vorgezogene Realisierung der Baumaßnahme der Feuerwehr, ist ein erfolgreicher Abschluss der bereits laufen­den Gespräche mit der Grundstücksgemeinschaft, die im Areal über rund 40 % der Flächen verfügt. Grundlage hierfür muss aber eine belastbare Planung sein.

 

Die Verwaltung klärt derzeit die noch offenen Fragestellungen ab und führt die Gespräche mit der beteiligten Grundstücksgemeinschaft, damit baldmöglichst alle Voraussetzungen vorliegen, den neuen Feuerwehrstandort der Löschgruppe 2 an der Ecke Münchner Ring / Rotensteinstraße zu reali­sieren.

 

Parallel hierzu wird durch das Immobilienmanagement die Abstimmung der Planung für das Feuerwehr­gebäude vorangetrieben, um Kostensicherheit zu erhalten. Für die einvernehmliche Gesamt­lösung mit den Privateigentümern ist auf jeden Fall ein Bebauungsplanverfahren erforder­lich. Dieses kann parallel zu den Hochbauplanungen durchgeführt werden.

 

Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

II.              Beschlussvorschlag:

 

1.        Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.        Die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.03.2013 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanz­plan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungs­vorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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Anlagen

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