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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0292-5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Stadtratsbeschlusses vom 25.05.2011wurde die Umsetzung der Maßnahmen, welche die Ämter zur Umsetzung der UN-BRK innerhalb der Stadtverwaltung vorgeschlagen hatten, festgelegt.  Hierbei wurde auch ein „Maßnahmenkatalog“ beschlossen.

 

Auf dieser Grundlage wurden kurzfristige Maßnahmen umgesetzt und die mittel-und langfristigen Maßnahmen sollten hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft werden.

 

In seiner Sitzung am 15.11.2012 hat sich der Familiensenat über den Sachstand der Umsetzung informiert und sich eine Übersicht über die kurz-mittel-und langfristigen Maßnahmen zur UN-BRK  verschafft. Weiterhin wurde  beschlossen, die Behindertenbeauftragte mit der Umsetzung der langfristigen Maßnahmen in Abstimmung mit dem städtischen Beirat für Menschen mit Behinderung zu beauftragen. Der Stadtrat hat dies in der Vollsitzung am 12.12.2012 beschlossen.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung hat in seiner ersten Sitzung im Jahr 2013 (13.06.) die beiden folgenden (langfristigen) Maßnahmen zur  vordringlichen Umsetzung ausgewählt:

-Barrierefreier Haupteingang für das Rathaus Maxplatz

-Barrierefreie Gestaltung des Museums „Villa Dessauer“

 

In Bamberg ist lediglich das privat geführte Feuerwehrmuseum barrierefrei zugänglich. Alle anderen Museen bleiben für Rollstuhlfahrer unerreichbar. Es ist seit langer Zeit Wunsch der behinderten Bürger und Besucher Bambergs, gerade die Ausstellungen in der Villa Dessauer besuchen zu können und hiervon nicht ausgeschlossen zu sein. Es gab bereits eine Überprüfung samt Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Die behindertengerechte Gestaltung wäre möglich. Die Kosten beliefen sich zu der Zeit der Planung auf etwa 180.000 Euro.

 

Zur Maßnahme “Barrierefreie Gestaltung des Haupteinganges Rathaus Maxplatz" ist festzustellen, dass eine Rampe aus denkmalschutzrechtlichen Gründen seitens der Stadt Bamberg abgelehnt wird. Zudem würde diese Rampe den Weg kaum verkürzen, da Sie im Bereich Sparkasse am Rathaus Maxplatz beginnen müsste.

Daher wird die Möglichkeit, die barrierefreie Zugänglichkeit durch den Einbau eines Aufzuges neben dem Haupteingang (Holztor) vom Beirat für Menschen mit Behinderung und der städtischen Behindertenbeauftragten favorisiert.

 

Nachdem aufgrund der prekären Haushaltslage eine gleichzeitige Umsetzung beider Maßnahmen eher unrealistisch erscheint, hat sich die Behindertenbeauftragte Frau Orf für die Umsetzung des barrierefreien Zugangs zum Rathaus Maxplatz als vordringlichere Maßnahme ausgesprochen. Die bessere Erreichbarkeit des zentralen Rathaus Maxplatz ist einer größeren Personengruppe von Vorteil. Alle Rathausbesucher würden von dem Aufzug am Haupteingang profitieren – behinderte Menschen, Menschen mit Kinderwägen und ältere Menschen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die Realisierbarkeit weiter zu überprüfen, insbesondere hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Belange.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.      Der Familiensenat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

 

2.      Der Familiensenat schließt sich der Priorisierung an und befürwortet grundsätzlich die Umsetzung der Maßnahme „Barrierefreie Gestaltung des Haupteinganges Rathaus Maxplatz“.

Er beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Konkretisierung (Erstellung einer Vorplanung unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Belange).

 

3.      Dem Familiensenat ist über das Ergebnis entsprechend zu berichten.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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