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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0310-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" sind dem Sitzungsvortrag beigefügt und zwar für alle Haushaltspositionen, für welche das Stadtjugendamt anordnungsberechtigt ist. Zu unterscheiden hiervon ist der Budgetring 510, welcher bestimmte Positionen nicht beinhaltet (wie z.B. Kosten für Bürobedarf, EDV, Gesamtkonzept etc.):

 

1.              Verwaltungshaushalt 2014 mit

1.1              Zusammenstellung Haushaltsentwurf - Jugendhilfe – 2014

1.2              Seiten 1 mit 30 für die einzelnen Unterabschnitte

2.              Vermögenshaushalt 2014 mit Seite 1 bis 3

 

 

1.              Verwaltungshaushalt 2014

 

In einer Gegenüberstellung haben wir neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2014 für einen besseren Vergleich daneben gestellt:

  • Anforderungen und Ansätze für den Haushalt 2013
  • Rechnungsergebnis 2012
  • Rechnungsergebnis 2011

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2014 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Die Begründungen bei den verschiedenen Unterabschnitten erläutern die wichtigsten Veränderungen. In der Sitzung erfolgen zusätzliche Hinweise und Ergänzungen.

 

Im 14. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom Januar 2013 heißt es:

              Die wesentlichen Entwicklungen im Bereich der Finanzen und Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe in den vergangenen Jahren lassen sich wie folgt komprimieren: Es bestehen gestiegene Erwartungen an dieses Aufgabenfeld, eine deutliche Ausweitung von Aufgaben und Ausgaben und damit eine Zunahme der öffentlichen Verantwortung einerseits und eine – im Lichte wachsender Verantwortung im öffentlichen Raum, insbesondere auf der Ebene der kommunalen Gebietskörperschaften, anhaltende bzw. sogar noch zunehmende – angespannte Haushaltssituation andererseits. Von daher lautet die zentrale Herausforderung in diesem Punkt: Wie kann es gelingen, bei sich weiterhin ausweitenden Anforderungen auch künftig die Finanzierung aller Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe in quantitativ und qualitativ adäquater Weise auf den föderalen Ebenen sicherzustellen?.“

 

              Die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe haben sich in den letzten 20 Jahren bei einer rückläufigen Anzahl von unter 27-Jährigen fast verdoppelt. Berücksichtigt man hierbei allerdings aufgrund des langen Zeitraums die Preisentwicklung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, so ergibt sich ein Zuwachs von „lediglich“ 45 Prozent. Die mit Abstand größten Ausgabensteigerungen haben, wie schon bemerkt, im Bereich der Kinderbetreuung stattgefunden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wenn der jüngst vorgestellte 14. Kinder- und Jugendbericht von der „Kinder- und Jugendhilfe in neuer Verantwortung“ spricht, so ist damit vor allem auch eine insgesamt ausgeweitete öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, neben anderen Faktoren, auch wegen der zunehmenden Forderung nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gemeint. Um jedoch mehr Verantwortung übernehmen zu können, reichen keine Lippenbekenntnisse, vielmehr muss Geld in die Hand genommen werden. Ein Großteil der höheren Ausgabemittel fließt in die expandierende Kinderbetreuung. Grundsätzlich muss bei den Ausgaben der Jugendhilfe berücksichtigt werden, dass der größte Teil Personalkosten sind und dadurch die Entwicklungen bei tarifgemäßer Bezahlung ebenso von Relevanz sind, sodass Mehrausgaben in diesen Bereichen nicht immer gleichbedeutend mit höheren Fall- bzw. Platzzahlen sind.

 

Bundesweit stellten die Mehrausgaben (2011 im Vgl. zu 2010) im Bereich der Kindertagesbetreuung rund 74 % der gesamten Mehrausgaben in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Im Gegensatz dazu hat sich die Kostensteigerung bei den Hilfen zur Erziehung deutlich verlangsamt, was ein Hinweis darauf sein könnte, dass nach der öffentlichen Debatte über Kindeswohlgefährdung und Kinderzschutz, allmählich eine Konsolidierung der Inanspruchnahme eingesetzt hat.

 

Auch beim Stadtjugendamt Bamberg waren die Fallzahlen 2012 in den Bereichen Meldungen und Inobhutnahmen konstant bzw. rückläufig. Allerdings stiegen die Kosten der Inobhutnahme durch länger andauernde Inobhutnahmen in stationären Einrichtungen auch z.B. durch über mehrere Monate anhängige Familiengerichtsverfahren.

 

Zunehmend problematisch ist die Situation, dass uns immer mehr Pflegefamilien fehlen, da wir die Hilfen nach § 33 SGB VIII vor allem hinsichtlich der Unterbringung von jüngeren Kindern dem Grunde nach (nicht nur wegen der Kostenseite) bevorzugen. Die Unterbringung von Kindern in Vollzeitpflege in ihren verschiedenen Formen kostet nur ¼ der stationären Unterbringung. So muss in diesem Zusammenhang darauf verwiesen werden, dass die Nichtanpassung der Pflegegelder an die Empfehlungen des Städte- und Landkreistages kontraproduktiv bei der Suche nach neuen Pflegefamilien und zudem unter dem Aspekt der Wirtschaftlichekeit auch als fragwürdig anzusehen wäre, weshalb die Zustimmung der Kämmerei zur Anpassung folgerichtig war.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hätten wir die 15 Pflegekinder, welche wir 2012 mehr unterbringen mussten als im Jahr 2010, in Heimerziehung unterbringen müssen, weil wir keine Pflegefamilie gefunden hätten, so hätte dies sage und schreibe 300.000,00 € mehr gekostet!!! Insoweit sind zwar die steigenden Zahlen bei der Vollzeitpflege finanziell keine günstige Entwicklung, unter wirtschaftlichen Aspekten aber immer noch die effizienteste Alternative.

 

              Bei den Einzelfallhilfen musste für 2014 aus den genannten Gründen bei § 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) und § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) nachgebessert werden. Bei den anderen Hilfen sind nach den derzeitigen Erkenntnissen zumindest keine größeren Steigerungen in den Fallzahlen zu erkennen. Mit Sorge erfüllt uns jedoch die Tatsache, dass wir zunehmend mehr junge Familien haben, bei denen gleich bei der Geburt des Kindes eine Inobhutnahme ansteht (in jüngster Zeit 3 Fälle, davon 2 aus anderen Zuständigkeitsbereichen und 1 ohne festen Wohnsitz). Für diese Kinder wäre es enorm wichtig, diese Zeit in einer Familie zu verbringen, was aber aufgrund der beschriebenen Situation in der Vollzeitpflege kaum mehr bzw. nur unter allergrößten Anstrengungen zu gewährleisten ist. Zum anderen müssten unbedingt noch mehr präventive Maßnahmen ergriffen werden, um die nachwachsenden Eltern zu starken Eltern zu machen und sie in ihrer Aufgabe ausreichend zu befähigen. Mit Projekten wie Opstapje, den Familienstützpunkten und seit heuer neu die Bundesinitiative Frühe Hilfen werden zwar kleine Schritte getan, jedoch ist hier noch erheblich mehr nötig (z.B. auch die Jugendsozialarbeit an Grundschulen oder auch der weitere Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter Drei). Es ist ein Trugschluss hier sparen zu wollen, denn letztendlich kostet die „Reparatur“ immer mehr als die Vorsorge. So hat der SKF die Möglichkeit erhalten, das Projekt „OpstapjePlus“ einzuführen, welches sich der Altersgruppe von Kindern unter 1,5 Jahren annimmt. Wir wollen versuchen, dieses Projekt zunächst über Stiftungsmittel mit zu finanzieren.

 

Bei den sogenannten „geerbten Fälle“ lässt sich feststellen, dass sich diese Belastung allmählich eingependelt hat und zumindest derzeit nicht mehr weiter ansteigt. Momentan liegen wir bei den Kosten für diese Fälle bei rund 900.000,00 €. Hinzu kommt hier noch die Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF), denn selbst wenn der Kostenersatz für diese der Stadt Bamberg zugewiesenen Jugendlichen in Aussicht gestellt ist, kann es aufgrund der zeitlichen Verzögerung bei der Rückerstattung durch den Bezirk Oberfranken zu Verschiebungen in den Haushaltsjahren kommen, die dazu führen können, dass hierdurch zunächst eine höhere Nachforderung entsteht, da die Kosten erst im nächsten Haushaltsjahr erstattet werden.

Besonders erfreulich ist die Tatsache, dass die mit den Bamberger Trägern vor 13 Jahren ausgehandelte Fachleistungsstunde noch immer Bestand hat und dass der Stundensatz nun schon im 13. Jahr unverändert ist.

             

Bei den Förderangeboten wirkt sich vor allem der Zuschuss zum Elternbeitrag des Staates aus. Demgegenüber ist eine Steigerung bezüglich der Übernahme des Mittagessens für Schulkinder zu erwarten, da die bisherige Übernahme im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets bis zum 31.08.2013 befristet ist. Die weiter steigende Inanspruchnahme der Kindertagespflege sorgt auch 2013 und 2014 für eine deutliche Anhebung dieses Ansatzes. Vor allem hinsichtlich des Rechtsanspruches zum 01.08.2013, aber auch als ergänzendes Betreuungsangebot hat die Kindertagespflege für Eltern eine zunehmend wichtigere Funktion, welche sich auch in den steigenden Ausgaben zeigt.

 

In dem vorgelegten Haushaltsentwurf sind, wie immer, keinerlei Positionen enthalten, die „wünschenswerte“ Ansätze beinhalten. Die Anforderungen beinhalten lediglich die zum aktuellen Zeitpunkt für ein Jahr hochgerechneten Kosten für das gesamte Aufgabenspektrum des Jugendamtes.

 

Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch Umfang vorgegeben sind. Hierbei wird manchmal vergessen, dass auch die Leistungen an die Kindertageseinrichtungen neben der kindbezogenen Förderung keine freiwilligen Leistungen sind, denn letztendlich ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sodass bei kommunalen Einrichtungen sämtliche Kosten zu 100% übernommen werden müssten.

 

Die Steigerung bei den Einzelfallhilfen beträgt, je nach Betrachtungsweise, 126 Tsd € (ausgehend vom Rechnungsergebnis 2012) bzw. 794 Tsd € (bezogen auf den aktuellen, gekürzten Ansatz). Nach unseren Berechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich. Fallmehrungen bzw. außergewöhnliche Fallkonstellationen mit besonderen Entgelten sind bei all diesen Kalkulationen nicht mit eingerechnet.

 

Abschnitt 45

Anforderung 2014

Anforderung 2013

Aktueller Ansatz

2013

RE

2012

Einnahmen

1.821.592

1.387.515

1.417.515

1.400.234,18

Ausgaben*

7.611.370

7.330.800

6.412.800

7.063.942,76

Zuschuss

5.789.778

5.943.285

4.995.285

5.663.708,58

              * in diesem Betrag ist der im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltene Ansatz für den Stadtjugendring nur im Rechnungsergebnis enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Im Unterabschnitt 46 mussten die Ansätze ebenfalls angepasst werden. Die Gründe hierfür sind bedingt durch die kindbezogene Förderung mit dem Ausbau der Kinderbetreuung und die gesetzlichen Änderungen des BayKiBiG. Die höhere Anzahl an Plätzen hat ebenfalls fiskalische Auswirkungen bezüglich der anderen Leistungen wie die Miet- und Erbbauzinsen, Leistungen des Gartenamtes und des städtischen Zuschusses an diese Einrichtungen.

              Die Stadt Bamberg, als Region mit sehr hohen Zukunftschancen, muss aber auch weiterhin bereit sein, hierfür einen entsprechend hohen Beitrag zu leisten, denn ohne eine entsprechende soziale Infrastruktur, welche jedoch nicht nur in der Quantität von verfügbaren Kinderbetreuungsplätzen zu messen ist, würde diese Attraktivität bald leiden. Hier richtet sich das Augenmerk auf den Landkreis Bamberg, dessen Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter Drei sich sehr stark engagiert und sich nicht auf ein Mindestmaß beschränkt haben (z.B. Versorgungsgrad Hirschaid 78 %).

 

              Die Kosten für das Gesamtkonzept Offene Jugendarbeit durch iSo e.V. sind für 2014 noch einmal in der ursprünglichen Höhe (auf der Grundlage der Ausgaben 2010/2011) veranschlagt. Anhebungen für die künftigen Jahre nicht nur aufgrund gestiegener Kosten sondern auch zusätzlicher Aufgabenstellungen (Jugendförderzentrum Gereuth) sind jedoch zu erwarten. Dass das Budget dennoch höher ist, als im Vorjahr liegt an der zusätzlichen Einplanung der Mittel für das Ende 2012 ausgelaufene Projekt „Kooperationen – Offene Jugendarbeit im Rosmarinweg“. Für 2013 hat es iSo e.V. noch geschafft aufgrund von Restmitteln aus 2012 und Spendenakquise die notwendigen Mittel in Höhe von 36.000,00 € zu generieren. Dies ist allerdings für 2014 nicht mehr möglich. Somit müssen diese Haushaltsmittel zusätzlich bereitgestellt werden, will man den Betrieb dieses Jugendtreffs nicht einstellen.

 

Abschnitt 46

Anforderung 2014

Anforderung 2013

Aktueller Ansatz

2013

RE

2012

Einnahmen

5.934.900,00

5.263.900,00

5.764.400,00

5.428.532,97

Ausgaben*

12.348.600,00

11.603.900,00

11.813.800,00

12.003.269,59

Zuschuss

6.413.700,00

6.340.000,00

6.049.400,00

6.574.736,62

              * in diesem Betrag sind die im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur im Rechnungsergebnis mit enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Globalbetrag:

 

Seit dem Haushaltsjahr 2013 gibt es nur noch einen Globalbetrag für die sogenannten rein freiwilligen Leistungen. Hierbei ist im Vergleich zum Vorjahr keine Erhöhung vorgesehen, obwohl ein Betrag von 2.000,00 € für das Projekt HALT kalkuliert wurde. Dies ist deshalb möglich, da die Projekte der berufsbezogenen Jugendarbeit, wie z.B. die „Zirkuswerkstatt“ oder „Arbeiten und Lernen“ aufgrund geänderter Richtlinien des Europäischen Sozialfonds eingestellt wurden. Geblieben sind noch die Kompetenzagentur und das Projekt der Hauswirtschaftsdienste. Allerdings liegen heuer bereits Anträge von anderen Trägern vor, sodass wir für diese möglichen Projekte weiterhin 8.000,00 € vorgesehen haben. Die anderen Beträge in den Globalansätzen sind unverändert zum Vorjahr.

 

 

2.              Vermögenshaushalt

 

Mit dem Vermögenshaushalt 2014 werden zunächst keine Maßnahmen für den weiteren Ausbau der Betreuung von Kindern unter Drei eingebracht. Vielmehr stehen seit einigen Jahren mehrere absolut dringende Sanierungsmaßnahmen von Kindertageseinrichtungen an. Dies zum einen, weil die tatsächliche Inanspruchnahme abgewartet werden soll, zum anderen aber auch aufgrund der Aussage des Finanzreferates bei der letzten Maßnahme, dass „die Grenzen der Finanzierbarkeit für die Stadt Bamberg erreicht sind“.

 

Die sonstigen allgemeinen laufenden Sanierungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen können voraussichtlich im Rahmen der im Verwaltungshaushalt bereit stehenden Haushaltsmittel für freiwillige Zuschüsse zu Bau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen (HSt. 46400.70890, 46420.70890, 46440.70890) abgewickelt werden.

 

Die Maßnahmen 1 und 2 sind ein gemeinsames Projekt, nämlich der Ersatzneubau des Kindergartens St. Elisabeth (über 46 Jahre alt!) und der Kinderkrippe Bienenkorb, welche als letzte Maßnahme des Areals Jakobsberg 31 durch den Diözesancaritasverband für Ende 2012/2013 geplant war. Nachdem die Stadt Bamberg jedoch im Haushalt 2012 und auch 2013 nicht die Möglichkeit fand dieses Projekt aufzunehmen, sieht die Verwaltung hier wirklich absolut dringenden Handlungsbedarf. Außerdem ist das Projekt zwischenzeitlich auch durch das Planungsamt städtebaulich genehmigt, sodass sollte nach Möglichkeit 2014 hiermit begonnen werden sollte. Vom Investitionsprogramm der Stadt Bamberg ist diese Maßnahme auch für den Zeitraum ab 2014 vorgesehen.

 

In der Anmeldung der letzten drei Jahre ist ebenfalls die Generalsanierung des Kindergarten Friedrich Oberlin genannt. Das Diakonische Werk Bamberg-Forchheim e.V. hat dringend darum gebeten, diese Maßnahme doch in 2014 beginnen zu können, denn mit der Anschlussnutzung des Containers, der für den Ersatzneubau des Kindergarten Maria Hilf aufgestellt wird, könnten doch einige Kosten gespart werden. Zudem liegen zwischenzeitlich Aussagen von Fachfirmen hinsichtlich der Elektroinstallation und des Kanalsystems vor, welche dringenden Handlungsbedarf benennen. Sollte die Generalsanierung nicht durchgeführt werden, müssten diese Maßnahmen wohl dennoch umgesetzt werden und ausschließlich durch die Stadt Bamberg und den Träger finanziert werden. Diese Kosten fehlen dann aber später für eine Generalsanierung, weshalb dies die einzige sinnvolle Alternative darstellt. Die Maßnahme ist deshalb in den Haushalten 2014 und 2015 eingeplant. Als Maßnahmen in den kommenden Jahren stehen noch zwei weitere Generalsanierungen an und zwar die des zweigruppigen Kindergarten St. Johannes, Oberer Stephansberg 7 sowie des Kindergarten Jean-Paul, Hegelstr. 47. Nach Mitteilung des Diakonischen Werkes Bamberg-Forchheim e.V. gibt es auch beim Kindergarten Philippus erheblichen Sanierungsbedarf, auch wenn es sich hierbei um die jüngste der genannten Einrichtungen handelt. Für konkrete Finanzierungsdaten müssen hier aber erst noch weitere Untersuchungen angestellt werden. Bei all diesen Generalsanierungsmaßnahmen wird seitens der Verwaltung natürlich dennoch geprüft, inwieweit die Möglichkeit, aber auch der Bedarf besteht, eventuell zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Während im Berggebiet zwar eine Reihe von Krippenplätzen vorhanden ist, besteht aus Sicht der Verwaltung aber sowohl hier, als auch in Bamberg-Ost noch weiterer Bedarf, weshalb bei der Generalsanierung des Kindergarten Jean-Paul auch die Erweiterung um eine Krippengruppe geprüft werden soll. Die Verwaltung des Jugendamtes wird hier in Abstimmung mit dem Finanzreferat zu gegebener Zeit wieder berichten. Als Zeitraum für diese Maßnahmen sind die Jahre 2015 bis 2017 vorgesehen.

 

Für nachfolgende Projekte sind Mittel zumindest für den Beginn der Maßnahmen zur Anfinanzierung in 2014 einzustellen:

 

 

 

Maßnahme

Gesamtkosten d. Maßnahme

Bruttoaufwand Stadt Bamberg

Staatl. Förderung (voraussichtlich)

Nettoaufwand Stadt Bamberg

1.

UA 4640/4642

Kinderkrippe Bienenkorb und  Kindergarten St. Elisabeth

Ersatzneubau

4.100.000,00

2.502.337,00

925.864,00

1.576.473,00

2.

UA 4642 Kindergarten Friedrich Oberlin

Generalsanierung

1.103.000,00

696.800,00

215.000,00

481.800,00

3.

UA 4642 Kindergarten Maria Hilf

Restfinanzierung 2014

1.760.000,00

1.104.500,00

314.000,00

790.500,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Investitionen in eine an Nachhaltigkeit orientierte Kinder- und Jugendhilfe sind nicht nur ein fachliches, sondern ebenso ein wirtschaftliches Gebot. Die Kinder- und Jugendhilfe ist nicht der Verursacher der extrem hohen Steigerung der Bedarfe an Hilfen zur Erziehung und der damit verbundenen Kostensteigerung. Die Lebensbedingungen einer zunehmend ökonomisierten und technokratisierten Gesellschaft hinterlassen mehr und mehr fragmentarische und die Bindung schwächende familiäre Lebensbedingungen. Die häufig unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommunen sollte durch die bundesweit beschlossene Schuldenbremse nicht zusätzlich verschärft werden. Eine nachhaltige Jugendhilfe, die sich an der Gestaltung vertrauensvoller Beziehungen und sicherer Bindungen orientiert, ist die Basis für den Weg des jungen Menschen in die Autonomie. Dafür braucht es entsprechend stabile Arbeits- und finanzielle Rahmenbedingungen. Diese müssen Kontinuität und Verlässlichkeit für die Fachkraft und den jungen Menschen mit seiner Familie gewährleisten.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

              1.              Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

              2.              Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2014 anzumelden und zwar

2.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

              Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 30 und den Endsummen

              Ausgaben              =              20.297.823,00 €

              Einnahmen              =              7.774.247,00 €

              Zuschussbedarf              =              12.523.576,00 €

und

 

2.2              im Vermögenshaushalt 2014 nachfolgende Haushaltsmittel:
 

1.              UA 4640/4642
              Kinderkrippe Bienenkorb+Kindergarten St. Elisabeth

              Ersatzneubau + Erweiterung                            500.000,00 €

2.              UA 4642 Kindergarten Friedrich Oberlin

              Generalsanierung des 3-gruppigen Kindergartens              400.000,00 €

3.              UA 4642 Kindergarten Maria Hilf

              Ersatzneubau des 3-gruppigen Kindergartens
              Restfinanzierung                            781.000,00 €

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

Vorläufig keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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