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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0314-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Im Budgetring 510 des Stadtjugendamtes erfolgte im Vergleich zu den Anforderungen eine Verringerung des Zuschussbedarfes um rund 1,35 Mio. €. Einsparungen in dieser Dimension sind jedoch keinesfalls zu erzielen, sodass eine Nachforderung zum Ende des Haushaltsjahres wieder unumgänglich ist.

 

Bereits jetzt ist absehbar, dass zusätzliche Mittel benötigt werden, um den Verpflichtungen aus den verschiedenen Bereichen nachkommen zu können. Zum aktuellen Zeitpunkt kann lediglich bezogen auf die derzeitigen Fallzahlen mit Hochrechnungen bis zum Jahresende die voraussichtlichen Ausgabenhöhe beziffert werden. So zeigt der Jahresverlauf im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung bisher keine steigende Tendenz. Wir haben aktuell 52 Minderjährige stationär untergebracht und damit 12 Kinder/Jugendliche weniger als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Überrascht wurden wir jedoch im ersten Halbjahr 2013 von der Entwicklung der Hilfe gem. § 42 SGB VIII, der Inobhutnahme. Hier mussten bislang insgesamt 21 Kinder und Jugendliche Inobhut genommen werden, was aufgrund von 1.228 Tagen ein Ausgabevolumen von rund 120.000,00 € bedeutet. Problematisch daran ist vor allem auch, dass 10 dieser Inobhutnahmen (davon 3 Neugeborene) noch immer andauern und somit auch noch weitere Kosten hierfür entstehen. Nicht einkalkuliert ist, dass voraussichtlich noch weitere Inobhutnahmen im Verlauf des Jahres erfolgen müssen. Die Schwierigkeiten, auf die wir derzeit stoßen, sind die Kapazitäten bei Pflegefamilien, welche uns vor allem jüngere Kinder abnehmen bzw. betreuen könnten. Dies hat zum einen Auswirkung auf die Kostenseite, da dann die Inobhutnahme die Unterbringung in einer stationären Einrichtung zur Folge hat. Außerdem empfinden viele Pflegefamilien diese Situationen als emotional zu belastend und lehnen aus diesem Grund eine Bereitschaftspflege ab. Falls es vom Jugendhilfeausschuss gewünscht ist, können wir gerne in einer der nächsten Sitzungen über die Problematik der Inobhutnahmen und was dahinter steckt ausführlicher berichten. Für einen ersten Überblick haben wir die Entwicklung von 2006 bis 2013 in nachfolgendem Diagramm abgebildet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hierin nicht enthalten sind die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die zunächst auch im Rahmen der Inobhutnahme untergebracht sind, bevor die Hilfe in eine reguläre Heimunterbringung überführt wird. Diese gesamten Kosten der umF müssen zunächst von der Stadt Bamberg getragen werden, bevor eine Erstattung über den Bezirk Oberfranken erfolgt. Leider verhält sich der Bezirk Oberfranken auch in diesem Bereich nicht gerade vorbildlich, sodass wir bislang noch keine Erstattung erhalten haben (bei bereits verausgabten Beträgen von 100.000,00 €) und anzunehmen ist, dass sich die vollständige Erstattung auch bis weit in das nächste Haushaltsjahr hinauszögern wird.

 

Zum Vergleich haben wir in der nachfolgenden Tabelle wieder den Stand der kostenintensiven Hilfen im Vergleich zum Vorjahr abgebildet:

 

Hilfe

Akt. Fallzahl

Anzahl der Unterbringungstage

Ø Tages-satz

Jahreskosten

Ansatz 2013

§§ 27, 34 SGB VIII – Heimerziehung für Minderjährige

52

(64)

19.527

(22.686)

135,21

(124,47)

2.642.000,00 

(2.824.000,00)

2.160.000,00 

(1.991.000,00)

§§ 27, 41 SGB VIII – Heimerziehung für Volljährige

8

(11)

2.919

(3.832)

114,72

(113,60)

335.000,00 

(456.000,00)

300.000,00 

(241.000,00)

§ 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte

6

(8)

2.169

(2.639)

102,95

(161,43)

224.000,00 

(426.000,00)

400.000,00 

(347.600,00)

§ 19 SGB VIII

Mutter/Vater-Kind-Unterbringungen

 

1

(6)

1.219

(4.452)

87,45

(80,21)

107.000,00 

(357.000,00)

350.000,00 

(231.800,00)

Unbegleitete minder-jährige Flüchtlinge (§§ 27, 34+§41+§42)

5

1.718

156,62

270.000,00

0,00

§ 42 SGB VIII

Inobhutnahme

21

1.228

99,21

120.000,00

45.000,00

Summe

 

 

 

3.698.000,00 

(3.988.000,00)

3.255.000,00

(2.812.000,00)

Vorjahreszahlen in Klammer
 

Bei der Übernahme von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen wirkt sich die Einführung des Zuschusses zum Elternbeitrag für das letzte Kindergartenjahr mindernd auf den Budgetring 510 aus. Allerdings wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung für 2013 der Ansatz entsprechend angepasst, sodass hier keine Einsparungen zu erwarten sind. Die Kindertagespflege hingegen wird trotz des erneut erhöhten Ansatzes damit nicht auskommen. Nach der vorliegenden Zahl der betreuten Kindern sind hier Ausgaben von rund 190.000,00 € bei einem Ansatz von 160.000,00 € zu erwarten, wobei durch eine noch stärkere Inanspruchnahme nach dem 01.08.2013 eher mit einer weiteren Steigerung zu rechnen ist.

 

Bei der kindbezogenen Förderung nach dem BayKiBiG ist festzustellen, dass die Haushaltsmittel nicht ganz ausreichen werden, wobei sich die Mehrung hier in Grenzen hält. Die neuen Einrichtungen im Krippenbereich werden erst in der Haushaltsaufstellung 2014 durchschlagen. Ob die Haushaltsansätze tatsächlich ausreichen, wird sich mit der Abrechnung im Herbst zeigen.

 

Das Jugendamt informiert das Finanzreferat fortlaufend durch monatliche Hochrechnungen der Haushalts- und Fallzahlen über die aktuelle Situation. Die zunehmenden Anforderungen und Aufgaben konterkarieren aber das Bemühen mittels einer effizienten Steuerung der Jugendhilfe die finanziellen Auswirkungen einzudämmen. Auch wenn dem fiskalischen Aspekt ein hohes Augenmerk zukommt, so ist doch das Wohl von Kindern und Familien ein Gut, welches ohne Alternative ist. Zu beachten hierbei ist jedoch, dass aus dem Gesamtbudgetring des Jugendamtes der Löwenanteil durch die Förderung der Kinderbetreuung verschlungen wird, bei der keinerlei Einsparungsmöglichkeiten bestehen, es sei denn man reduziert die Anzahl der Betreuungsplätze. Ebenso darf man hierbei niemals vergessen, dass sich die Stadt Bamberg durch den jahrzehntelangen Einsatz der freien Träger im Kindertagesstättenbereich erhebliche Finanzmittel von der Investition bis zum laufenden Betrieb erspart hat und immer noch spart.

 

Die wichtigsten Ausgabepositionen und ihre Hochrechnung bis zum Jahresende nach den aktuellen Fallzahlen haben wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet:

 

              Verwaltungshaushalt - Einnahmen

Die Einnahmeseite stellt sich so dar, dass wir zum Stand 18.06.2013 insgesamt bereits 56,6% unserer Einnahmen erzielt haben. Zudem ist durch Erstattungsfälle bei den umF und der kindbezogenen Förderung in Kindertageseinrichtungen ein Einnahmeplus zu erwarten. Ob dies jedoch im Endeffekt dazu führt, dass wir unser Gesamteinnahmesoll von 7.183.170,00 € überschreiten und diese Mehreinnahmen dann zur teilweisen Deckung unserer Mehrausgaben einsetzen können, bleibt abzuwarten.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Sachstandsbericht zur Haushaltsentwicklung 2013 im Budgetring des Stadtjugendamtes hat zur Kenntnis gedient.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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