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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0196-38-1

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Ausbau des Digitalfunknetzes für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schreitet in Bayern zügig voran. Mehrere der 10 in Bayern gelegenen Netzabschnitte werden bis 2015 in den erweiterten Probebetrieb gehen. Im Teilnetzabschnitt 36 (Oberfranken) werden bis 2015  95% der 109 Zielstandorte der Netzinfrastruktur fertig gestellt sein und die technische Netzabnahme erfolgen, ab Februar 2015 soll dann im Netzabschnitt 36 der erweiterte Probebetrieb durchgeführt werden (vgl. Zeitplan Anlage 3).

 

Der erweiterte Probebetrieb soll 6 Monate dauern. In dieser Zeit wird das Digitalfunknetz technisch geprüft und am Ende rechtlich abgenommen. Die Netzabnahme erfolgt laut Vereinbarung zwischen dem beauftragten Netzerrichter- Fa. Cassidian- und dem Auftraggeber Bundesanstalt für Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - BDBOS.

 

Die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb ist den späteren Nutzern des Digitalfunknetzes zwar freigestellt, wird aber als sinnvoll und notwendig erachtet. Im Rahmen des Probebetriebes werden u. a.  auch diverse Fragen nach der Funktion des in unserer Region aufgebauten und zur Verfügung gestellten Digitalfunknetzes unter verschiedenen Gesichtspunkten geprüft. Um die Belastungsfähigkeit im Betrieb zu erproben, bzw. die Netzfunktion unter hoher Belastung (hohe Netzauslastung) zu testen, ist es erforderlich mit vielen Teilnehmern verschiedenster Organisationen gleichzeitig und in verschiedensten Konstellationen, z.B. im Rahmen einer großen Übung, das Netz zu nutzen.

 

Eine Teilnahme am Digitalfunk ist nur ab Beginn des erweiterten Probebetriebes, der von der bayerischen Projektgruppe am LKA zur Einführung des Digitalfunkes in Bayern betreut wird, oder später nach Übernahme des Netzes in den Wirkbetrieb vorgesehen.

 

Mangels einer derzeit noch ausstehenden Bundesregelung muss der Freistaat Bayern derzeit noch das Teilnahmerecht zur Nutzung des Digitalfunknetzes BOS an weitere Organisationen (Rettungsdienste, Feuerwehren …) übertragen. Dazu ist eine Teilnahmeerklärung von dem Träger der Hilfsorganisation an den Freistaat Bayern abzugeben worin sich dieser an der Teilnahme am erweiterten Probebetrieb verpflichtet. Für die Freiwillige Feuerwehr und den Katastrophenschutz ist daher die Zustimmung der Stadt Bamberg erforderlich.

 

In welchem Umfang die Stadt Bamberg / Feuerwehr Bamberg am erweiterten Probebetrieb teilnimmt und in welchem Zeitrahmen die gesamte Umrüstung / Migration der Organisation auf den Digitalfunk erfolgt, ist hierbei nicht festgeschrieben. Dies kann abhängig von der Bereitstellung von HH-Mitteln mit wenigen Digitalfunkgeräten erfolgen oder  bis zur Vollumrüstung der gesamten Funkausrüstung reichen. Zu beachten ist, dass die derzeit in Benutzung befindliche analoge Funkausrüstung parallel zum erweiterten Probebetrieb weiterbetrieben werden muss.

 

Entsprechend der Aufstellung des Stadtbrandrates vom 27.06.2013 (Anlage 1) belaufen sich die vorläufig kalkulierten Kosten für die Ausrüstung aller Einsatzfahrzeuge mit Einbau sowie für die notwendigen Handsprechfunkgeräte auf ca. 250.000 €, wobei die Einbaukosten sich auf ca. 80.000 € belaufen. Die Funkgeräte selbst werden zur Zeit mit 80 % gefördert.

 

Für die Beschaffung soll eine gemeinsame Ausschreibung, wahrscheinlich über den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim, erfolgen. Damit die Stadt an der Ausschreibung teilnehmen kann, wird eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 185.000 € für das Haushaltsjahr 2014 benötigt.

 

Die Einbaukosten sind hierin nicht enthalten. Es wird angestrebt, den Einbau mit Mitarbeitern der Ständigen Wache durchzuführen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen und das voraussichtliche Verfahren werden derzeit noch geprüft.

 

 

II.              Beschlussvorschlag

 

1.       Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

2.       Der Umweltsenat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

2.1              Der Teilnahme der Feuerwehr Bamberg und des Katastrophenschutzes am erweiterten Probebetrieb des Digitalfunks im Teilnetzabschnitt 36 wird zugestimmt.

 

2.2              Auf der HSt. 13000.93560 wird eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 185.000 € bereit gestellt.

 

2. 3              Deckung erfolgt zu Lasten der Verpflichtungsermächtigung bei HSt. 60000.94990 i. H. v. 185.000 €.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

Derzeit keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Sachkosten: 185.000 €  im Haushaltsjahr 2014, abzüglich der Fördermittel

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb erscheint aufgrund der sinnvollen Testmöglichkeit von      Geräten bzw. Netzabdeckung erforderlich. Die wirtschaftlichste Lösung stellt wohl die Beschaffung der Geräte in einem Beschaffungsvorgang dar. Auf Basis der vom Stadtbrandrat erstellten Kostenkalkulation vom 27.06.2013 wird für die Beschaffung aller später benötigten Geräte sowie für den stadtinternen Einbau eine Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 185.000 € als angemessen eingestuft. Da durch den stadtinternen Einbau (gegenüber einem Einbau durch eine externe Firma) die Einsparung (nicht förderfähiger !) Kosten in erheblichem Umfang möglich ist, wurde zwischen den Ämtern 38 und 20 vereinbart, dass alles daran gesetzt wird, den Einbau durch stadteigenes Personal vorzunehmen. Der Betrag i. H. v. 185.000 € umfasst dabei die Beschaffung aller später benötigten Geräte. Die Kosten für den stadtinternen Einbau sind für den Verwaltungshaushalt 2014 anzumelden.

 

 

Bamberg, 08.07.2013

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

Amt 20              ____________________

                            Peter Distler

 

 

SG 200              ____________________

                            Thomas Friedrich

 

 

SG 200              ____________________

                            André Engert

 

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1:              Kostenkalkulation

Anlage 2:              Ablaufplan der Migration in Oberfranken

Anlage 3:              Hinweise des BayStMdI zum Probebetrieb             

 

 

 

 

Verteiler:

 

Referat 2

Referat 5

Amt 20 / 200 zum haushaltsrechtlichen Vollzug

Amt 20 – Beschlüsse

Amt 20 – Haushaltsakte 2014

Amt 10

 

 

Bamberg, 04.07.2013

STADT BAMBERG

Referat 5                                                        Amt 38                                                                      Amt 38                                                                                                                

Ralf Haupt                                                        Herbert Schütz                                                        Andreas Sehrig

Sozial- und Umweltreferent                            Amtsleiter

Berufsm. Stadtrat

 

 

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Anlagen

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