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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0336-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 21.05.2013 beantragt die Kath. Kirchenstiftung St. Otto, dass sich die Stadt Bamberg an den Kostenmehrungen der genannten Baumaßnahme mittels eines weiteren Zuschusses beteiligen möge.

 

              Grundlage der Baumaßnahme ist der Stadtratsbeschluss vom 28.07.2010 wonach gemäß der damals vorliegenden Kostenaufstellungen ein Pflichtzuschuss sowie ein weiterer Zuschuss durch die Stadt Bamberg in einer Gesamthöhe von 443.334,00 € festgelegt wurden.

 

              Durch Bescheid der Regierung von Oberfranken vom 25.01.2012 wurden die vom Träger damals angemeldeten Mehrkosten anerkannt, was zu höheren förderfähigen Kosten und damit zu einem höheren Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg führt. Die genauen Beträge sind der Anlage zu entnehmen. Die Deckung des höheren Pflichtzuschusses erfolgt zum Teil durch die nachgenehmigten höheren staatlichen Zuwendungen.

 

              Neben dieser angemeldeten Kostenerhöhung gab es weitere Kostenmehrungen in Bezug auf die während der Baumaßnahme notwendig gewordenen Ergänzungsmaßnahmen auf der Außenspielfläche des Kindergartens. Diese Maßnahme war ursprünglich geplant, erst ein oder zwei Jahre nach Fertigstellung der Generalsanierung durchzuführen, was sich jedoch aufgrund des notwendigen Umgriffs während der Baumaßnahme und des Zustandes vor allem des Klettergerüstes als nicht praktikabel erwies. Aus diesem Grund wurde dem Träger zugesichert, die durchzuführenden Ergänzungsmaßnahmen zuschusstechnisch genauso zu behandeln und die hierfür anfallenden Kosten mit 50 % Investitionszuschuss gemäß der Richtlinien der Stadt Bamberg zu fördern. Die notwendigen Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 30.077,69 €, sodass ein Zuschuss von 15.000,00 € aus dem hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln des Budgetrings 510 bei Haushaltsstelle 46420.70890 geleistet wird.

 

              Vom Träger wurden daneben noch höhere Baunebenkosten angemeldet. Diese entstanden, da die zuständige Architektin fälschlicher Weise Baunebenkosten lediglich in Höhe der maximal staatlich förderfähigen Kosten und nicht in tatsächlicher Höhe angesetzt hat. Da es sich hier jedoch um einen weiteren Zuschuss zu nicht förderfähigen Kosten handelt, kann hierzu im Nachhinein von der Stadt Bamberg kein Zuschuss mehr geleistet werden.

 

              Die Verwaltung schlägt deshalb folgende Beschlussfassung vor:

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Der Finanzsenat nimmt vom Sitzungsvortrag der Verwaltung Kenntnis.

2.              Der Finanzsenat beschließt:

              dem Bauträger der Maßnahme, der Kath. Kirchenstiftung St. Otto, zusätzlich zu den mit Beschluss vom 28.07.2010 bewilligten Zuwendungen zu gewähren:

2.1              einen aus der staatlichen Nachbewilligung
entstehenden Pflichtzuschuss in Höhe von                            59.239,00 €

              Die Deckung erfolgt durch

              a) durch den höheren staatlichen Zuschuss i. H. v.                             35.334,00 €

              b) Minderausgaben in 2013 bei 46400.98820 i. H. v.                            23.905,00 €

2.2              einen weiteren Zuschuss zu den notwendigen
Ergänzungsmaßnahmen zur Außenspielfläche von                            15.000,00 €

              Die Deckung erfolgt aus den hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bei Haushalts-stelle 46420.70890.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 15.000,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist im BR 510 bei HSt. 46420.70890

X

3.

Bruttokosten in Höhe von 59.239,00 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

Mehreinnahmen durch höhere staatliche Förderung in Höhe von 35.334,00 €;

Minderausgaben in 2013 bei 46400.98820 in Höhe von 23.905,00 €

 

4.

Neue Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Wie aus dem Sitzungsvortrag hervorgeht, lassen sich die Kostenmehrungen in drei Aspekte aufteilen.

 

Im Hinblick auf die Kostenmehrungen, die durch die Regierung mit Bescheid vom 25.01.2012 anerkannt wurden, ergibt sich eine gegenüber dem Grundlagenbeschluss vom 28.07.2010 neue Finanzierungssituation, die aus der Anlage ersichtlich ist. Die Netto-Mehrbelastung beträgt hier 23.905 €, welche aus Minderausgaben in 2013 bei Haushaltsstelle 46400.98820 (Krippengruppe im Kindergarten St. Stephan) gedeckt wird.

 

Die Kostenmehrungen, die in Bezug auf die während der Baumaßnahme notwendig gewordenen Ergänzungsmaßnahmen auf der Außenspielfläche des Kindergartens entstanden sind, werden aus den vom Jugendamt bewirtschafteten Mitteln der Haushaltsstelle 46420.70890 (Instandhaltungszuschüsse) erbracht und waren hier auch bereits eingeplant.

 

Schließlich wurden Kostenmehrungen geltend gemacht, die auf einen ursprünglich nicht richtig angegebenen Prozentsatz der Baunebenkosten zurückzuführen sind. Hierbei würde es sich nun um eine zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt Bamberg handeln. Zusätzliche freiwillige Leistungen sind aber durch Auflage der Regierung zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 untersagt, weshalb diese Mehrkosten nachträglich leider nicht anerkannt werden können.

 

 

Bamberg, 09.07.2013

Finanzreferat 

 

 

 

Bertram Felix

Berufsm. Stadtrat

 

 

Amt 20              ____________________

                            Peter Distler

 

 

SG 200              ____________________

                            Thomas Friedrich

 

 

SG 200              ____________________

                            André Engert

 

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Anlagen

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