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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0371-23

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Beratungsfolge

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I.               Sitzungsvortrag:

 

Auf der Konzert- und Kongresshalle befindet sich bereits seit 2006 ein Mobilfunkstandort des Betreibers D2 Vodafone GmbH.

Nunmehr beabsichtigt die DFMG Deutsche Funkturm GmbH für die Deutsche Telekom Technik GmbH auf der Konzert- und Kongresshalle eine weitere Mobilfunkstation zu errichten.

 

Entsprechend dem Beschluss des Umweltsenates vom 22.07.2005 hat das Immobilienmanagement das Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz hinsichtlich der Immissionssituation im konkreten Fall beteiligt.

 

Ziel ist es dabei, dass im Einwirkungsbereich von Sendeeinrichtungen geringst mögliche Immissionen auftreten bzw. dass sich durch eine entsprechende Standortwahl eine weitere Minimierung der Immissionen erreichen lässt bzw. keine Verschlechterung durch Standortwechsel entsteht.

 

Durch das Gutachten des Fachinstitutes Anabus Analytik wurden Messwerte ermittelt, die erheblich unter den zulässigen Grenzwerten der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung liegen.

 

 

 

 

In der näheren Umgebung stehen auch keine anderen städtischen Liegenschaften zur Verfügung, die für eine mögliche Alternativnutzung technisch geprüft werden könnten. Auch aus Sicht des Stadtplanungs­amtes ist der Bereich der Konzert- und Kongresshalle für einen Mobilfunkstandort in diesem Gebiet zu bevorzugen. Private Alternativen sind ebenso nicht vorhanden.

 

Aus den vorgenannten Gründen hat das Amt für Umwelt-, Brand und Katastrophenschutz keine Ein­wendungen gegen den Abschluss eines weiteren Vertrages für eine Mobilfunkstation auf der Konzert- und Kongress­halle durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH.

 

Bezüglich der wesentlichen Vertragskonditionen (u. a. Miethöhe, Vertragslaufzeit, Indexklausel zur Mietanpassung) wird sich das Immobilienmanagement an bereits bestehenden Vertragsverhältnissen für Mobilfunkstandorte orientieren.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.               Beschlussvorschlag

 

1.      Der Vortrag der Verwaltung dient zur Kenntnis.

 

2.   Dem Neuabschluss eines Vertrages für eine Mobilfunkstation mit der DFMG Deutsche Funkturm GmbH auf der Konzert- und Kongresshalle wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird zu abschließenden Vertrags­verhandlungen und der Vertragsunterzeichnung ermächtigt.

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

              Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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