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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0413-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Vorgang

Der Bau- und Werkssenat hat in seiner Sitzung am 06.02.2013 den Einleitungsbeschluss über die Vorbereitenden Untersuchungen für den Bereich „St-Getreu-Straße“ gefasst. (Anlage 1) Der Beschluss soll gemäß §141 BauGB im Rathaus-Journal ortsüblich bekannt gemacht werden, sobald die Auftragsvergabe für die Vorbereitenden Untersuchungen erfolgt ist. In der Bekanntmachung wird auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB verwiesen und das beauftragte Büro als Bevollmächtigter der anstehenden Erhebungen benannt werden.

Für die Durchführung der Untersuchungen wurden im Jahr 2013 planmäßig 50.000 Euro bereitgestellt. Ein Antrag auf Städtebauförderung im Rahmen des Förderprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ wurde im Juni 2013 bei der Regierung von Oberfranken gestellt.

Büroauswahl

Das Auswahlgremium im Rahmen der Bürovorstellung am 27.06.2013 bildeten Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen, der betroffenen Eigentümer, der Sozialstiftung (als flächenmäßig größte Nutzerin der Bauten) sowie der Stadtverwaltung. Eingeladen jedoch nicht anwesend waren die Vertretungen des Bürgervereins IV. Distrikt, der GAL-Fraktion (jeweils kurzfristig verhindert), der Fraktion FW-BR sowie der Regierung von Oberfranken.

Im Vorfeld wurden vier qualifizierte Bamberger Stadtplanungsbüros vom Baureferat aufgefordert, gegebenenfalls Interesse an den durchzuführenden Vorbereitenden Untersuchungen zu bekunden und Referenzen einzureichen. Alle vier Büros haben Ihr Interesse zum Ausdruck gebracht und sind eingeladen worden.

Das Auswahlgremium hat im Anschluss an die Büropräsentationen in nicht öffentlicher Aussprache folgende fachliche Prioritätenrangfolge aufgestellt:

 

  1. Büro transform, Bamberg
  2. Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GbR, Bamberg
  3. Büro plan&werk, Bamberg
  4. Büro Höhnen & Partner Ingenieuraktiengesellschaft, Bamberg

(siehe Anlage 2)

Aufgrund der hohen Qualität des erst- und zweitplatzierten Büros hat das Auswahlgremium dem Baureferat einstimmig empfohlen, nur die beiden Büros „transform“ und „Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GbR“ zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.

Den beiden an erste und zweite Stelle gesetzten Büros wurde das Leistungsbild zur Angebotsabgabe übermittelt, erfreulicher Weise haben beide Büros ein Angebot eingereicht. Beide Büros konnten leistungsfähige Partner für die Bearbeitung der Themen Verkehr und Landschaftsraum gewinnen, so dass die Angebote eine hohe Qualität im Rahmen der Lösungsfindung bezüglich der städtebaulichen Missstände versprechen.

Gebietskulisse

Das Voruntersuchungsgebiet im Sinne des Einleitungsbeschlusses umfasst eine Fläche von 15,03 Hektar und ist dem im Lageplan dargestellten Geltungsbereich zu entnehmen (Anlage 1).

Neben dem Sanierungsbedarf an den hochwertigen Denkmälern wie der Villa Remeis, dem Ehard-Haus, der ehem. Direktorenvilla St. Getreu und dem Dachstuhl der St. Getreu Kirche sowie dem Garten und der Gartenmauer am Probsteibau bilden aufgrund der bis heute erhaltenen mittelalterlichen Straßenführung die Parkierungs- und Erschließungsproblematik besondere Konflikte und städtebauliche Missstände. Gleichwohl stellt sich die Frage nach der langfristigen Zukunft des Klinikums am Michaelsberg, welches seit 2004 von der Sozialstiftung verwaltet wird und deren Klinik-Standorte im gesamten Bamberger Stadtgebiet verteilt sind.

Die Kalkulation des Angebotes sollte auf der Grundlage des Geltungsbereiches erfolgen.  Dabei war zu berücksichtigen, dass bezüglich der Frage des „Erreichbarkeits- und Erschließungskonzeptes“ Betrachtungen über den Geltungsbereich hinaus erforderlich sind.

Angebote

Die vorliegenden Angebote wurden rechnerisch und fachlich geprüft (Zusammenfassung der Summen der Haupttitel Anlage 3). Das Honorarangebot des Büros transform für die gesamte Leistung (ohne die Bedarfsposition Stundensätze) umfasst 68.068,00 € brutto, während das Büro für Städtebau und Bauleitplanung Wittmann, Valier und Partner GbR ein Angebot über 67.795,49 € brutto eingereicht hat. Dies entspricht einer Differenz bei den beiden Honorarangeboten von 272,51 €.

Fachlich gilt nach wie vor die qualitative Rangfolge aus der Empfehlung des Auswahlgremiums, wonach ein Vertrag mit „transform“ höchste Priorität genießen soll (Anlage 2). Dementsprechend beinhaltet der Beschlussvorschlag die Auftragsvergabe an dieses Büro.

Gemäß Ziffer 5.3.1 der Vergaberichtlinien der Stadt Bamberg in der aktuell gültigen Fassung ist für die Vergabe von Planungsleistungen im VOF-Bereich über 30.000 Euro (ohne Steuer) der Bau- und Werksenat zuständig.

Durch die Änderung der Städtebauförderungsrichtlinien mit Wirkung zum 01.01.2007 ist die Regierung nunmehr gehalten, „Zustimmungen zum förderunschädlichen Maßnahmenbeginn“ nur noch selten oder gar nicht auszusprechen und dafür gleich Bewilligungsbescheide zu erlassen, aber dies nur dann, wenn zum einen der Regierung die entsprechenden Gelder des Bundes und des Freistaates zur Verfügung stehen und wenn zum zweiten die Stadt Bamberg nicht nur eine Kostenschätzung, sondern auch bereits ein konkretes Angebot vorlegen kann.

Vor diesem Hintergrund hat die Regierung von Oberfranken erklärt, dass sie vor förderunschädlicher Zustimmung zur Vergabe der Vorbereitenden Untersuchungen bzw. einer ersten Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln für die Vorbereitenden Untersuchungen zunächst das Angebot, das zur Beauftragung vorgeschlagen ist, sehen und prüfen will. Parallel zu diesem Sitzungsvortrag ist daher das Angebot, dass in diesem Sitzungsvortrag zur Vergabe vorgeschlagen wird, an die Regierung von Oberfranken geschickt worden, damit die Stadt Bamberg nach Vorliegen des vollziehbaren Senatsbeschlusses einerseits und Vorliegen der Förderunschädlichkeit andererseits tatsächlich den Vertragsabschluss vornehmen kann. Dadurch, dass nunmehr beide Vorgänge abgewartet werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden, wann es tatsächlich zum Vertragsschluss mit dem Auftragnehmer kommen wird.

Aktueller Zeitplan

Bei positivem Votum im Bau- und Werkssenat und einer positiven Rückmeldung der Regierung Oberfranken innerhalb der nächsten vier Wochen, ist ein Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen im Oktober 2013 möglich.

Die zu erfassenden Daten sind aufgrund der vergleichsweise geringen Größe des Untersuchungsgebietes kompakt, so dass die Erhebungsphase voraussichtlich relativ schnell durchlaufen werden kann. Aufgrund der komplexen Verkehrsthematik und den bereits heute kontrovers geführten Diskussionen ist sich das Auswahlgremium im Rahmen des Termins am 27.06.2013 einig gewesen, dass darüber hinaus für die Erarbeitung von Zielen und Maßnahmen voraussichtlich weitere Monate erforderlich sein werden. Der Abschluss der Vorbereitenden Untersuchungen „St-Getreu-Straße“ wird daher aktuell für Ende 2014 angenommen.

Im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung sollen zunächst die Stufe 1 „Datenerhebung und Stufe 2 Zielfindung“ an das Büro transform vergeben werden. Das Honorarangebot für beide Teilleistungen zusammen beläuft sich auf 49.325,50 € brutto (siehe Anlage 3). Die Stufe 3 „Abschluss“ mit der Honorarsumme über 18.742,50 € brutto soll voraussichtlich erst im Jahr 2014 vergeben werden, wenn die fachlich qualitativen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

        1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag des Baureferates zur Kenntnis.
        2. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat mit dem Büro „transform“ einen Vertrag über die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchung für den Bereich „St-Getreu-Straße“ zu schließen und im Rahmen der stufenweisen Beauftragung die Stufe 1 „Datenerhebung und 2 Zielfindung“ zu beauftragen.
        3. Der Bau- und Werksenat ermächtigt das Baureferat die weiteren Leistungen an das Büro „transform“ zu vergeben, wenn die fachlich qualitativen und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 49.325,50 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist. Dieser Ausgabe steht eine erwartete Einnahme durch die Städtebauförderung in Höhe von 29.595,00€ gegenüber.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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