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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0434-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Chapeau Claque e. V. Bamberg wurde im Zuge der Umsetzung der Investitionsmaßnahmen auf dem so genannten (ehem.) Schaeffler-Gelände von der Eigentümerfirma der Ankauf einer Halle angeboten. Chapeau Claque e. V. möchte diese Chance nutzen und ein intergeneratives, kulturpädagogisches Zentrum etablieren mit einem Schauspielhaus für Kinder und Jugendliche und Schwerpunkt auf einem theaterpädagogischen Zentrum.

 

Der Geschäftsführer von Chapeau Claque e. V., Herr Markus Hörner, erläuterte in mehreren Gesprächen mit dem Schul- und Kulturreferat, dem Referat für zentrale Steuerung, Personalwesen und Konversionsmanagement, dem Finanzreferat, dem Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt, dem Stadtplanungsamt und dem Kämmereiamt grundsätzliche planerische Überlegungen sowie voraussichtlich anfallende Kosten für die Investition sowie für den laufenden Betrieb. In einem ganzjährigen Spielplanbetrieb sind nach aktuellem Stand voraussichtlich 100 Aufführungen in einem professionellen Kinder- und Jugendtheater, Studententheater, Seniorenbühne usw., Theaterkurse für alle Generationen sowie Umweltbildungsarbeit mit theaterpädagogischen Methoden geplant. Ein erster Überblick über die geplante Gestaltung der Halle ergibt sich aus den Planskizzen in Anlage 1.

 

Nach dem Kosten- und Finanzierungsplan des Chapeau Claque e. V. für die Investitionsmaßnahme werden für den Hallenankauf, die Umbaukosten und die notwendige Ausstattung des intergenerativen Zentrums Gesamtkosten von voraussichtlich 772.000 € überschlägig kalkuliert (siehe Anlage 2).

 

Zur Finanzierung dieser Gesamtkosten sind neben einem Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 50.000 € weitere Zuschüsse von verschiedenen Fördergebern vorgesehen, die derzeit noch nicht alle als gesichert bezeichnet werden können. Eine Förderentscheidung des Deutschen Hilfswerks wird voraussichtlich erst im Jahr 2014 getroffen. Auch eine, grundsätzlich mögliche, Förderung durch den Bayer. Kulturfonds ist noch nicht rechtsverbindlich zugesagt. In Gesprächen mit der Oberfrankenstiftung wurde die grundsätzliche Förderbereitschaft bereits geklärt. Höhe und Zeitpunkt der Förderung können aber auch hier noch nicht endgültig festgelegt werden. Herr Hörner hat deshalb auf Empfehlung der städtischen Vertreter in seinem Kosten- und Finanzierungsplan auch eine „Worst-Case-Finanzierung“ dargestellt, welche von der Annahme einer stark eingeschränkten Förderkulisse ausgeht und folglich mit rund 415.000 € nur eine geringere Gesamtinvestitionsmaßnahme ermöglichen wird. Inwieweit eine Einschränkung der Umbau- und Ausstattungskosten in diesem Umfang möglich erscheint, kann von der Verwaltung aktuell nicht abschließend beurteilt werden.

 

Nach dem vorliegenden Zeitplan des Chapeau Claque e. V. ist der Ankauf der Halle noch im September 2013 notwendig. Nach den Mitteilungen wird der Ankauf dabei nur unter dem kaufvertraglich gesicherten Vorbehalt der Finanzierung erfolgen. Ausbau und Innenausstattung der Halle sollen dann von Oktober 2013 bis voraussichtlich September 2014 erfolgen. Die Eröffnung des Zentrums ist für Oktober/November 2014 vorgesehen. Nach dem Entwurf eines Haushaltsplanes für den Chapeau Claque e. V. für die Saison 2014/2015 wird mit laufenden Betriebsaufwendungen in Höhe von insgesamt 426.071 € gerechnet, die neben den laufenden Betriebseinnahmen und sonstigen Einnahmen auch durch feste, jährliche Betriebskostenzuschüsse des Freistaates Bayern und der Stadt Bamberg in Höhe von jährlich je 20.000 € gedeckt werden sollen (siehe Anlage 3). Die dauerhaft gesicherte Betriebskostendarstellung ist eine wesentliche Fördervoraussetzung für die Oberfrankenstiftung und vermutlich auch für weitere Fördermittelgeber.

 

Chapeau Claque e. V. benötigt zum jetzigen Zeitpunkt eine Entscheidung über mögliche freiwilligen Leistungen der Stadt Bamberg für die Investitionsmaßnahmen und den laufenden Betrieb, da nur bei gesicherter Finanzierung der Hallenankauf endgültig getätigt bzw. eine Entscheidung über die Ausübung eines Rücktrittrechtes getroffen werden kann.

 

Obwohl es sich insgesamt um rein freiwillige Leistungen handeln würde, muss aus Sicht der Verwaltung zwischen dem von Chapeau Claque e. V beantragten, einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50.000 € und dem dauerhaften, jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 20.000 € p.a. unterschieden werden.

 

Grundsätzlich gilt weiterhin die Feststellung, dass zusätzliche freiwillige Leistungen durch die Stadt Bamberg während des Haushaltsjahres 2013 nach der Auflage der Regierung von Oberfranken im Genehmigungsschreiben zur Haushaltssatzung 2013 nicht veranschlagt werden dürfen. Die Regierung von Oberfranken formulierte in ihrem Genehmigungsschreiben ausdrücklich die Erwartung, dass freiwillige Leistungen jedes Jahr kritisch auf ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Eine Ausweitung freiwilliger Leistungen der Stadt Bamberg durch eine weitere Dauerverpflichtung widerspräche daher dieser Intention. Allerdings liegt der Betrachtungsschwerpunkt dabei auf der Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Stadt Bamberg, somit eindeutig auf der Betrachtung des Verwaltungshaushaltes und der Vermeidung des Eingehens weiterer, dauernder Verpflichtungen.

 

Daher beurteilt die Verwaltung den vorliegenden Sachverhalt differenziert wie folgt:

 

  1. Die Ausreichung eines einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 50.000 €, als einmalige, freiwillige Leistung im Bereich des Vermögenshaushaltes, wird grundsätzlich für darstellbar erachtet. Zur Deckungsmöglichkeit stünde die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ mit einem derzeitigen Stand von ca. 64.500 € zur Verfügung.

 

  1. Ein dauerhaft laufender, jährlich auszureichender Betriebskostenzuschuss in Höhe von 20.000 € stellte eine institutionelle Förderung dar. Dies würde zu einer weiteren Schwächung des strukturell ohnehin angegriffenen Verwaltungshaushaltes führen. Dies wird – auch im Hinblick auf eine mögliche Bezugsfallwirkung - daher seitens der Verwaltung als haushaltsrechtlich nicht vertretbar erachtet. Möglich erschiene lediglich eine jährlich zu wiederholende Entscheidung im Rahmen der Haushaltsberatungen unter der Vorgabe, dass die Summe der freiwilligen Leistungen insgesamt nicht erhöht werden dürfte. Eine rechtsverbindliche Verpflichtung der Stadt gegenüber Chapeau Claque e.V. zur Zahlung eines festen Betriebskostenzuschusses wäre damit aber nicht zu vereinbaren.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, Chapeau Claque e. V. zu den Umbaukosten und der Ausstattung eines schulpädagogischen Zentrums einen einmaligen Investitionszuschuss bis zu 50.000 € vorbehaltlich der gesicherten Gesamtfinanzierung der Maßnahme sowie der Haushaltsberatungen 2014 in Aussicht zu stellen.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

 

     1.               Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

     2.               Chapeau Claque e. V. Bamberg wird zur Errichtung eines intergenerativen, kulturpädagogischen Zentrums auf dem sogenannten Schaeffler-Gelände vorbehaltlich der gesicherten Gesamtfinanzierung durch den Chapeau Claque e. V. und der Haushaltsberatungen 2014 ein einmaliger Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 50.000 € in Aussicht gestellt.

 

     3.              Dem Stadtrat wird empfohlen, diesen Betrag im Zuge der Haushaltsberatungen 2014 im Haushaltsplan 2014 bereitzustellen. Deckung soll durch gleich hohe Entnahme aus der Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ erfolgen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  einmaliger Investitionszuschuss in 2014 in Höhe von 50.000 €, Deckung: siehe Beschlussvorschlag Nr. 3

 

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