Beschlussvorlage - VO/2013/0462-452
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse im Rahmen der Allgemeinen Sportpflege und -förderung; Aufteilung des Globalbetrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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17.10.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.
Im Haushaltsplan 2013 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000
236.170 Euro
veranschlagt.
Dem Senat für Bildung, Kultur und Sport ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:
Haushaltsstelle
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Betrag |
Erläuterungen |
55100.70000
Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung
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36.000 Euro |
Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung. Mit Beschluss des Kultursenates vom 09.07.2013 wurden bereits die gesamten Mittel bereitgestellt.
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55100.70010
Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen
55100.70500
Zuschuss an Stadtverband für Sport für die Durchführung der Stadtmeisterschaften (gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)
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11.000 Euro
1.068 Euro |
Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft. Mit Beschluss des Kultursenates vom 07.07.2013 wurden bereits die gesamten Mittel bereitgestellt.
Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften.
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55100.70510
Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine
a) sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil (gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)
b) Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften (gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)
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50.808 Euro
2.220 Euro |
Ist 2012: 57.387 Euro
(siehe auch eigenen TOP) |
Haushaltsstelle ___________________________________
55100.70520
Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (TSG 2005 und Postsportverein Bamberg)
55100.70530
Zuschüsse für Übungsleiter/innen
a) gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien
b) für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt
55100.70540
Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine (gem. Ziff. 9 der Sportförderrichtlinien)
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Betrag ____________
834 Euro
103.113 Euro
1.785 Euro
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Erläuterungen ______________________________
Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen (Stadtratsbeschluss, „innere Verrechnung“ mit Amt 80).
Ist 2012: 95.705 Euro
Ist 2012: 2.283 Euro
Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG-Landesverband. Entsprechend Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.
Die Zuschüsse wurden an berechtigte Vereine als laufendes Geschäft bereits ausbezahlt. (Motorboot- und Wasserski-Club e.V. 50 Jahre, Ifa Nonstop e.V. 25 Jahre und TTl Basketball Bamberg 25 Jahre)
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500 Euro | ||
Haushaltsstelle
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Betrag |
Erläuterungen |
55100.70590
Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayer. Landessportverband - Kreis Bamberg -
55100.70600
Zuschuss an Reha Behinderten- und Versehrten-Sportverein Bamberg e.V.
55100.70610
Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Training Bambados |
2.677 Euro
270 Euro
10.000 Euro
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Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.
Dieser Zuschuss wird vom Sport- und Freizeitsenat seit Jahrzehnten - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zum Sportbetrieb der Behinderten gewährt.
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55100.70630
Zuschuss an SKC Victoria Bamberg e.V.
55100.70640
Zuschuss an die Sportvereine für Fahrtkosten (gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)
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2.500 Euro
9.785 Euro
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Ab 01.10.2005 erfolgte eine Vertragsumstellung, wonach der SKC Victoria keine Miete mehr für Kegelbahnen und Umkleiden zahlt, dafür aber die Kosten für Reparatur, Unterhalt und Betrieb der Anlage zu tragen hat. Aufgrund der anhaltend hohen Betriebs- und Unterhaltskosten der Anlage wird vorgeschlagen, so wie in den Vorjahren wieder einen angemessenen Zuschuss zu bewilligen.
Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn des Jahres an, sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 9.785,42 Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. Die noch verfügbaren 7.214,58 Euro wurden zum Allg. Zuschuss (55100.70510) dazugerechnet. |
Haushaltsstelle ___________________________________
55100.70650
Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.
55100.70660
Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.
55100.70670
Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer
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Betrag ____________
2.677 Euro
671 Euro
262 Euro
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Erläuterungen ______________________________
Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.
Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.
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Summe
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236.170 Euro |
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III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 236.170 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Bamberg, 26.09.2013
Kultur- und Schulreferat Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt
- SG Schulverwaltung und Sport -
Werner Hipelius Rainer Hennemann
Bürgermeister Amtmann