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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0475-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits im Rahmen der Vorbereitung des Zwischenberichtes zum Haushalt 2013, der dem Finanzsenat in der Sitzung am 24.09.2013 vorgelegt wurde, zeichnete sich ab, dass die Mittel innerhalb des Budgetringes 510 zum Jahresende hin angehoben werden müssen.

Mit dem nun vorliegenden Antrag des Stadtjugendamtes, welcher eine Zuordnung der Ausgabensteigerungen zu einzelnen Haushaltsstellen ermöglicht, erwartet das Stadtjugendamt für das Gesamtjahr einen Fehlbetrag von letztlich ca. 660.000 €.

 

Das Stadtjugendamt soll mit diesem Beschluss in die Lage versetzt werden, die auf diversen Haushaltsstellen der Abschnitte 45 (Maßnahmen der Jugendhilfe nach SGB VIII) und 46 (Einrichtungen der Jugendhilfe) voraussichtlich entstehenden Mehrausgaben tatsächlich leisten bzw. die Mittel zu gegebener Zeit an die entsprechenden Einrichtungen auszahlen zu können.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Auf Antrag des Stadtjugendamtes vom 26.09.2013 werden überplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

45570.77010

Leistungen der Jugendhilfe in Einrichtungen

+ 660.000 €

2.820.000 €

Summe:

 

+ 660.000

 

 

 

2. Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

84500.16720

Ausgleich Verrechnungskonto BCE

+ 200.000 €

200.000 €

63000.17100

Anteil an der Kraftfahrzeugsteuer

+ 102.600 €

747.400 €

91700.20510

Giro- und Festgeldzinsen

+ 195.700 €

295.700 €

88000.14000

Mieten (umsatzsteuerfrei)

+ 70.800 €

370.800 €

27000.14000

Mieten und Pachten

+ 61.500 €

121.500 €

63000.16700

Kostenersatz für Straßenunterhalt

+ 29.400 €

29.400 €

Summe:

 

+ 660.000

 

 

 

3. Mittelfreigabe:

Die Mittel werden sofort freigegeben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

  Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von (saldiert) 660.000 €, bezogen auf den gesamten Budgetring 510 des Stadtjugendamtes, d. h. unter Berücksichtigung der dort erwirtschafteten Mehreinnahmen und Minderausgaben.

Deckungsvorschlag: siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:    Personalkosten:    Sachkosten:

 

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