Beschlussvorlage - VO/2013/0483-23
Grunddaten
- Betreff:
-
Eventuelle Einführung versenkbarer Toiletten im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- 17 Tourismus & Kongress Service; 30 Ordnungsamt; Bamberg Service
- Referent:in:
- Felix, Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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22.10.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 07.06.2013 stellte die Frauenkommission der Stadt Bamberg den in Anlage beigefügten Antrag. Danach soll seitens der Verwaltung geprüft werden, „ob versenkbare Toiletten wie in Amsterdam eingeführt werden können und die öffentlichen Toiletten in Bamberg länger offen bleiben können, um das „Wildpinkeln“ das ganze Jahr über einzudämmen.“
Das Immobilienmanagement hat daraufhin den Tourismus- und Kongressservice, das Ordnungsamt und den Entsorgungs- und Baubetrieb um Stellungnahme gebeten.
Aus Sicht des Tourismus- und Kongressservices wären die vorgeschlagenen versenkbaren Toiletten sicher „ein Lösungsansatz, um der Problematik des „Wildpinkelns“ zu begegnen“. Man befürchtet jedoch, dass derartige Urinale wohl eher „en passant“ genutzt würden. Eine Eindämmung des „Wildpinkeln“ sei – so der TKS – allein mit derartigen versenkbaren Toiletten nicht möglich. Die größtmögliche abschreckende Wirkung „wird in verstärkter Überwachung und konsequentem Einfordern von Bußgeldern gesehen.“ Damit könnten die Zuwiderhandlungen am ehesten auf einem Mindestmaß reduziert werden.
Aus Sicht des Ordnungsamtes sind versenkbare Toiletten nur sinnvoll, wenn sie in ausreichender Anzahl an den neuralgischen Punkten, also im Bereich Sandstraße, Lange Straße und deren jeweiligen Ausläufer, installiert würden.
Der Entsorgungs- und Baubetrieb hat sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt. Nach den von dort erhaltenden Informationen liegen die reinen Anschaffungskosten zwischen ca. 47.600,- € (zuzüglich Zollgebühren) für eine einzelne Urinalanlage und bis zu 142.800,- € (zuzüglich Zollgebühren) für eine Sitztoilette. Hinzu kommen die Kosten für den Tiefbau für die Anlage selbst (ca. 17.850,- €) und die Beschaffungs- und Baukosten für Übergabeschächte für Wasser, Strom und gegebenenfalls Abwasser. Bei allen genannten Kosten handelt es sich um Brutto-Preise.
Alleine die gesamten Anschaffungskosten für eine Einzel-Urinalanlage beliefen sich demnach (bei einem Ansatz von 6.000,- € für die Übergabeschächte) auf rund 71.500,- € brutto. Ein derartiger Aufwand steht aus Sicht der Verwaltung in keiner Relation zu dem damit erzielbaren Nutzen einer einzelnen Anlage.
Es wird daher vorgeschlagen, seitens der Verwaltung zusammen mit der Polizei nochmals zu überprüfen, welche Möglichkeiten bestehen, das „Wildpinkeln“ über polizeiliche Ordnungsmaßnahme verstärkt zu verfolgen.
Hinsichtlich des zweiten Teils des vorliegenden Antrages (Verlängerung der Öffnungszeiten der öffentlichen Toiletten) ist anzumerken, dass mit dem Dienstleister, der die städtischen Toiletten betreut, bereits jetzt z. B. für die Toilettenanlage am TKS Öffnungszeiten von 08:00 – 22:00 Uhr und für die Anlage an der Unteren Brücke eine solche von 08:30 – 21:00 Uhr vereinbart sind. Längere Zeiten waren im Vorfeld ausprobiert worden; es erfolgte aber kaum eine zusätzliche Nutzung. Dessen ungeachtet wird bei Veranstaltungen seitens der Verwaltung und des Betreibers stets flexibel agiert, um dem „Bedarf“ gerecht zu werden und gerade hier das „Wildpinkeln“ einzudämmen.
Im Übrigen ist festzustellen, dass seit der Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister der Betrieb der Toilettenanlagen erheblich reibungsloser abläuft als vorher. Auch hat die Sauberkeit erheblich zugenommen. Insoweit kann die jetzige Lösung nur als gelungen bezeichnet werden, auch wenn weiterhin sicherlich ein Problem des „Wildpinkelns“ im Stadtgebiet besteht.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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275,6 kB
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