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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0484-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung Nordbayern (ZV TBN) entsendet jedes Verbandsmitglied einen Verbandsrat. Die Stadt Bamberg wird nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit kraft Amtes durch den Oberbürgermeister vertreten (§ 31 Abs. 2 Satz 1 KommZG). Im Falle seiner Verhinderung wird die Vertretung der Stadt Bamberg durch den Bürgermeister wahrgenommen (§ 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 KommZG).

Mit Zustimmung der eben Genannten können andere Personen als Vertreter der Stadt Bamberg benannt werden. Hierzu ist ein Beschluss des Stadtrates der Stadt Bamberg notwendig (§ 31 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG).

Hiervon hat die Stadt Bamberg Gebrauch gemacht. Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10.2008 wurde Herr Bertram Felix als Verbandsrat bestellt. Als stellvertretender Verbandsrat wurde bereits mit Beschluss vom 24.10.2007 Herr Amtsrat Hubert Baumann bestellt.

Nach § 31 Absatz 4 Satz 1 KommZG dauert die Amtszeit der bestellten Verbandsräte und Stellvertreter sechs Jahre. Die Amtszeit von Herrn Amtsrat Hubert Baumann endete somit zum 30. Juni 2013. Im Vorfeld der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des ZV TBN im November 2013 hat der Stadtrat der Stadt Bamberg über die Bestellung des stellvertretenden Verbandsrates als Vertreter der Stadt im ZV TBN zu befinden.

Im Einvernehmen mit Herrn Oberbürgermeister und seinem Stellvertreter Herrn Bürgermeister schlägt die Verwaltung vor, erneut Herrn Amtsrat Hubert Baumann (Amt 29) als stv. Verbandsrat rückwirkend zum 01.07.2013 zu bestellen.

Die Bestellung des Herrn Berufsmäßigen Stadtrat Bertram Felix zum Verbandsrat bleibt hiervon unberührt.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

1.              Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2.               Der erneuten Bestellung von Herrn Amtsrat Hubert Baumann als stellvertretenden Verbandsrat für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung Nordbayern gem. § 31 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 KommZG i.V.m. § 6 Abs. 2 der Verbandssatzung rückwirkend zum 01.07.2013 wird zugestimmt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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