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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0493-R4

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Bürgerversammlung vom 26.09.2013 stellte Herr Marcus Petermann, Vorsitzender der Wasserwacht – Ortsgruppe Bamberg, folgenden Antrag:

 

„Die Wasserwacht leistet wichtige Dienste für die Allgemeinheit, die allesamt von ehrenamtlich Tätigen erbracht werden. Die zuständigen Gremien sollen über einen Erlass der Kosten für die Nutzung des Bambados entscheiden. Außerdem soll der Wasserwacht die Durchführung von Schwimmkursen gestattet werden.“

 

Der Antrag wurde in der Bürgerversammlung mehrheitlich angenommen.

 

Seit Eröffnung des Bambados nutzen auch die beiden Wasserrettungsorganisationen BRK-Kreisverband Bamberg-Wasserwacht und die DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt e. V. aufgrund der dort vorzufindenden guten Bedingungen das Bad zu Trainingszwecken.

 

Um die beiden Verbände unterstützen zu können, wurden im Jahr 2011 folgende Regelungen getroffen:

 

Die DLRG und die Wasserwacht wurden in die Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg aufgenommen (Beschluss des Kultursenates vom 27.10.2011). Wie zwischen den beiden Verbänden und den Stadtwerken vereinbart, werden analog dem Verrechnungssatz für Schwimmsport treibende Vereine folgende Nutzungsgebühren verrechnet:

 

50 m_Becken                                                                                                  20,00 € pro Bahnstunde

(23 m- bzw. 25 m-Becken jeweils 10,00 € pro Bahnstunde)

Lehrschwimmbecken mit Einstiegstreppe                                                        35,00 € pro Stunde

Lehrschwimmbecken mit Hubboden                                                                      70,00 € pro Stunde

Werte jeweils brutto

 

Im Vergleich dazu zahlen z. B. alle anderen Institutionen, Gruppen und auswärtigen Vereine für eine Stunde auf der 50 m-Bahn 24,00 € (12,00 € für 25 m- bzw. 23 m-Bahn) und für die Nutzung der Lehrschwimmbecken 70,00 €.

 

Die errechneten Nutzungsgebühren (Zeiten laut Trainingsplan, ohne Ferienzeiten) werden von der Wasserwacht bzw. der DLRG direkt nach der Rechnungsstellung an die Stadtwerke bezahlt. Darüber hinaus erhalten beide Verbände auch die für Schwimmsport treibende Vereine übliche Bezuschussung durch die Stadt Bamberg in Höhe von 8,00 € pro Bahnstunde für die 50 m-Bahn bzw. 4,00 € pro Kurzbahn. Für das Jahr 2012 wurden für die Wasserwacht 1.500,00 € Zuschuss errechnet und ausbezahlt. Durch die Berechnung der Nutzungsgebühren analog zu den „Sportstundensätzen“ durch die Stadtwerke und die Bezuschussung durch die Stadt Bamberg zahlen beide Verbände nur ca. 50 % des üblichen Entgelts.

 

Mit Blick auf die besondere gesellschaftliche und soziale Bedeutung der beiden Verbände haben die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH speziell und nur für diese beiden Gruppierungen auch die Möglichkeit eingeräumt, in begrenztem Umfang Benutzungszeiten abzuarbeiten (z.B. Aufsichtsdienste).

 

Eine darüber hinausgehende Förderung der Trainingsstunden ist nach den Sportförderrichtlinien bzw. aus dem Sportetat nicht möglich.

 

Über einen Erlass der verbleibenden Kosten für die Nutzung des Bambados bzw. über die Gestattung von Schwimmkursen der Wasserwacht im Bambados kann nur die Stadtwerke Bäder GmbH eine Entscheidung treffen. Es wird daher empfohlen, die Angelegenheit in die nächste Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Bäder GmbH zu verweisen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

1.              Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.              Der Antrag von Herrn Marcus Petermann auf Erlass der Kosten der Wasserwacht – Ortsgruppe Bamberg für die Nutzung des Bambados zu Trainingszwecken und auf Gestattung von Schwimmkursen der Wasserwacht im Bambados wird an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Bäder GmbH verwiesen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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