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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0507-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

1.              Anlass der Planung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 241 Y (von 2006) durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241 Z, der auf dem derzeit brachliegenden Gebiet die Errichtung einer Feuerwehr im südlichen Eckbereich zwischen Münchener Ring und Rotensteinstraße und auf dem verbleibenden Bereich Wohnbebauung (Reihenhäuser, Doppelhäuser sowie einen Wohnblock für z.B. Studentenwohnheim, Hotel, Wohnen) vorsieht.

  1. Lage des Plangebietes

Das Plangebiet der Flächennutzungsplan-Änderung liegt in Bamberg – Süd im Eckbereich zwischen Münchner Ring und Rotensteinstraße und wird im Osten durch den Geh- und Radweg zwischen Erlichstraße und Münchener Ring und im Norden durch die bestehende Wohnbebauung abgegrenzt.

  1. Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan-Teilplan Art der Nutzung als eingeschränktes Gewerbegebiet im Süden mit nördlich angrenzender gemischter Baufläche dargestellt. Es liegt im Sanierungsgebiet – Soziale Stadt „Gereuth-Hochgericht“.

Im Teilplan Landschaftsplan ist das gesamte Plangebiet als Bereich mit erforderlichem Grünordnungsplan dargestellt. Entlang des Münchner Rings sind Gehölzpflanzungen als Ausgleichs- und Entwicklungsmaßnahmen vorzusehen. Die das Plangebiet im Südwesten begrenzende Rotensteinstraße stellt eine Hauptwegebeziehung dar.

  1. Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung bleibt im nördlichen Bereich hinter dem Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens zurück, da dort bereits Wohnbaufläche dargestellt ist.

Somit umfasst der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung lediglich den bisher als gemischte Baufläche mit südlich angrenzendem eingeschränktem Gewerbegebiet dargestellten Bereich.

An den Münchner Ring schließt nördlich ein schmaler Streifen allgemeine Grünfläche an, an den wiederum nordwestlich eine Fläche für Gemeinbedarf-Feuerwehr und nordöstlich Wohnbaufläche angrenzen, wobei die Wohnbaufläche den gesamten verbleibenden Planbereich ausfüllt.

Entlang der östlichen Plangebietsgrenze (mit angrenzendem Gewerbegebiet und Bahntrasse) sowie entlang der südlichen Grenze (entlang des Münchner Rings) sind Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen zur Abschirmung der geplanten Wohnbebauung vorzusehen.

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung umfasst eine Fläche von 0.76 ha.

Die Änderung des Teilplanes Landschaftsplan umfasst lediglich den Bereich, der bisher als Gewerbesiedlungsbereich ausgewiesen ist. Bis auf die südwestliche Fläche, die zukünftig als Gemeinbedarfseinrichtung Feuerwehr dargestellt wird,  und einen Streifen Verkehrsbegleitgrün entlang des Münchner Rings werden die Flächen nun in Wohnsiedlungsbereich geändert.

  1. Verbindliche Bauleitplanung

Der Flächennutzungsplan wird gemäß der städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 241 Z im Parallelverfahren geändert.

  1. Umweltbericht

Von der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241 Z sind ausschließlich bereits überplante Flächen betroffen.

Im integrierten Grünordnungsplan sind die Umweltbelange wie z.B. intensive Be- und Durchgrünung der Grundstücke berücksichtigt.

Ein Umweltbericht ist daher nicht erforderlich.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 06.11.2013 abgegrenzte Gebiet.
  3. Der Bau- und Werksenat billigt das Plankonzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 06.11.2013.
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3-wöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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