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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0520-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

 

 

 

Abfallwirtschaft

 

Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung

in der Stadt Bamberg

2.te Lesung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand 31.10.2013


 

              Inhaltsübersicht

 

1.                            Einleitung

 

2.                            Aktuelles Sperrmüllkonzept

 

3.                            Probleme, Missstände und Konsequenzen des bisherigen Sammelsystems

3.1.                       Gesetze und Verordnungen

3.2.                       Bürgerzufriedenheit

3.3.                       Zusammensetzung des Sperrmülls

3.4.                       Private Sperrmüllsammler und deren Umschlagplätze

3.5.                       Beeinträchtigung Verkehr

3.6.                       Arbeitsaufwand und Kosten der anschließenden Reinigung

 

4.                            Vorschlag zur Änderung der Sperrmüllsammlung

4.1.                       „Neues“ Sperrmüllkonzept

4.2.                       Logistik, Umsetzung, Kosten

 

5.                            Erfahrungen anderer Kommunen

 

6.                            Fragen und Anregungen der Stadträte aus der 1.ten Lesung

6.1.              „Neues“ Konzept ist zu kompliziert

6.2.              Umstellung auf einmalige Sammlung im Jahr

6.3.              Entsorgung in die Landschaft

6.4.              Private Müllsammler sind Verursacher unhaltbarer Zustände

6.5.              Gründung Möbelmarkt

 

7.                            Vorteile des „neuen“ Sperrmüllkonzeptes

7.1.              Bürgerfreundlichkeit

7.2.              Gebührengerechtigkeit

7.3.              Sauberkeit

7.4.              Entlastung des Entsorgungspersonals

7.5.              Werterhaltung und Umweltschutz

             

8.                            Satzungsänderung

 

Anlagen:             

  • Logistische und zeitliche Umsetzung, Kosten

 

1. Einleitung

 

In der Sitzung des Umweltsenates der Stadt Bamberg und des Umweltausschuss des Landkreises Bamberg am 27.11.2012 wurde das „Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung in der Stadt Bamberg“ vorgestellt. Aufgrund zahlreicher Diskussionspunkte und Fragen hinsichtlich eines Gebrauchtmöbelmarktes wurde das Thema in eine zweite Lesung verwiesen.

 

Auf den Antrag der GAL Stadtratsfraktion vom 13.05.2013, ein Gebrauchtmöbelhaus zu initiieren und dieses in das Sperrmüllkonzept zu integrieren, wird im Punkt 6.5. „Gründung Möbelmarkt“ eingegangen.

 

Die CSU Stadtratsfraktion stellte am 07.10.2013 den Antrag, ein Konzept vorzulegen, auf welche Weise künftig Sperrmüll zeitnah eingesammelt werden kann. Ein derartiges Konzept, welches diesem Antrag nachkommt, wurde bereits in der ersten Lesung „Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung in der Stadt Bamberg“ am 27.11.2012 vorgestellt, und wird auch in vorliegendem Sitzungsbericht nochmals behandelt (siehe Punkt 4.1.  „Neues“ Sperrmüllkonzept).

Die Anträge der FW-BR Stadtratsfraktion vom 09.10.2013 und der SPD Stadtratsfraktion vom 14.10.2013, baldmöglichst ein „Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung in der Stadt Bamberg“ erneuten zur Behandlung im Umweltsenat einzubringen, werden mit vorliegendem Bericht behandelt.

 

Bereits seit den 90iger Jahren zeigt sich die Notwendigkeit, das Entsorgungskonzept der Sperrmüllsammlung zu optimieren. Hierzu wurden in der Vergangenheit mehrfach Vorschläge erarbeitet; im Mai 2001 wurde erstmalig die Einführung einer „individuellen Sperrmüllabfuhr“ im Werksenat vorgetragen, von diesem jedoch abgelehnt.

 

Die zunehmende Entwicklung der Missstände und die Ausmaße des bisherigen Sammelsystems wurden in der Sitzung im November 2012 detailliert erläutert, und mit umfangreichem Photomaterial dokumentiert.

Es dürften daher keine Zweifel daran bestehen, dass eine Änderung der Sperrmüllsammlung dringend notwendig ist. Daher werden nochmals die Zusammenhänge und Hintergründe des bisherigen Systems und des geplanten Konzeptes erläutert:

 

2. Aktuelles Sperrmüllkonzept

 

Derzeit haben die Bamberger Bürger die Möglichkeit, zweimal jährlich Sperrmüll und Elektro- und Elektronik-Altgeräte am Straßenrand zur Abholung bereit zu stellen. Jeder Haushalt erhält hierzu jedes Jahr zwei Postkarten für die Anmeldung und Flyer, die darüber informieren, welche Abfälle als Sperrmüll  gelten, und welche von der Abfuhr ausgeschlossen sind. Wer diese Entsorgungsmöglichkeit nutzen möchte, muss die jeweiligen Sperrgüter schriftlich oder per Mail anmelden. Die Sammlung findet dann an einem festen Termin innerhalb eines Zeitraumes von etwa sechs Wochen statt (jeweils Frühjahr und Herbst). Die Abfuhr erfolgt getrennt nach Elektro- und Elektronik-Altgeräten, Schrott, Altholz und brennbarem Sperrgut. Für die Abfuhr wird keine separate Gebühr erhoben, vielmehr zahlt jeder Bürger über die Müllgebühren gleichermaßen die Sperrmüllentsorgung mit, unabhängig davon, ob er diese nutzt oder nicht.

 

3. Probleme, Missstände und Konsequenzen des bisherigen Sammelsystems

 

3.1. Gesetze und Verordnungen

 

In den vergangenen 20 Jahren wurden zahlreiche Gesetze und Verordnungen bezüglich der Abfallwirtschaft novelliert, oder sind neu in Kraft getreten, so z.B. das Elektro- und Elektronikgeräte Gesetz, das Batterie Gesetz etc..

Die derzeitig praktizierte Sperrmüllsammlung in der Stadt Bamberg „ermöglicht“ es jedoch, dass, entgegen den gesetzlichen Vorgaben, vielfach Wertstoffe und Problemmüll nicht über die dafür vorgesehenen Sammelsysteme entsorgt werden.   Elektro- und Elektronikgeräte werden häufig vorzeitig dem Verwertungssystem entzogen, wodurch erheblicher wirtschaftlicher Schaden verursacht wird.

 

3.2. Bürgerzufriedenheit

 

In den vergangenen Jahren brachten die Bamberger Bürger zunehmend Beschwerden über die immensen Mengen bereitgestellter Abfälle, und die damit verbundenen Verkehrsbeeinträchtigungen und Verschmutzungen vor. Mitunter kam es zu Sachbeschädigungen an Hauswänden und an parkenden Autos. Die Beschwerden bezogen sich auch auf die Beeinträchtigungen durch die illegalen Sperrmüllsammler, welche mit ihren Kleinlastern unermüdlich die Straßen und Gassen nach „Brauchbarem“ durchforsten.

Selbst Touristen senden inzwischen Briefe, in welchen sie die Sperrmüllberge in der Weltkulturerbestadt anprangern.

 

Häufig geäußerte Anliegen der Bürger sind auch, dass etwa bei Umzug oder Renovierung in nahegelegenem Zeitabstand sperriger Müll entsorgt werden kann, und dieser nicht bis zur nächsten Sammlung zwischengelagert werden muss.

 

 

 

 

3.3. Zusammensetzung des Sperrmülls

 

Unter Sperrmüll versteht man solche Gegenstände, die aufgrund ihrer Abmessungen oder ihres Gewichtes nicht in die Restmüllbehälter passen. Dies kann sowohl brennbares, als auch Hausrat aus unbrennbarem Material, oder Metall sein. Des Weiteren können alle Arten von Elektroaltgeräten zur Sammlung bereitgestellt werden.

 

Jährlich werden an sämtliche Haushalte Infobriefe versendet, in welchen die Bürger darüber informiert werden, was zur Sammlung am Straßenrand bereitgestellt werden kann, und welche Abfälle keinesfalls auf diesem Weg entsorgt werden dürfen. Dennoch findet der Entsorgungs- und Baubetrieb zunehmend unzulässige Gegenstände vor. Da die Abfälle keinem Eigentümer (Verursacher) zugeordnet werden können und meist auf öffentlichem Grund abgelagert werden, ist der Entsorgungs- und Baubetrieb, EBB, gezwungen, diese Abfälle dennoch mitzunehmen und zu entsorgen.

 

Der Anteil der vom Sperrmüll ausgeschlossenen Abfälle und Wertstoffe beläuft sich inzwischen auf etwa 50% des Gesamtvolumens.

 

Neben dem eigentlichen Sperrmüll und den Elektro- und Elektronik-Altgeräten fallen u.a. folgende Wertstoffe und Abfallarten zur Entsorgung an:

 

  • Hausmüll (der aufgrund seiner geringen Größe über die Restmülltonne zu entsorgen wäre)
  • Papier und Kartonagen
  • Altkleider
  • Flaschen- und Behälterglas
  • Bauschutt
  • Sondermüll
  • Autoreifen

 

3.4. Private Sperrmüllsammler und deren Umschlagplätze

 

Aufgrund der regelmäßig im Frühjahr und Herbst stattfindenden Sperrmüllsammlung reisen vorwiegend osteuropäische Bürger extra zu diesen Zeiten nach Bamberg an, um Gegenstände und Wertstoffe aus dem bereitgestellten Sperrmüll herauszusammeln, nachzusortieren und abzufahren. Hierzu nutzen diese mehrere einschlägige Plätze im Stadtgebiet, an welchen die eingesammelten Waren demontiert, sortiert und aussortiert werden. Alles Unbrauchbare, wie etwa „ausgeschlachtete“ Elektronikaltgeräte oder Fahrräder, wird vor Ort liegen gelassen, in die Büsche geworfen oder in die Abflussschächte gestopft. Da sich die jeweiligen Personen im Zeitraum der Sperrmüllsammlung dort förmlich häuslich niederlassen, sind die Grünanlagen zudem mit Fäkalien verunreinigt.

 

3.5. Beeinträchtigung Verkehr

 

Das derzeitige Sammelsystem hat zur Folge, dass die zu entsorgenden Sperrmüllmengen beträchtliche Ausmaße haben, da aufgrund der Anonymität und aufgrund der bequemen Handhabung Abfälle bereitgestellt werden, welche von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen sind, und für die das ganze Jahr über Entsorgungsmöglichkeiten bestehen. Da meist schon Tage vor den genannten Terminen der Müll an den Straßenrand gestellt wird, bestehen diese Zustände nicht nur am Abholungstag, sondern mitunter mehrere Tage lang. Dadurch werden sowohl Fußgänger, Radfahrer sowie der Autoverkehr stark beeinträchtigt oder gefährdet.

 

3.6. Arbeitsaufwand und Kosten der anschließenden Reinigung

 

Dadurch, dass Unmengen Kleinrat, der über die Restmülltonne zu entsorgen  und daher für diese Sammlung gar nicht zulässig ist, auf die Straße gestellt wird, müssen sich die Müllwerker zahllose Male bücken, um die Abfälle zu beseitigen - ein zeitlich und personell hoher Aufwand!  Die Verunreinigungen auf Gehwegen und Straßen, welche im Zuge der Sperrmüllsammlung entstehen, erfordern eine zusätzliche Straßenreinigung. Hier seien vor allem zerschlagene Monitore, Glasscheiben, Spiegel und ausgekippte Kleinstteile zu nennen. Es entstehen in Folge dessen zusätzliche Kosten.

Zusätzlich müssen im Anschluss an die Frühjahrs- und Herbsttermine der EBB und das Gartenamt die Umschlagplätze der illegalen Sammler von Müll und Unrat reinigen. Sowohl der Personal- und Fahrzeugeinsatz für die Reinigungsarbeiten,  die Instandsetzung der Kanalisationsschächte, als auch die Entsorgung der Abfälle am  MHKW verursachen nicht unerhebliche Kosten.

 

4. Vorschlag zur Änderung der Sperrmüllsammlung

 

4.1. „Neues“ Sperrmüllkonzept

 

Wie bereits in der ersten Lesung in der Senatssitzung vom November 2012 ausführlich erläutert, schlägt das Umweltamt nunmehr vor, die Sperrmüllsammlung in der Stadt Bamberg auf folgendes System umzustellen: 

 

Sperrmüllabholung

 

  • mit Anmeldung (per Postkarte oder online)
  • Auflistung der zu entsorgenden Gegenstände
  • Rückmeldung, Abholtermin innerhalb der folgenden 4 Wochen
  • 2x jährlich möglich
  • kostenlos
  • Sondertermine für Großwohnanlagen möglich
  • Anwesenheitspflicht

 

4.2. Logistik, Umsetzung, Kosten

 

Die logistische und zeitliche Umsetzung, sowie die Kosten für das vorgeschlagene Sperrmüllkonzept, wurden bereits in der ersten Lesung ausführlich erläutert. Da zu diesen Punkten keine weiteren Fragen und Bedenken geäußert wurden, sind sie in der Anlage beigefügt.

 

5. Erfahrungen anderer Kommunen

 

Wie bereits in der ersten Lesung im Senat erläutert wurde, ergab eine Umfrage des Umweltamtes bei zahlreichen anderen Kommunen, dass alle, bereits seit 2 Jahrzehnten und länger, „Sperrmüll auf Abruf“ durchführen. Das heißt, dass der Bürger das ganze Jahr über die Möglichkeit hat, Sperrmüll zu entsorgen.

 

Die Anmeldung kann per Postkarte, online oder telefonisch erfolgen. Teilweise können die Bürger Vormittags- oder Nachmittagstermine wählen, mitunter auch einen bestimmten Wochentag.

Einige Städte verlangen im Vorfeld eine Auflistung der zu entsorgenden Gegenstände, so kann sinnvoller Weise vorab eine Abfallberatung hinsichtlich der vom Sperrmüll ausgeschlossenen Teile erfolgen. Zudem dient eine Übersicht des Sperrgutes der Logistik bei der Abholung.

 

Die Umfrage ergab auch, dass ausschlaggebend für eine Verbesserung der Zustände bei der Sperrmüllsammlung die Anwesenheitspflicht einer verantwortlichen Person bei der Abholung war (z.B.: Nürnberg, Ansbach, Fürth, Schwabach, Coburg, Würzburg). So hatten einige Kommunen zunächst auf „individuelle Abholung ohne Anwesenheitspflicht, gebührenfrei“ umgestellt, nach einigen Jahren unzufriedenstellender Erfahrungen jedoch das System auf „individuelle Abholung mit Anwesenheitspflicht, Gebührenerhebung vor Ort gegen Quittung“ nachgebessert (z.B.: Fürth, Schwabach, Würzburg, Coburg). Die Anwesenheit einer verantwortlichen Person wird in der Regel dadurch gewährleistet, dass die Gebühren vor Ort zu bezahlen sind. Die Stadt Würzburg verlangt, falls eine Anwesenheit nicht möglich sein sollte, eine Anzahlung gegen Quittung (Gebühr 5€/m³).

Diese Kommunen machten durchgehend positive Erfahrung. Die befürchtete Abfallentsorgung in die Landschaft ist nicht eingetreten. Sämtliche Probleme, wie sie in der Stadt Bamberg halbjährlich Usus sind, blieben bei einer Abholung mit Anwesenheitsverpflichtung aus.

 

Wie die Erfahrungen der Städte Erlangen, Augsburg und Bayreuth, bei denen bislang noch keine Anwesenheitspflicht besteht, zeigen, können die Bürger zwar das ganze Jahr über von der Abholung Gebrauch machen, die Zusammensetzung des zu entsorgenden Mülls unterscheidet sich jedoch nicht wesentlich von der, wie sie bislang in der Stadt Bamberg vorzufinden ist. Dies trifft vor allem auf Mehrparteienhäuser und Großwohnanlagen zu. Einzig die in großer Zahl anreisenden illegaler „Müllsammler“ werden in den Städten, in denen die Sperrmüllentsorgung das ganze Jahr über möglich ist, nicht registriert.

 

6. Fragen und Anregungen der Stadträte aus der 1.ten Lesung

 

6.1. „Neues“ Konzept ist zu kompliziert

 

Aus dem Senat, 1.te Lesung, wurde vorgebracht, dass das „neue“ Konzept für den Bürger zu kompliziert sei, und diejenigen Bürger strafen würde, welche die Sammlung ordnungsgemäß  nutzten. Dieses Argument bezog sich insbesondere auf die Anwesenheitspflicht. Da jedoch bei Anwesenheitspflicht niemand vorzeitig, und bestenfalls aus Unwissenheit nicht zugelassene Abfälle bereitstellt, können die sich über Tage ansammelnden Müllberge aus der Nachbarschaft nicht entstehen. Ohnehin besteht dafür bei Umsetzung des „neuen Konzeptes“ kein Bedarf, da jeder Bürger die Möglichkeit hat das ganze Jahr über seine sperrigen Güter abholen zu lassen.

Wie in all den Städten, in welchen die „Sperrmüllabholung mit Anwesenheitspflicht“ umgesetzt wird, muss lediglich eine verantwortliche Person anwesend sein, nicht der Abfallerzeuger. Da die Abholung ganzjährig stattfindet, kann die Entsorgung durch den EBB kontinuierlich und flexibler gestaltet werden, d.h. auf  Wünsche und Bedürfnisse der Bürger kann in gewissem Rahmen eingegangen werden.

 

6.2. Umstellung auf einmalige Sammlung im Jahr

 

Es wurde angeregt, das bisherige Konzept nur darin zu ändern lediglich einmal im Jahr eine Sammlung durchzuführen, da damit möglicherweise die Mengen geringer würden, die unhaltbaren Zustände nur noch einmal im Jahr hinzunehmen wären, und damit Kosten einzusparen seien.

Eine einzelne Sammlung pro Jahr ist in Bezug auf Bürgerfreundlichkeit sicherlich kontraproduktiv, zumal, wie die alltägliche Arbeit des Umweltamtes hinsichtlich dieses Themas zeigt, gerade die Bürger  eine zeitnahe Entsorgung und ein Beheben der katastrophalen Zustände während der Sperrmüllsammlung fordern. Eine Kostensenkung ist ebenfalls kaum zu erwarten, da bei einmaliger Sammlung noch größere Mengen bereitgestellt werden, deren Abfuhr aber keineswegs im gleichen Zeitraum zu bewerkstelligen ist. Die aufgelisteten Missstände blieben natürlich unverändert.

 

6.3. Entsorgung in die Landschaft

 

Die vorgebrachten Bedenken, dass, bei Einführung des „neuen“ Konzeptes, die Bürger vermehrt Abfall illegal in der Landschaft entsorgen würden, mag sich vor allem auf den Punkt Anwesenheitspflicht beziehen. Dem widersprechen die jahrelangen Erfahrungen anderer Städte (siehe 5. und Sitzungsbericht vom 27.11.2012). Des Weiteren macht es wenig Sinn für den Bürger seinen Abfall im öffentlichen Raum zu entsorgen, wenn er zeitnah vor Ort sein Sperrgut entsorgt bekommt.

 

6.4. Private Müllsammler sind Verursacher unhaltbarer Zustände

 

Aus dem Senat wurde angemerkt, dass die privaten Müllsammler aufgrund des Durchstöberns der Abfälle die Verursacher der unhaltbaren Zustände seien.

Die Sperrmüllsammlung, 2-mal a  6 Wochen im Jahr, ist in der Tat weithin bei privaten Sammlern, auch aus dem Ausland, bekannt. Diese sind vor allem an Materialien und Gegenständen interessiert, welche ihnen bei Wertstoffhändlern oder im Ausland Geld einbringen. Dass jedoch wahre Berge an Abfällen und Wertstoffen auf den Gehwegen und Straßen bereits mehrere Tage vor der Abholung bereitliegen, ist nicht den privaten Sammlern zuzuschreiben. Auch in diesem Punkt zeigen die Erfahrungen anderer Städte, dass diese Probleme ausbleiben, wenn mit dem Konzept, wie vorgeschlagen, gearbeitet wird.


6.5. Gründung Möbelmarkt

 

Wie die Erfahrungen und Entwicklungen aus den 90iger- und nachfolgenden Jahren gezeigt haben, ist die Umsetzung eines Gebrauchtwarenmarktes unabhängig von der Art und Weise, wie die Sperrmüllsammlung durchgeführt wird.

 

Das vorliegende „Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung in der Stadt Bamberg“ zielt in erster Linie darauf ab, die unhaltbaren Zustände während dieses Entsorgungszeitraumes abzuschaffen und den Anliegen der Bewohner mit mehr Bürgerfreundlichkeit entgegenzukommen.

 

Der Geschäftsführer der „Laufer Mühle“, Herr Thiem, hat im Familiensenat am 14.11.2013 das Gebrauchtmöbelhaus, welches im Januar 2014 eröffnet wird, vorgestellt. Der Familiensenat hat ausdrücklich die Eröffnung dieses Gebrauchtmöbelhauses in seinen Beschluss begrüßt. Darüber hinaus wurde beschlussmäßig festgelegt, dass die Einrichtung in das Sperrmüllkonzept der Stadt Bamberg mit eingebunden werden soll. Die Verwaltung wird mit der Leitung des Gebrauchtmöbelmarktes entsprechende Gespräche führen.

 

Darüber hinaus hat Herr Robert Bartsch bei Herrn Oberbürgermeister und in einen weiteren Termin beim Finanzreferenten sowie den Unterzeichneten vorgesprochen und ein Konzept für ein „Gebrauchtmöbelhaus“ in Kombination mit der neu strukturierten Sperrmüllabfuhr vorgelegt. Die Verwaltung wird das von Herrn Bartsch vorgelegte Konzept auf die Umsetzbarkeit und Integration in das neue Sperrmüllkonzept ebenfalls überprüfen.

 

7. Vorteile des „neuen“ Sperrmüllkonzeptes

 

7.1. Bürgerfreundlichkeit

 

Bisher wurde der Sperrmüll in einem begrenzten Zeitraum im Frühjahr und Herbst abgefahren. Wer dazwischen umzog oder sich neue Möbel anschaffte, musste den Sperrmüll bis zur nächsten Abfuhr aufbewahren und dabei lange Wartezeiten in Kauf nehmen. Soweit dies räumlich nicht möglich oder nicht gewünscht war, blieb nur die Anlieferung in Eigenregie am MHKW oder Wertstoffhof – für manchen Bürger, wie etwa Senioren, ein körperliches wie fahrzeugtechnisches Problem. 

Somit stellt die Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abholung innerhalb der folgenden 3 bis 4 Wochen, ein kundenorientiertes System dar, welches zu deutlich mehr Bürgerfreundlichkeit beiträgt.

 

7.2. Gebührengerechtigkeit

 

Bislang werden bei der Sperrmüllabfuhr zum großen Teil Abfälle bereitgestellt, die gar nicht zum Sperrmüll gehören (Papier/Pappe, Kleinteile-Hausmüll, Problemmüll, Altkleider etc.). Da bei dem derzeitigen System der Verursacher nicht eindeutig ermittelt werden kann, müssen beträchtliche Mehrkosten für die Entsorgung dieser unzulässigen Stoffe, für den zusätzlichen Personaleinsatz und für die anschließenden Reinigungsarbeiten über die Müllgebühr von jedem Bürger bezahlt werden.

Bei Umstellung auf „Sperrmüllabfuhr auf Abruf“, kann dies weitestgehend unterbunden werden.

 

7.3. Sauberkeit

 

Das bisherige System der Sperrmüllsammlung führte zu erheblichen Verschmutzungen der Straßen, Gehsteige und Grünflächen. Dies wird durch die Eigenverantwortlichkeit der Bürger und die Aufhebung der Anonymität bei Umstellung auf das vorgeschlagene Konzept vermieden.

 

7.4. Entlastung des Entsorgungspersonals

 

Mit einer Entlastung des EBB kann dahingehend gerechnet werden, dass die großflächigen Reinigungsarbeiten, die aufgrund des durchwühlten Sperrmülls durchgeführt werden mussten, ausbleiben werden.

Für die eingesetzten Mitarbeiter ist es um ein Vielfaches einfacher und zeitsparender, wohl sortierten und ordentlich zur Abholung bereitgestellten sperrigen Müll aufzuladen als einen wild durchwühlten.

Auf das gesamte Jahr betrachtet sind die Mitarbeiter nicht mehr 2malig für 6 Wochen für andere Tätigkeiten blockiert, sondern mit dem vorgeschlagenen Konzept ganzjährig kontinuierlich beschäftigt.

 

 

7.5. Werterhaltung und Umweltschutz

 

Bei der Sperrmüllsammlung gelangten oft Wertstoffe wie z.B.: Papier/Pappe, Altkleider oder Sondermüll in die Verbrennung. Durch die geringere Anonymität bei Systemumstellung wird das vermieden. Somit wird ein ordnungsgemäßes Recycling ermöglicht, die Rohstoffe werden gesichert und eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen.

Des Weiteren wird, wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigten, die  Beraubung der Elektronikaltgeräte stark reduziert, da die von fern her angereisten „Sperrmüllsammler“ nicht mehr wissen wann, und wo die Entsorgung stattfindet, und zudem die geringeren Mengen für sie nicht mehr lukrativ genug sind. Somit bleiben sowohl der „Mülltourismus“ und die damit verbundenen Verunreinigungen, als auch die Beraubungen des Sperrmülls, sowie die Umschlagsplätze der „Sperrmüllsammler“ aus.

 

8. Satzungsänderung

 

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Änderung des Sperrmüllsystems zu schaffen, bedarf es einer Änderung der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Bamberg. Diese ist nach Zustimmung des Senats zu erarbeiten und vom Stadtrat zu beschließen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem vorgelegten Konzept zur Änderung der Sperrmüllsammlung – vorbehaltlich der Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2014 des Entsorgungs- und Baubetriebes - zu.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Bamberg entsprechend zu ändern und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen, damit die neu organisierte Sperrmüllsammlung im Jahr 2015 aufgenommen werden kann.

 

  1. Die Anträge der GAL-Stadtratsfraktion zum 13.05.2013, der CSU-Stadtratsfraktion vom 07.10.2013, der FW-BR-Stadtratsfraktion vom 09.10.2013 und der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.10.2013 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Fahrzeuganschaffung EBB

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 220.000 Euro für die Deckung im Wirtschaftsplan 2014 des Entsorgungs- und Baubetriebes vorgesehen ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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