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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0529-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

 

Ausweisung des Flugplatzgeländes Bamberg-Breitenau als Naturschutzgebiet:

Wiederholt gestellter Antrag gemäß § 29 der Geschäftsordnung für den Stadtrat

 

  1. Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.10.2011 (Anlage 1) beantragte die SPD-Stadtratsfraktion

 

„a)              dass das gesamte Flugplatzgelände Bamberg-Breitenau als Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Dies soll nach der Fertigstellung des Bauvorhabens des AERO-Club Bamberg (Verbreiterung der Landebahn – siehe Stadtratsbeschluss vom 28.09.2011) geschehen.

b)                            Die Verwaltung berichtet im Umweltsenat über die geplante Vorgehensweise.“

 

Der Antrag wurde in der Sitzung des Stadtrates am 26.07.2012 (Anlage 2 – Sitzungsvortrag) behandelt und folgender Beschluss gefasst:

 

  1. Kenntnisnahme
  2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg bekennt sich zur notwendigen, dauerhaften Sicherung der naturschutzfachlich wertvollen Flächen im Bereich des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau.
  3. Der Stadtrat der Stadt Bamberg begrüßt die Ansiedlung der Firma Brose in Bamberg und erklärt, dass im Zusammenhang mit der Ansiedlung und Entwicklung der Firma Brose notwendig werdende Flächeneingriffe in den Bereich des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau, konkret im Südwesten des Areals, zwischen heutiger P+R-Anlage und Flugplatzinfrastruktur (Hangar etc.), neben der Verbreiterung der Start- und Landebahn auf bis zu 25 Meter, möglich sind. Werden dabei Eingriffe in schützenswerte Flächen unumgänglich, sind diese entsprechend den gesetzlichen Regelungen auszugleichen. Damit ist sichergestellt, dass ein Ansiedlung und Entwicklung der Firma Brose gewährleistet ist und im Einklang mit naturschutzfachlichen Erfordernissen erfolgt.
  4. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.10.2011 ist damit geschäftsordnungsgemäß erledigt.

 

Mit Schreiben vom 23.09.2013 (Anlage 3) beantragte die FW-BR-Stadtratsfraktion im Bamberger Stadtrat unter Bezugnahme auf den früher gestellten SPD-Antrag im Wesentlichen erneut die Ausweisung des Flugplatzgeländes Bamberg-Breitenau als Naturschutzgebiet.

 

 

  1. Würdigung:

 

Gemäß § 29 der Geschäftsordnung für den Stadtrat handelt es sich bei dem FW-Antrag vom 23.09.2013 um einen „wiederholt gestellten Antrag über den der Vorsitzende zunächst eine Abstimmung herbeizuführen hat, ob eine erneute Behandlung durch die Verwaltung erfolgen soll,…“

 

Eine erneute Behandlung durch die Verwaltung wäre nur dann als sinnvoll zu erachten, wenn sich seit der Behandlung des SPD-Antrages im Juli 2012 Änderungen in der Sach- und/oder Rechtslage ergeben hätten. Dies ist jedoch nicht der Fall.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 26.07.2012 wurde der Schutz naturschutzfachlich wertvoller Flächen auf dem Areal des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau ausführlich dargelegt. Insbesondere wurde geschildert, dass sich Flora und Fauna allein aufgrund der, nutzungsspezifisch bedingten, relativen Unberührtheit des Geländes in den vorhandenen, naturschutzfachlich anerkannt wertvollen, Zustand entwickeln konnten. Vor diesem Erfahrungshintergrund bietet daher ein künftig dauerhafter Weiterbetrieb als Sonderlandeplatz die beste Garantie für eine dauerhafte Bewahrung der Flächen in ihrer vorhandenen, hohen Qualität. Allein aufgrund der für den Flugbetrieb notwendigen Sicherheits- und Abstandsflächen wird das Areal auch künftig so unberührt bleiben, wie es sich heute darbietet. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Insbesondere fehlt es für ein förmliches Unterschutzstellungsverfahren weiterhin an der Erforderlichkeit.

 

Der Stadtrat hat sich in der Sitzung vom 26.07.2012 ausdrücklich zur notwendigen, dauerhaften Sicherung der naturschutzfachlich wertvollen Flächen im Bereich des Sonderlandeplatzes Bamberg-Breitenau bekannt. Die Regierung von Oberfranken als höhere Naturschutzbehörde hat erklärt, nur unter dieser Bedingung vom einem förmlichen Verfahren Abstand zu nehmen und wird daher alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Sonderlandeplatz Bamberg-Breitenau auch künftig stets kritisch begleiten. Auch hinsichtlich dieser, entscheidungsprägenden Parameter, hat sich seit der Behandlung in 2012 keine Änderung ergeben.

 

  1.                Fazit:

 

Aufgrund der Tatsache, dass sich seit der Behandlung des SPD-Antrages in der Sitzung des Stadtrates am 26.07.2012 keine Änderungen der Sach- und Rechtslage ergeben haben, wird gemäß § 29 der Geschäftsordnung für den Stadtrat empfohlen, von einer weiteren Sachbehandlung des wiederholt gestellten Antrags der FW-Stadtratsfraktion vom 23.09.2013 abzusehen.

 

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II. Beschlussvorschlag

  1.               Beschlussvorschlag

 

  1. Der Umweltsenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Eine Behandlung des wiederholt gestellten Antrags der FW-BR Stadtratsfraktion vom 23.09.2013 gemäß § 29 der Geschäftsordnung des Stadtrates ist nicht erforderlich.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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