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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0553-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Für das Vermögen der Stadt Bamberg, das der Sozialstiftung Bamberg für den Betrieb des Klinikums Bamberg unentgeltlich überlassen wird, ist ein eigener Wirtschaftsplan erforderlich (siehe Anlage 7 der am 20.11.2013 übergebenen Unterlagen).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen der Stadt Bamberg „Klinikum Bamberg“ für das Wirtschaftsjahr 2014 wird im

 

a)      Erfolgsplan in den Erträgen auf                                                                      2.197.500 €

 

                            und in den Aufwendungen auf                                                                                    2.497.900 €

 

                            und im

 

b)      Vermögensplan auf                                                                                                     300.400 €

 

                            festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Der Finanzplan für das Sondervermögen der Stadt Bamberg „Klinikum Bamberg“ wird wie folgt

festgesetzt:

 

 

Sondervermögen

der Stadt Bamberg

„Klinikum

Bamberg“

Jahre

2013

2014

2015

2016

2017

Gesamteinnahmen und –ausgaben des Vermögensplanes

300.400

300.400

300.400

300.400

300.400

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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