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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0578-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-          Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-          Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

 

I.              Sitzungsvortrag:

  1.       Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 D, der für den Bereich zwischen Coburger Straße, Gundelsheimer Straße und Memmelsdorfer Straße ein Sondergebiet Studentenwohnheim, ein Sondergebiet friedhofsbezogene Nutzung und ein Mischgebiet vorsieht. 

An der Coburger Straße soll ein Studentenwohnheim entstehen. Hierfür hat das Studentenwerk Würzburg einen Realisierungswettbewerb durchgeführt.

Außerdem sollen die, als Lagerflächen für Steine und Mutterboden genutzten, Grundstücke an der Gundelsheimer Straße planungsrechtlich gesichert werden. Im bestehenden Flächennutzungsplan waren diese Flächen als mögliche Erweiterungsflächen für den städtischen Friedhof vorgesehen.

Entlang der Memmelsdorfer Straße soll der bauliche Bestand gesichert und weiterentwickelt werden. Dieser Bereich ist jedoch nicht Gegenstand der Flächennutzungsplan-Änderung.

 

 

  1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 08.05.2013 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept der teilweisen Flächenutzungsplanänderung für das Gebiet zwischen Coburger-, Memmelsdorfer- und Gundelsheimer Straße in der Fassung vom 08.05.2013 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 17.06.2013 bis 08.07.2013 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus, gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.

  1. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgelisteten Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich zum Teil sowohl auf die vorbereitende, als auch auf die verbindliche Bauleitplanung.

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt daher für beide parallel durchgeführte Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 215 A) gleichermaßen in einer gemeinsamen Abwägungstabelle.

 

A. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

1. Deutsche Telekom GmbH, mit Schreiben vom 17.06.2013

2. PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 18.06.2013

3. E.ON Bayern, mit Schreiben vom 25.06.2013

4. Zweckverband Müllheizkraftwerk, mit Schreiben vom 25.06.2013

5. Bauordnungsamt, Abt. Denkmalpflege, mit Schreiben vom 26.06.2013

6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 01.07.2013

7. Freiwillige Feuerwehr, mit Schreiben vom 05.07.2013

8. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 01.07.2013

9. Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 02.07.2013

10. Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 03.07.2013

11. Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 03.07.2013

12. Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 04.07.2013

13. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 05.07.2013

14. Fachbereich Baurecht, Abt. Erschließung, mit Schreiben vom 08.07.2013

15. Straßenverkehrsamt, mit Schreiben vom 08.07.2013

16. E.ON Netz GmbH, mit Schreiben vom 11.07.2013

17. Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 18.07.2013

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zur Flächennutzungsplan-Änderung eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden zusammen mit den Stellungnahmen zum Bebauungsplan in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

 

  1. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 08.05.2013

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich geringfügige Änderungen.

- Im Norden wurde der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung geringfügig erweitert. Hier wurde ein öffentlicher Fuß- und Radweg zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung an die Gundelsheimer Straße ergänzt. Dies gilt entsprechend für den Landschaftsplan.

- Im Landschaftsplan wurde die im aktuellen Landschaftsplan dargestellte Grünverbindung zwischen Flugplatz Breitenau und Coburgers Straße ergänzt.

 

  1. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Entwurf der teilweisen Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Coburger-, Memmelsdorfer- und Gundelsheimer Straße vom 03.12.2013 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1.    Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
  3. Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
  4. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der teilweisen Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Coburger Straße, Memmelsdorfer Straße und Gundelsheimer Straße vom 03.12.2013 sowie den Entwurf der Begründung vom 03.12.2013 gemäß § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen.
  5. Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der teilweisen Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Coburger Straße, Memmelsdorfer Straße und Gundelsheimer Straße vom 03.12.2013 sowie den Entwurf der Begründung vom 03.12.2013 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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