Beschlussvorlage - VO/2013/0579-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung des ehem. Schleusenwärterhauses: Erdgeschoss zu Gaststätte mit Freischankfläche und Sanierung, An der Spinnerei 27, Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
15.01.2014
|
I. Sitzungsvortrag:
Bauherr: Schütz Georg
Entwurfsverfasser: Architekt Sebastian Selig
Kurzbeschreibung:
Das ehemalige Schleusenwärterhaus soll umgebaut und saniert werden. Im Obergeschoss ist wie früher eine Wohnung, nunmehr als Pächterwohnung, vorgesehen. Im Erdgeschoss ist eine Gaststätte mit 34 Gastplätzen und einer Freischankfläche geplant. Die Gästetoiletten sind im Kellergeschoss angeordnet.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 9,71 m Länge: 9,11 m Firsthöhe: 9,70 m
Antragseingang: 05.08.2013
vollständig: 14.11.2013
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 B
rechtsverbindlich seit: 17.12.2013
Gebietscharakter: öffentliche Grünfläche (Parkanlage)
vorgesehene Abweichung: Stellplatz in der Grünfläche
Begründung:
Der beantragte Stellplatz für den Betreiber des Cafes kann im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan planungsrechtlich vertreten werden, da die geplante Einrichtung eines Cafes mit Freischankfläche aus städtebaulicher Sicht zur Aufwertung und Belebung der neugeschaffenen Parkanlage wesentlich beiträgt.
Die beantragte Nutzungsänderung entspricht den Vorgaben des notariellen Veräußerungs-vertrages vom 07.02.2011 auf der Grundlage der Festsetzungen des Stadtrates (Beschluss des Finanzsenates vom 28.09.2010). Die Erschließung des Anwesens ist mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten gesichert.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 5 anrechenbar: 2 nachzuweisen: 3
Nachweis auf Baugrundstück: 1
Ablösung der Stellplatzpflicht: 2
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit:
Auf Grund der sehr beengten Verhältnisse im Gebäude und da das Haus ein Einzeldenkmal ist, könnte die barrierefreie Gestaltung der Räume nur mit unzumutbaren Aufwendungen erreicht werden. Die gaststättenrechtliche Erlaubnis kann aus diesem Grund entgegen § 4 Absatz 1Satz 1 Nr. 2 a GastG
auf Antrag des Bauherrn erteilt werden.
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Immissionsschutz:
Während der Antragsbearbeitung wurde für die Gaststätte eine Betriebszeit bis 1:00 Uhr beantragt. Daher war eine schalltechnische Untersuchung nachzureichen, die durch das Umweltamt geprüft worden ist. Darin wird der Nachweis erbracht, dass die tags und nachts festgelegten Immissionsrichtwerte bei der umliegenden bestehenden Bebauung, d.h. im Wohngebiet Maria-Ward-Straße 186, eingehalten werden. Somit ist der Betrieb der Freischankfläche (max. 36 Personen) möglich. Musikalische Darbietungen sowie der Betrieb von elektroakustischen Anlagen sind auf dem Außenbereich nicht zulässig.
Anlieferungen der Gaststätte haben ausschließlich zur Tagzeit zu erfolgen.
Weitere Auflagen zur Gewährleistung eines ausreichenden Lärmschutzes bleiben vorbehalten.
Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
1,9 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
207,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
582 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|