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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0579-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bauherr:              Schütz Georg

Entwurfsverfasser:                            Architekt Sebastian Selig

 

Kurzbeschreibung:             

Das ehemalige Schleusenwärterhaus soll umgebaut und saniert werden. Im Obergeschoss ist wie früher eine Wohnung, nunmehr als Pächterwohnung, vorgesehen. Im Erdgeschoss ist eine Gaststätte mit 34 Gastplätzen und einer Freischankfläche geplant. Die Gästetoiletten sind im Kellergeschoss angeordnet.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              Breite: 9,71 m              Länge: 9,11 m               Firsthöhe: 9,70 m

             

                    bereits ausgeführt:   ja    nein

                                  Antragseingang: 05.08.2013

                                          vollständig: 14.11.2013

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

                            Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: G 10 B

                            rechtsverbindlich seit: 17.12.2013

              Gebietscharakter: öffentliche Grünfläche (Parkanlage)

 

              vorgesehene Abweichung: Stellplatz in der Grünfläche

 

              Begründung:

Der beantragte Stellplatz für den Betreiber des Cafes kann im Rahmen einer Befreiung vom Bebauungsplan planungsrechtlich vertreten werden, da die geplante Einrichtung eines Cafes mit Freischankfläche aus städtebaulicher Sicht zur Aufwertung und Belebung der neugeschaffenen Parkanlage wesentlich beiträgt.

Die beantragte Nutzungsänderung entspricht den Vorgaben des notariellen Veräußerungs-vertrages vom 07.02.2011 auf der Grundlage der Festsetzungen des Stadtrates (Beschluss des Finanzsenates vom 28.09.2010). Die Erschließung des Anwesens ist mit Geh-, Fahrt- und Leitungsrechten gesichert.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:                 nein:          nicht erforderlich

 

 

              Kfz – Stellplätze:

              erforderlich: 5              anrechenbar: 2                nachzuweisen: 3

              Nachweis auf Baugrundstück: 1             

              Ablösung der Stellplatzpflicht: 2

 

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

 

Barrierefreiheit:

Auf Grund der sehr beengten Verhältnisse im Gebäude und da das Haus ein Einzeldenkmal ist, könnte die barrierefreie Gestaltung der Räume nur mit unzumutbaren Aufwendungen erreicht werden. Die gaststättenrechtliche  Erlaubnis kann aus diesem Grund entgegen § 4 Absatz 1Satz 1 Nr. 2 a GastG

auf Antrag des Bauherrn erteilt werden.
 

              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein


              Immissionsschutz:

Während der Antragsbearbeitung wurde für die Gaststätte eine Betriebszeit bis 1:00 Uhr beantragt. Daher war eine schalltechnische Untersuchung nachzureichen, die durch das Umweltamt geprüft worden ist. Darin wird der Nachweis erbracht, dass die tags und nachts festgelegten Immissionsrichtwerte bei der umliegenden bestehenden Bebauung, d.h. im Wohngebiet Maria-Ward-Straße 186, eingehalten werden. Somit ist der Betrieb der Freischankfläche (max. 36 Personen) möglich. Musikalische Darbietungen sowie der Betrieb von elektroakustischen Anlagen sind auf dem Außenbereich nicht zulässig.

Anlieferungen der Gaststätte haben ausschließlich zur Tagzeit zu erfolgen.

Weitere Auflagen zur Gewährleistung eines ausreichenden Lärmschutzes bleiben vorbehalten.

             

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:               ja               nein               nicht erforderlich

              BLfD:               ja               nein               nicht erforderlich

             

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

Der Senat stimmt der Befreiung vom Bebauungsplan und der baurechtlichen Genehmigung zu.

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Anlagen

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