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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2013/0607-15

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits das 2009 und 2010 vom Büro scheuvens&wachten erarbeitete gesamtstädtische Stadtentwicklungskonzept (SEK) identifizierte die wichtigsten Entwicklungspotentiale für Bamberg im Osten der Stadt. Aufgrund der durch den Abzug der US-Streitkräfte neu zu definierenden Rahmenbedingungen ist eine Fortschreibung, gerade auch zur inhaltlichen Vorbereitung und maßgeblichen Prägung des Konversionsprozesses, erforderlich. Ziel ist eine Verabschiedung des Fortschreibungskonzeptes Mitte 2014, wobei bereits jetzt parallel zum Prozess der Beteiligung von Bürgern und Fachleuten sowie aufgrund der Ergebnisse des Stadtentwicklungsplanes Wohnen, der am 10.04.2013 im Bausenat vorgestellt wurde, wesentliche Grundlagen formuliert und erläutert werden können.

 

Ausgangspunkt der SEK-Fortschreibung ist die Zielsetzung eines moderaten Wachstumes der Stadt Bamberg auf ca. 73.000-75.000 Einwohner bis 2030 ohne Qualitätseinbußen. Aufgrund der natur- und stadträumlichen Qualitäten spielen dabei die Konversionsflächen die zentrale Rolle. Diese Flächen können grundsätzlich folgenden Beitrag zur gesamtstädtischen Entwicklung leisten:

 

  • Mitwirkung an einer Entspannung auf dem Wohnungsmarkt,
  • Erweiterung des begrenzten Portfolios von Gewerbeflächen,
  • Erreichung einer kompakten städtebauliche Entwicklungen mit Qualitäten und Standards, die im Stadtkern so nicht gegeben sind,
  • Zurückstellung anderer Flächenentwicklungen mit Lagerestriktionen.

 

Für den „Bamberger Osten“ wird ein Grundstock von Maßnahmen vorgeschlagen, der einerseits dazu beitragen soll, ohnehin notwendige städtebauliche Verbesserungen im Rahmen der Stadtentwicklung im Bamberger Osten zu erwirken. Andererseits bietet dies die Chance, die Entwicklungen auf den Konversionsflächen qualitativ einzubetten und einen städtebaulichen Rahmen anzulegen, der eine flexible, zeitlich gestaffelte und marktgerechte Entwicklung der Konversionsflächen erlaubt. Dieses Paket von Maßnahmen erhält durch die anstehende Konversion daher eine gewisse Schubkraft und umfasst im Wesentlichen Folgendes:

 

  • Herausbilden und Stärken stadträumlicher Verknüpfungen,
  • Herausbilden und Stärken wichtiger Grünverbindungen,
  • Kristallisationspunkte bzw. Ortsteilzentren entwickeln und stärken.

 

Diese „Grundmaßnahmen“ werden auf das Konversionsareal übertragen, welches ebenfalls ein Nebeneinander unterschiedlich geprägter Areale aufweist. Die derzeitigen, prägnanten Freiräume bilden die Adressen künftiger Baufelder, welche sich sukzessiv und flexibel entwickeln lassen. Die Baufelder werden so geschnitten, dass der Bestand zunächst erhalten bleiben und schrittweise ergänzt oder ersetzt werden kann.

 

Weitere, notwendige und unterstützende Maßnahmen sind u.a.:

 

  • Abmilderung der Trennwirkung der Bahnlinie
  • Entwicklung der vorhandenen Brachflächen entlang der Bahnlinie
  • Städtebauliche Integration des Berliner Rings zur Einbindung der Konversionsflächen

 

In der Sitzung wird Herr Prof. Kunibert Wachten Stand und weitere Entwicklung zum aktuellen SEK – Entwicklungsprozess präsentieren und für Fragen zur Verfügung stehen.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

              Der Konversionssenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

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