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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0609-R5

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat hat in der Vollsitzung vom 30.01.2013 beschlossen, eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung für eine Probephase von 3 Jahren einzurichten. Entsprechend dem Auftrag des Stadtrates wurde in der Sitzung des Umweltsenates am 16.07.2013 eine Liste mit Messpunkten vorgeschlagen, die entsprechend der Prioritätsvorgaben des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2013 (Bereich von Bushaltestellen, Altenheimen, Schulen und Kindergärten, Tempo 30-Zonen und Wohngebieten) aufgestellt wurde – die in Anlage 1 nochmals beigefügte Liste wurde vom Umweltsenat gebilligt. Die Aufstellung wurde auch bereits im Rathaus-Journal vom 11.10.2013 (vgl. Anlage 2) veröffentlicht.

 

Entsprechend dem Auftrag des Stadtrates aus der Vollsitzung vom 30. Januar diesen Jahres wird ein erster Erfahrungsbericht vorgelegt. Grundlage dieses Berichts sind die in der Zeit vom 01.10. bis 25.10.2013 durchgeführten Geschwindigkeitskontrollen (im Einzelnen siehe Anlage 3).

 

Von der Verwaltung wurde ein Monatsplan ausgearbeitet, der in erster Linie Stellen mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h enthält. Hierbei wurde auch im Berggebiet mit den Messstellen Obere Karolinenstraße, Jakobsberg, Mittlerer Kaulberg, Laurenziplatz HsNr. 15 und 17 sowie Oberer Stephansberg gemessen. Die Messstellen Sutte und Matern (zulässige Höchstgeschwindigkeit je 10 km/h) wurden ebenfalls überwacht.

 

Die nunmehr vorliegende erste Statistik beinhaltet die Ergebnisse von 18 verschiedenen Messpunkten, die während der Dauer von 45 Messstunden überwacht wurden.

 

Im vorgenannten Zeitraum wurden 9214 Fahrzeuge kontrolliert. Hiervon wurden 943 Fahrzeuge verwarnt, 11 Fahrer davon wurden mit einem Bußgeld belegt. Insgesamt wurden 17 Punkte in Flensburg fällig. Fahrverbote gab es keine.

 

Zur näheren Erläuterung der Anlage 3 wird auf folgendes hingewiesen:

 

In der jeweiligen Zeile der Messstelle wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit angegeben – in der Liste durchgehend 30 km/h, ausgenommen Maternstraße und Sutte mit 10 km/h. Die maximale Höchstgeschwindigkeit gibt jeweils die schnellste gefahrene Geschwindigkeit während der Messperiode an und die drei letzten Spalten ergeben die aus den Übertretungen resultierenden Verwarnungen bzw. Bußgelder sowie die Beanstandungsquote.

 

Die durchschnittliche Quote beträgt etwas über 10 %. Bezüglich der Übertretungsquote an den einzelnen Messstellen kann die vorliegende Übersicht natürlich nur ein erster Hinweis sein. Im Laufe des kommenden Jahres werden die einzelnen Quoten an den Messstellen eine höhere Genauigkeit aufgrund der höheren Datenmenge erreichen. Sie werden dann auch Aufschluss darüber geben, inwiefern eine Messung aus Gründen der Verkehrssicherheit an dem einen Messpunkt absolut nötig und möglicherweise an dem anderen entbehrlich ist. Fahren zum Beispiel nur wenige Verkehrsteilnehmer zu schnell, so ist dies ein Hinweis darauf, dass wenig bis möglicherweise gar keine Messungen mehr erforderlich sind, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen bzw. zu verbessern. Umgekehrt muss an den Stellen, die negativ aus dem üblichen Quotenrahmen fallen, eine erhöhte Kontrollfrequenz realisiert werden.

 

Nach Abschluss des ersten Halbjahres 2014 soll eine erste „Bestandsaufnahme“ in dieser Hinsicht gemacht und Überlegungen zur Überarbeitung der Messstellen angestellt werden. Hierbei können dann Wünsche der Bürgerschaft (einige liegen bereits jetzt vor), an anderen Stellen im Stadtgebiet eine Überwachung durchzuführen zunächst auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Stadtrats und den Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung überprüft sowie unter Berücksichtigung der Haltung der Polizei dem Umweltsenat zur Kenntnis gegeben und gegebenenfalls vorgeschlagen werden, die Liste der Messpunkte zu verändern.

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Die Verwaltung legt vor der Sommerpause 2014 dem Umweltsenat einen weiteren Erfahrungsbericht vor. Hierbei ist auch auf die aus der Bürgerschaft vorgeschlagenen Messpunkte einzugehen.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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