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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2008/0039-20

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Beratungsfolge

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I.  Sitzungsvortrag:

 

1.                  Stadtratsbeschlüsse vom 30.01.2008

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Paket von verschiedenen Ausgaben in den noch nicht genehmigten Haushalt der Stadt Bamberg 2008 einzuarbeiten, die Haushaltssatzung entsprechend zu ändern, diese dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen und die Haushaltssatzung anschließend der Regierung von Oberfranken zur Genehmigung zu unterbreiten. Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben soll durch die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen des Freistaates Bayern in Höhe von 2.420.000 € erfolgen. Wegen weiterer Einzelheiten darf auf die Anlage 1 verwiesen werden.

 

Außerdem wurde die Verwaltung mit Beschlüssen des Stadtrates vom 30.01.2008 beauftragt, verschiedene Anliegen der Stadtratsfraktionen zu überprüfen. Wegen der Einzelheiten hierzu darf auf die Anlagen 2-5 verwiesen werden.

 

Die einzelnen Stadtratsbeschlüsse wurden den jeweils zuständigen Referaten bzw. Fachämtern zur weiteren Veranlassung übersandt, wobei die Anträge jeweils auf Zulässigkeit und Notwendigkeit – auch hinsichtlich der Höhe der einzusetzenden Mittel – zu prüfen und gegebenenfalls in die zuständigen Fachsenate einzubringen waren.

 

 

2.                  Weiteres Verfahren

 

a)  Mit Schreiben vom 27.02.2008 beantragte die GAL-Fraktion, die Kosten für die Lichtzeichenanlage Buger Straße/Paradiesweg in Höhe von 150.000 € in den Haushaltsplan 2008 aufzunehmen (s. Anlage 6).

 

b)  Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit des Haushaltsplanes sind im Rahmen des beschlossenen Änderungsverfahrens für den Haushaltsplan 2008 alle in der Zwischenzeit eingetretenen bzw. zu erwartenden Änderungen hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenansätze zu berücksichtigen (siehe auch Anlage 7, Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 13.03.2008).

 

Mit Schreiben des Wirtschafts- und Finanzreferates vom 04.02.2008 wurden deshalb die mittelbewirtschaftenden Referate und Ämter gebeten, die von ihnen verwalteten Haushaltsansätze – Einnahmen und Ausgaben – auf ihre Höhe und voraussichtliche Kassenwirksamkeit in 2008 sowie auf mögliche Einsparungen zu überprüfen und notwendige bzw. mögliche Berichtigungen und Anpassungen an die derzeitigen Verhältnisse an das Amt 20/200 zu melden.

 

c)  Da zudem aktuell die Auswirkungen der Gewerbesteuerreform bereits durch wenige Steuerzahler fast 4,3 Mio. € Minderung beträgt, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2008 ein nicht zu unterschätzendes Gefahrenpotenzial für den Haushaltsausgleich.

 

Das Kämmereiamt und das Stadtjugendamt versuchten deshalb in mehrfachen Gesprächen die Folgebelastung für die städtischen Haushalte 2009 bis 2011 zu verringern.

 

In der Referentenbesprechung wurde das Sozialreferat mit der Entwicklung eines Stufenplanes beauftragt. Mit diesem sollen möglichst viele Projekte unterstützt werden, die zukünftige Belastung des Haushaltsplanes jedoch in einem vertretbaren und finanzierbaren Rahmen gehalten werden.

 

Eine Arbeitsgruppe aus den Referaten 2 und 5 sowie den Ämtern 20 und 51 hat deshalb im Hinblick auf diese Vorgabe verschiedene Punkte des Bausteinesystems des Stadtjugendamtes und des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 aufgegriffen, die in der Summe realisierbare Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1,755 Mio. € ergeben. Die Vorschläge sind bei den Einzelpunkten im Folgenden erläutert.

 

d)  Ziel ist es, einen „Sozial- und Umweltpakt“ zu schließen und zu realisieren. Dazu hat der Oberbürgermeister entsprechende Arbeitsaufträge erteilt. Aktuell wird eine erste Stufe beschlossen. In das weitere Verfahren sollen alle relevanten Gruppen (z. B. Familienbeirat, Seniorenbeirat, etc.) integriert werden.

 

 

3.                  Ergebnisse der fachlichen Überprüfungen

 

Aufgrund der Ergebnisse der fachlichen Überprüfungen der Stadtratsbeschlüsse vom 30.01.2008 durch die Fachsenate, Fachreferate und Fachämter wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

a)                  Unterstützung der Frühstücksbetreuung in den Kindergärten (Nr. I. 2. 1 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeaussschusses vom 20.11.2007 erhielt das Jugendamt den Auftrag, ein Entwicklungskonzept zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Qualität von Kindertagesstätteneinrichtungen zu erstellen, das spätestens in den Nachtragshaushalt 2008 eingearbeitet werden sollte.

 

Im Rahmen einer eng abgestimmten Zusammenarbeit des Jugendamtes mit den Trägerverbänden (s. z. B. Stellungnahme des Familienbeirates der Stadt Bamberg in Anlage 11 a) konnte ein Eckpunktepapier bereits für den Jugendhilfeausschuss am 08.04.08 als Beschlussvorlage erstellt werden, das eine Bezuschussung der Frühstücksbetreuung in den Kindergärten in Höhe von 260.000 € vorsieht.

 

Problematisch erscheint hier eine Verteilung nach dem „Gießkannenprinzip“. Das Jugendamt ermittelt deshalb derzeit auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 08.04.08 (s. Anlage 11) den Bedarf in den Kindertagesstätten und erstellt anschließend Richtlinien, in welcher Weise und in welcher Höhe Unterstützungsleistungen gewährt werden sollen. Entsprechend dieser Richtlinien sollen dann erforderliche Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

 

 

b)                  Unterstützung der Mittagsbetreuung an Schulen für Kinder aus besonders bedürftigen Familien (Nr. I. 2. 2 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)

 

Dieser Punkt ist lt. Stellungnahme des Referates 4 zurückzustellen, da eine parteiübergreifende Initiative im Landtag vorsieht, eine gesetzliche Regelung zur Schulspeisung einzuführen (s. Anlage 12, Stellungnahme des Kultur- und Personalreferates vom 04.03.2008).

 

 

c)                  Bamberger Modell gegen Jugendarbeitslosigkeit (Nr. I. 2. 3 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)

 

Das Amt für Wirtschaft (siehe Anlage 13, Stellungnahme vom 19.03.2008) hat mit den in den 90iger Jahren umgesetzten Fördermaßnahmen zum Thema „Jugendarbeitslosigkeit“ die Erfahrung lediglich kleinerer zahlenmäßiger Erfolge gemacht, die mit einem enormen Verwaltungsaufwand bei der Verfahrensabwicklung verbunden sind.

 

Zusammenfassend wird vom Amt 80 festgestellt, dass ein derartiges „Bamberger Modell gegen Jugendarbeitslosigkeit“ kritisch gesehen werden muss, sofern nicht mit allen Beteiligten  ein Modell erarbeitet werden kann, das zu keinen Mitnahmeeffekten führt, Betriebe die bisher ausbilden nicht benachteiligt und zu keinem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand führt.

 

Alternativ wird vom Fachamt vorgeschlagen, die von Herrn Oberbürgermeister Starke eingeführte Initiative Wirtschaftsförderung der „BAzubi“ mit einem Preisgeld als zusätzliche Wertschätzung zu dotieren.

 

Nach Stellungnahme der „ARGE Arbeitsagentur – Stadt Bamberg“ vom 17.03.2008 (s. Anlage 14) sollte ein Bamberger Modell gegen Jugendarbeitslosigkeit in Form eines  Maßnahmepaketes an Betreuungs- und Förderangeboten als flankierende Maßnahmen ansetzen.

 

Insbesondere werden folgende Bereiche als besonders wirksam angesehen:

 

-  Förderung der Ausbildungsreife von Jugendlichen

-  Sprachförderung für Jugendliche mit Mitrationshintergrund

-  Spezielle Akquise  zusätzlicher Ausbildungsstellen

- sozialpädagogische Begleitung von problematischen Jugendlichen

 

Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.

 

Für die Maßnahmen 3a, c und d der Anlage 14 (je 95.000 € für 2008 und 2009) stehen Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle 4820.6921 "Eingliederungshilfe nach SGB II" zur Verfügung. Für die Kurse der Maßnahme 3b können 5.000 € für 2008 und 10.000 € für 2009 aus einer Spende Dritter - zweckgebunden für soziale und kulturelle Zwecke - finanziert werden.

Somit können für das Bamberger Modell gegen Jugendarbeitslosigkeit 205.000 € bereitgestellt werden.

 

 

d)                  Projekt Schulsozialarbeit (Nr. I. 2. 4 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)

 

Entsprechend der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 08.04.2008 wurden beschlussmäßig beantragte Mittel aus den Mehreinnahmen der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 200.000 € für die auf 3 Schuljahre befristete Schaffung von weiteren 2,5 Planstellen bei freien Trägern der Jugendsozialarbeit an Schulen ausgewiesen (s. lfde. Nr. 44 und 82 der Anlage 8 und Beschluss Nr. 2.6 der Anlage 11).

 

Weitere 25.000 € können im Jahr 2011 aus der Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ (s. Anlage 10 unten bei Hst. 9100.3100) zur Verfügung gestellt werden.

 

 

e)                  Energetische Sanierung von städtischen Gebäuden (Nr. I. 2. 5 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)

 

Das Agenda 21-Fachforum "Energie & Klimaschutz" wurde mit Beschluss des Senates für Umwelt und Verkehr vom 29.11.2007 beauftragt, einen Zeitplan und ein Finanzierungskonzept (inkl. Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten) für die energetische Sanierung exponierter Gebäude zu erstellen (s. Anlage 15). Laut Stellungnahme des Amtes für Gebäudewirtschaft (s. Anlage 16) können in 2008 die notwendigen Förderanträge gestellt werden. Erst danach kann mit der Umsetzung begonnen werden. In die gleiche Richtung geht die Stellungnahme des Referates 4 vom 14.03.2008 (s. Anlage 17).

 

Aufgrund des Förderverfahrens werden deshalb für das Haushaltsjahr 2008 keine Mittel kassenwirksam. Ein Haushaltsansatz ist also erst für das Jahr 2009 erforderlich. Dieser kann aber nur einzelfallbezogen nach Überprüfung der Rentierlichkeit der Maßnahme bereitgestellt werden, soweit die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes gegeben ist.

 

 

f)                   Einmaliger Zuschuss für das Kindertheater Chapeau Claque (Nr. I. 2. 7 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)

 

Die Unterstützung des bewährten Kindertheaters wird vom Sozialreferat wie vom Kulturamt gleichermaßen befürwortet (siehe Anlagen 18 und 19).

 

Die Mittel in Höhe von 20.000 € können aus einer für soziale und kulturelle Zwecke gebundenen Spende Dritter finanziert werden. Die Auszahlung erfolgt über die Weltkulturerbe-Stiftung (s. lfde. Nr. 34 und 35 der Anlage 8).

 

 

g)                  Unterstützung des Zirkus Giovanni für die offene, präventive Zirkusarbeit (Nr. I. 2. 8 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)

 

Unter Bezugnahme auf die  positive Stellungnahme des Sozialreferats vom 13.03.2008 und die guten Erfahrungen des Stadtjugendamtes mit der qualitativ hochwertigen Methode der Zirkuspädagogik (siehe Anlage 18) erscheint eine Bezuschussung des Zirkus Giovanni sinnvoll.

 

Finanziert werden die notwendigen Mittel in Höhe von 30.000 € durch die Spende Dritter, die für soziale und kulturelle Zwecke zu verwenden ist (s. lfde. Nr. 43 und 45 der Anlage 8).

 

 

h)                  Ankauf der gesamten Fläche des ehemaligen TV 1860 Bamberg (Beschluss des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 2)

 

Mit Beschluss vom 19.07.2006 genehmigte der Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung den Erwerb einer Teilfläche von ca. 17.941 m² aus den Grundstücken Flurnummern 5262 und 5262/2 der Gemarkung Bamberg von der TSG 2005 Bamberg e. V. Für das Restgrundstück von ca. 14.915 m² besteht laut notariellem Vertrag für die Stadt Bamberg ein limitiertes Ankaufsrecht zum Preis von 850.000 €, das bis 22.11.2008 ausgeübt werden könnte.

 

In seiner Stellungnahme vom 04.04.2008 (s. Anlage 20) weist das Amt für Wirtschaft jedoch auf das hohe wirtschaftliche Risiko für die Stadt Bamberg beim Erwerb des Restgrundstückes hin:

 

·        fehlender Bebauungsplan

·        aktuelle Lage auf dem Grundstücksmarkt

·        die Tatsache, dass derzeit höherwertige Flächen gefragt sind, als solche an der Eichendorffstraße

·        eine hierdurch verursachte längerfristige Abverkaufszeit , die wiederum zu höheren Kosten und geringeren Marktfähigkeit führt und

·        die Risiken aus einem eventuellen Truppenabzug der US-Streitkräfte, durch den weitere Flächen auf den Markt kommen werden.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, keine Haushaltsmittel für den Erwerb des Restgrundstückes zu veranschlagen.

 

 

i)                    Programm Jugendsozialarbeit an Schulen des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familien und Frauen (Stadtratsbeschluss vom 30.01.2008 – Anlage 3)

 

siehe Punkt d)

 

 

j)                    Konzept zur Unterstützung der Senioren (Stadtratsbeschluss vom 30.01.2008 – Anlage 4)

 

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Unterstützung der Senioren zeitgleich mit dem Konzept für Jugend und Familien vorzulegen.

 

Ein vom Sozial- und Umweltreferat entworfenes Konzept befindet sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Dem Stadtrat wird das Konzept zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt.

 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich vorerst noch nicht.

 

k)                 Schweinfurter Modell (Stadtratsbeschluss vom 30.01.2008 – Anlage 5)

 

Die vom Stadtrat am 30.01.2008 in Auftrag gegebene Überprüfung zur Umsetzung eines Förderkonzeptes "Familien bauen und wohnen in Bamberg" wird derzeit von der Verwaltung bearbeitet.

 

Das Ergebnis wird wie beantragt zum Nachtragsbeschluss 2008 vorgestellt.

 

 

l)                    GAL-Antrag (Anlage 6)

 

Haushaltsmittel für die Lichtzeichenanlage Buger Straße/Paradiesweg wurden aufgrund eines Beschlusses des Verkehrssenates vom 20.03.1996 bereits wiederholt beantragt, mussten aber regelmäßig wieder aus den Haushaltsentwürfen gestrichen werden.

 

Die Stellungnahmen der Fachämter (Entsorgungs- und Baubetrieb, Stadtplanungsamt und Ordnungsamt) legen dar, dass die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Ampelanlage weiter gegeben ist.

 

Das Kämmereiamt sieht die Maßnahme jedoch nicht dringlicher als andere Ampelanlagen und schlägt deshalb vor, die Mittel von 125.000 € nicht im Haushalt 2008 zu veranschlagen.

 

 

m)        Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses vom 08.04.2008

 

TOP 3 - Konzept: Kinder - Bambergs Zukunft (Anlage 11)

 

Baustein 1 – Bamberg spezifischer Basiswert

 

Nach dem ersten Abrechnungsjahr war festzustellen, dass 21 von 38  Einrichtungen im Durchschnitt von  09/2006 bis 08/2007 einen schlechteren Anstellungsschlüssel als 1:11,5 hatten, bei 10 Einrichtungen lag der Wert sogar über 1:12,0. Nach der gesetzlichen Definition beginnt ab einem Anstellungsschlüssel von 1:12,5  die Kindeswohlgefährdung.

 

Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.

 

Um für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Bamberg den vollen Zuschuss mit der aktuellen Belegung zu erhalten, müssten hierfür in etwa 680.000 € aufgewendet werden. Da die Stadt Bamberg bereits einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 316.500 € gewährt, sind zusätzliche Mittel in Höhe von 365.000 € erforderlich, um den verbesserten Anstellungsschlüssel zu erreichen (siehe Anlage 11).

 

Es wird vorgeschlagen, diesen Zuschuss auf die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 zu befristen (erforderlicher Gesamtbetrag: 1.095.000 €).

 

 

Baustein 2 -  Frühstück/Mittagessen in KiTas

 

Bezüglich des Bausteines 2 "Frühstück/Mittagessen in Kindertagesstätten" (Beschluss Nr. 2.2) wird auf die Ausführungen unter obigem lit. a) verwiesen.

 

Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.

 

 

Baustein 3 – Fortbildungskampagne

 

Um eine Steigerung der Qualität zu erzielen, ist eine intensivere Fortbildung des pädagogischen Personals erforderlich. Insbesondere im Bereich der Betreuung der unter Dreijährigen ist noch ein erheblicher Bedarf vorhanden. Die Staatsregierung hat ein eigenes Fortbildungskonzept entwickelt, um im Rahmen einer Fortbildungskampagne durch optimal pädagogisch geschultes Personal den Eltern und vor allem den Kindern die nötige Unterstützung zukommen zu lassen.

 

Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, einen einmaligen Betrag von 15.000 € im Haushalt 2008 zu veranschlagen (siehe lfde. Nr. 53 der Anlage 8).

 

 

Baustein 4 - Krippenausbau

 

Die Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter Dreijährige ist laut Aussage des Stadtjugendamtes im Baustein 4 "Krippenausbau" noch nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt der Jugendhilfeausschuss unter der Ziffer 2.4 die einmalige Bereitstellung von zusätzlichen 70.000 € im Vermögenshaushalt 2008. Diese Empfehlung wurde unter der laufenden Nummer 18 der Änderungsliste zum Vermögenshaushalt (s. Anlage 9) eingearbeitet (ist in 113.500 € enthalten).

 

 

Baustein 5 – Ausbau des Mobilen Fachdienstes

 

Dieses Modul soll vor allem die frühe bzw. frühzeitige Förderung von Kindern in ungünstigen Lebenssituationen verbessern.

 

Bereits in der Sitzung des JHA vom 20.07.2004 wurde der Mobile Fachdienst „Mofa“ als erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband vorgestellt. Die Finanzierung erfolgte bisher über den Landesbehindertenplan des Freistaates Bayern, der jedoch Ende 2008 ausläuft.

 

Zur Fortführung der Maßnahme werden unter Abzug des bisher gezahlten Zuschusses im Haushalt 2008 Mittel in Höhe von 12.330 € zur Verfügung gestellt (s. lfd. Nr. 40 der Anlage 8).

 

Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, diesen Zuschuss auf die Haushaltsjahre 2009 bis 2011 befristet auszudehnen (erforderlicher Gesamtbetrag: 36.990 €).

 

 

Baustein 6 -  Stärkung der Tagespflege

 

Der Familienbeirat der Stadt Bamberg begrüßt zwar diese Maßnahme (s. Anlage 11a). Dieser Baustein wird aber nach Empfehlung des Jugendhilfeausschusses noch zurückgestellt.

 

 

Baustein 7 –  Jugendsozialarbeit an Schulen

 

Bezüglich des Bausteines 7 "Jugendsozialarbeit an Schulen" (Beschluss Nr. 2.6) wird auf die obigen Ausführungen unter lit. d) verwiesen.

 

 

Baustein 8 –  Budget für familienfreundliche Projekte

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt in seinem Beschlussvorschlag 2.7 zum Baustein 8 "Budget für familienfreundliche Projekte", dem Familienbeirat jährlich 20.000 € bereitzustellen. Die Verwaltung schlägt jedoch vor, für konkrete Projekte zu gegebener Zeit Mittel jeweils gesondert zu veranschlagen. Die Anordnungsbefugnis sollte dann beim Fachbereich Koordinierung Beiräte und Beauftragte liegen.

 

Es wird vorgeschlagen, für diesen Baustein - befristet für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 - jeweils 15.000 € aus der Sonderrücklage "Kinder - Bambergs Zukunft" zu reservieren (erforderlicher Gesamtbetrag: 45.000 €).

 

 

TOP 5 - Kindergarten St. Josef/Gaustadt (Anlage 21)

 

Für die Eröffnung einer zweiten Krippengruppe im Kindergarten St. Joseph/Gaustadt beantragte die Kirchenstiftung St. Joseph/Gaustadt einen Investitionszuschuss. Der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses auf Bereitstellung von 43.500 € wurde unter den laufenden Nummern 17, 18 und 63 der Änderungsliste zum Vermögenshaushalt (s. Anlage 9) Rechnung getragen.

Dabei ist ein Betrag von 11.200 € der Sonderrücklage "Kinder - Bambergs Zukunft" zu entnehmen.

 

 

TOP 6 - Kindergarten St. Martin (Anlage 22)

 

Der von der Kirchenstiftung St. Martin beantragte Investitionszuschuss für die Eröffnung einer Krippengruppe im Containerkindergarten St. Martin wurde vom Jugendhilfeausschuss grundsätzlich genehmigt. Da die Kosten mit 13.000 € derzeit nur geschätzt sind, werden noch keine Mittel in den Haushalt 2008 eingestellt. Die Verwaltung wird jedoch bereits mit dem späteren haushaltsrechtlichen Vollzug beauftragt.

Dabei kann ein Betrag von maximal 1.810 € der Sonderrücklage "Kinder - Bambergs Zukunft" entnommen werden.

 

 

                        n)         Büchergeld

 

Eine weitere familienfreundliche Maßnahme stellt die Übernahme des Büchergeldes für das Schuljahr 2007/2008 dar. Obwohl die Rechtslage für das genannte Schuljahr noch die Erhebung des Büchergeldes vorsieht, hat die Stadt Bamberg darauf verzichtet.

 

Daraus ergibt sich eine Belastung des Verwaltungshaushaltes mit rund 164.000 €. Dazu kommen über die Umlage an den Zweckverband Gymnasien weitere 74.500 €, für die es ebenfalls keine Zuschüsse durch den Freistaat Bayern gibt.

 

Insgesamt stellt die Stadt Bamberg hier aus ihrem Haushalt fast 240.000 € zur Förderung von Familien zur Verfügung.

 

 

 

4.                  Anmerkungen aufgrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes

 

Einer der Kernpunkte des im Jahre 2000 aufgestellten und seitdem jährlich fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes (vgl. zuletzt einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 23.10.2007) ist die Reduzierung der freiwilligen Leistungen auf ein für den Verwaltungshaushalt verträgliches Niveau.

 

Die in den Anträgen der Fraktionen bzw. den Beschlüssen des Stadtrates vorgeschlagenen Maßnahmen stellen überwiegend neue freiwillige Leistungen der Stadt Bamberg dar und widersprechen somit dem im Herbst 2007 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept.

 

Es erscheint grundsätzlich kritisch, laufende neue freiwillige Leistungen zu beginnen, die dann alljährlich neu bereitgestellt werden müssen. Es wäre günstiger, zusätzliche Maßnahmen soweit wie möglich auf einmalige Förderungen zu beschränken, um nicht eine weitere laufende Belastung des Verwaltungshaushalts der Stadt Bamberg zu produzieren.

 

Durch den Verwaltungsvorschlag werden Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 1.755.000 € in einem Zeitraum von vier Haushaltsjahren ermöglicht. Über die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ werden dabei die notwendigen Finanzmittel auch für die Jahre 2009 – 2011 gesichert.

 

Darüber hinausgehende weitere Maßnahmen würden sofort entsprechende Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg verursachen. Inwieweit die jetzt initiierten neuen freiwilligen Leistungen auch in den Haushaltsjahren nach 2011 fortgeführt werden können, muss zu gegebener Zeit aufgrund der dann aktuellen Finanzlage der Stadt Bamberg entschieden werden.

 

 

5.                  Sonstige Änderungen des Haushaltsplanes 2008

 

Die in den beiliegenden Änderungslisten für den Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt (s. Anlagen 8 und 9) gelb hinterlegten Haushaltsstellen betreffen im Haushaltsjahr 2007 zunächst über- bzw. außerplanmäßig bereitgestellte Haushaltsmittel, für die Aufträge und Verpflichtungen vorliegen und für die aus haushaltsrechtlichen Gründen keine Haushaltsausgabereste gebildet werden konnten und die deshalb in 2008 neu bereitgestellt werden müssen.

 

Die nicht farbig hinterlegten Haushaltsstellen betreffen Änderungen, die aufgrund von Meldungen der Fachämter notwendig wurden. Eine Erhöhung des Sammelnachweises Personalkosten ist lt. Aussage des Personalamtes trotz der eingetretenen Tarifsteigerungen nicht notwendig.

 

Die Erhöhung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen um 1.710.000 € ist mit 1.360.000 € hauptsächlich auf den Neubau der Kettenbrücke einschließlich Behelfsbrücke zurückzuführen (s. lfd. Nr. 36 der Anlage 9).

 

Wegen weiterer Einzelheiten hierzu darf auf die jeweiligen Erläuterungen in den Anlagen 8 und 9 verwiesen werden.

 

 

6.                  Entwicklung der Rücklagen

 

Die Allgemeine Rücklage zeigt nach den zum Abgleich des Vermögenshaushaltes erforderlichen weiteren Rücklagenentnahmen in Höhe von 3.254.023 € und 350.000 € (s. lfd. Nrn. 61 und 62 der Anlage 9) folgende Entwicklung:

 

 

 

Die eingeplanten Entnahmen wären damit nicht möglich. Aus dem zu erwartenden positiven Rechnungsergebnis aus 2007 muss deshalb ein Betrag von rd. 3,600 Mio. € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, damit die Belastungen aus dem Haushaltplan 2008 finanziert werden können. Der damit mögliche Restbestand von ca. 900.000 € muss für unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe des Haushaltsjahres 2008 reserviert bleiben. In welcher Höhe aus dem Rechnungsergebnis 2007 noch weitere Mittel erübrigt werden können, lässt sich leider nach dem derzeitigen Stand der umfangreichen Überprüfungsarbeiten nicht prognostizieren.

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2007 wurde eine „Sonderrücklage Kinder – Bambergs Zukunft“ in Höhe von 1.000.000 € gebildet. Zum Ausgleich der neuen Maßnahmen im Familienbereich sind Entnahmen in Höhe von 98.010 € in 2008, 467.330 € in 2009 und 2010 sowie 427.330 € in 2011 notwendig. Andererseits können in 2008 auch 460.000 € zur Verwendung in den Jahren 2009 – 2011 zugeführt werden (s. lfd. Nrn. 63 und 64 der Anlage 9 sowie Anlage 10 unten). Die Entwicklung der „Sonderrücklage Kinder – Bambergs Zukunft“ in den kommenden Jahren zeigt sich dadurch wie folgt:

 

 

 

 

7.                  Schuldenentwicklung

 

Die Schuldenentwicklung im Haushaltsjahr 2008 wird durch die vorgesehenen Änderungen des Haushaltsplanes nicht berührt. Es wird weiterhin eine Nettoneuverschuldung vermieden:

 

 

 

8.                  Verwirklichung von Finanzzielen

 

Hinsichtlich der Verwirklichung von Finanzzielen ergibt sich durch die vorgeschlagenen Änderungen von Einnahme- und Ausgabeansätzen des Haushaltsplanes 2008 folgendes:

 

a)                  Die erforderliche Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe der Tilgungsleistungen von 3.243.300 € kann weiterhin bereitgestellt werden.

 

b)                  Eine allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt kann in Höhe von 3.300.700 € erfolgen, wovon 2.855.700 € zum Ausgleich des Vermögenshaushaltes und 445.000 € zur Weiterleitung an die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ verwendet werden.

 

c)                  Die Mindestrücklage in Höhe von 1.541.800 € kann unter der Voraussetzung der vorgesehenen Zuführung von 3.600.000 € aus dem Rechnungsergebnis 2007 weiterhin nachgewiesen werden.

 

d)                  Eine allgemeine Rücklage wird nach dieser Zuführung in Höhe von rd. 900.000 € verbleiben.

 

e)                  Eine Netto-Neuverschuldung wird weiterhin vermieden. Sondertilgungen und damit eine Reduzierung des Schuldenstandes können allerdings nicht vorgesehen werden.

 

 

 

9.                  Finanzplan samt Investitionsprogramm für die Jahre 2007 mit 2011

 

Hierzu darf auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage VO/2008/0045-20 samt Anlagen verwiesen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

Der Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1.                  Im Hinblick auf die aktuelle Haushaltsentwicklung wird für das Sozial- und Umweltkonzept bis einschließlich 2011 ein Betrag von 1,755 Mio. € zur Verfügung gestellt.

 

2.                  Im Haushaltsplan 2008 der Stadt Bamberg, der am 12.12.2007 beschlossen wurde, sind Veränderungen entsprechend den Anlagen 8 und 9 bei den bisherigen Ansätzen vorzunehmen und neue Ansätze einzusetzen.

 

Soweit darüber hinaus weitergehende Empfehlungen von Fachsenaten vorliegen, kann die Mittelbereitstellung aufgrund der im Sitzungsvortrag genannten Argumente nicht erfolgen.

 

Darüber hinaus gehende Beschlüsse des Stadtrates werden aufgehoben.

 

3.                  Um die im Vermögenshaushalt enthaltene Erhöhung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage sicherzustellen (siehe lfd. Nr. 61 und 62 der Anlage 9) ist aus dem Jahresrechnungsergebnis 2007 ein Betrag in Höhe von 3.600.000 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

4.                  Die Ausgabeansätze der Haushaltsstellen lfd. Nrn. 40, 44 und 53 der Anlage 8 werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 18 Abs. 2 KommHV).

 

5.                  Für die Ansätze der Haushaltsstellen lfd. Nrn.17 und 18 der Anlage 9 wird gemäß § 17 Abs. 2 KommHV bestimmt, dass die Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit).

 

6.                  Am Jahresende nicht in Anspruch genommene Ausgabemittel der Haushaltsstellen lfd. Nrn.35, 40, 42, 44, 45 und 53 der Anlage 8 sowie der lfd. Nr. 18 der Anlage 9 sind - soweit nicht Haushaltsausgabereste gebildet werden können - der Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ zuzuführen.

 

7.                  Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses vom 08.04.2008 (TOP 6 - Kindergarten St. Martin) wird die Verwaltung ermächtigt, bei Vorliegen der konkreten Kosten Mittel bis zu einer Höhe von 13.000 € (davon maximal 1.810 € zu Lasten der Sonderrücklage „Kinder - Bambergs Zukunft") bereitzustellen.

 

8.                  Die Anträge der CSU Stadtratsfraktion vom 11.01.2008, 30.01.2008 und 21.01.2008 (s. Anlagen 1 und 3), der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.01.2008 und 29.01.2008 (s. Anlagen 2 und 4) und der GAL-Stadtratsfraktion vom 27.02.2008 ( s. Anlage 6) und 14.03.2008 (s. Anlage 24) sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

            Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht im Verwaltungshaushalt Mindereinnahmen in Höhe von 1.534.700 und Mehrausgaben in Höhe von 5.165.149 €, für die im Haushaltsjahr 2008 Deckung durch Mehreinnahmen in Höhe von 6.118.700 € und Minderausgaben in Höhe von 581.149 € gegeben ist.

 

Mit dem Beschlussantrag ergeben sich im Bereich der freiwilligen Leistungen Belastungen in Höhe von 288.010 € in 2008, 572.330 € in 2009, 467.330 € in 2010 und 427.330 € in 2011. Finanziert werden können diese Mehrausgaben durch Mehreinnahmen in 2008 sowie über die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ in den Jahren 2009 ‑ 2011 (s. Anlage 10). Für weitere Jahre bzw. die Senioren- und Umweltförderung ist eine Finanzierung derzeit nicht gesichert. Die Fortführung der jetzt ermöglichten Maßnahmen nach dem Haushaltsjahr 2011 hängt von der dann vorliegenden Haushaltslage ab.

 

Aufgrund der sonstigen erheblichen Belastungen der Haushalte der kommenden Jahre mit immensen Investitionsmaßnahmen (Landesgartenschau, Kronacher Straße, Kettenbrücke, Bahnhofsumfeld, Städtebaufördermaßnahmen usw.) wäre dringend notwendig, das Volumen der zusätzlichen freiwilligen Leistungen einzuschränken, damit für zusätzliche Maßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wieder Spielraum entstehen kann.

 

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