Beschlussvorlage - VO/2013/0696-10
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungscontrolling; hier: Stadtnetz Bamberg, Gesellschaft für Telekommunikation mbH - Bestellung des Abschlussprüfers 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Amt für Zentrale Dienste
- Referent:in:
- Christian Hinterstein
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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04.12.2013
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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11.12.2013
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I. Sitzungsvortrag:
In der Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtnetz Bamberg, Gesellschaft für Telekommunikation mbH am 06.12.2013 ist vorgesehen, in Bezug auf die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 folgende Empfehlung an die Gesellschafterversammlung auszusprechen:
Die Gesellschafterversammlung weist den Geschäftsführer an, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 denjenigen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, welcher entsprechend für die STWB Stadtwerke Bamberg GmbH bestellt wurde.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auch auf die Aufgaben nach § 53 Abs. 1 und Abs. 2 HGrG.
Da die Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH einen Teil des Konzerns Stadtwerke darstellt, ist es zweckmäßig, für diese Gesellschaft denselben Abschlussprüfer zu bestellen wie für den Konzern Stadtwerke insgesamt. Die Entscheidung über die Beauftragung für den Konzern Stadtwerke wird in der Aufsichtsratssitzung der STWB am 12.12.2013 getroffen. Vorgesehen ist hierbei, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 die
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Maxtorgraben 13
90409 Nürnberg
zu beauftragen.
Da die Entscheidung in der AR-Sitzung der STWB erst nach der Sitzung des Verwaltungsrates der STNB fällt und zudem aufgrund der Satzung der STNB die Bestellung des Abschlussprüfers Angelegenheit der Gesellschafterversammlung - und damit des Stadtrates - ist, wurde der Beschlussantrag allgemein gehalten. Nach einer Entscheidung durch den AR der STWB ist in der Gesellschafterversammlung der STNB die konkrete Nennung des Abschlussprüfers vorgesehen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |