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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0696-10

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

In der Sitzung des Verwaltungsrates der Stadtnetz Bamberg, Gesellschaft für Telekommunikation mbH am 06.12.2013 ist vorgesehen, in Bezug auf die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 folgende Empfehlung an die Gesellschafterversammlung auszusprechen:

 

Die Gesellschafterversammlung weist den Geschäftsführer an, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 denjenigen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen, welcher entsprechend für die STWB Stadtwerke Bamberg GmbH bestellt wurde.

 

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auch auf die Aufgaben nach § 53 Abs. 1 und Abs. 2 HGrG.

 

Da die Stadtnetz Bamberg Gesellschaft für Telekommunikation mbH einen Teil des Konzerns Stadtwerke darstellt, ist es zweckmäßig, für diese Gesellschaft denselben Abschlussprüfer zu bestellen wie für den Konzern Stadtwerke insgesamt. Die Entscheidung über die Beauftragung für den Konzern Stadtwerke wird in der Aufsichtsratssitzung der STWB am 12.12.2013 getroffen. Vorgesehen ist hierbei, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 die

 

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Maxtorgraben 13

90409 Nürnberg

 

zu beauftragen.

 

Da die Entscheidung in der AR-Sitzung der STWB erst nach der Sitzung des Verwaltungsrates der STNB fällt und zudem aufgrund der Satzung der STNB die Bestellung des Abschlussprüfers Angelegenheit der Gesellschafterversammlung - und damit des Stadtrates - ist, wurde der Beschlussantrag allgemein gehalten. Nach einer Entscheidung durch den AR der STWB ist in der Gesellschafterversammlung der STNB die konkrete Nennung des Abschlussprüfers vorgesehen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

Der Finanzsenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

    1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
    2. Der Empfehlung des Verwaltungsrates der Stadtnetz Bamberg, Gesellschaft für Telekommunikation mbH vom 06.12.2013 wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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