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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2013/0706-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

  1. Anlass der Planung

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 216 C von 1964. Dieser entspricht jedoch teilweise nicht mehr den veränderten städtebaulichen Zielvorstellungen.

 

Bei dem Planbereich an der Ecke Margaretendamm / Äußere Löwenstraße handelt es sich um eine wichtige Potentialfläche für innenstadtnahes Wohnen.

 

Die innerhalb des Geltungsbereiches am Margaretendamm anliegenden Grundstücke sind meist durchgängig bis zur Siechenstraße, an der sie mit Wohn- bzw. gemischt genutzter Bebauung und rückwärtigen Nebengebäuden bebaut sind. Eine Neuordnung der Grundstücke  auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans hat nicht stattgefunden. Nun hat ein Grundstückseigentümer eine Bauvoranfrage zur Bebauung seines Grundstückes entlang des Margaretendamms gestellt.

 

 

Der bisherige Bebauungsplan weist eine von den beiden Straßen zurückgesetzte winkelförmige Bebauung mit vier Wohnschichten sowie im Innenbereich großflächige Garagenanlagen aus. Zumindest an der äußeren Löwenstraße ist aus städtebaulicher Sicht eine straßenständige Bebauung anzustreben. Die Neubebauung ist unter Berücksichtigung des problematischen Höhenniveaus zu entwickeln. Des Weiteren zu entwickeln sind die Bebauung und Nutzung der Rückbereiche. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem zu klären, in wieweit eine Bodenordnung für die bessere Bebaubarkeit der Grundstücke durchzuführen ist.

 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bebauung des Gebietes nach den veränderten Zielvorstellungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

  1. Beschreibung des Plangebietes

 

Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von ca. 0,7 ha. Der Bereich ist abgegrenzt im Süden und Westen von der jeweiligen Straße, im Osten von den rückwärtigen Nebengebäuden - zugehörig zur Straßenrandbebauung entlang der Siechenstraße und im Norden von dem unmittelbar angrenzenden Jugendzentrum mit anschließender gemischter Bebauung.

 

Das Gebiet liegt höhenmäßig tiefer als die südlich und westlich angrenzenden Straßen, was im heutigen Gelände  im Süden mit einer Böschung ausgeglichen wird, im Westen wurde der Margaretendamm mit einer Stützmauer abgefangen, die am tiefsten Punkt im Eckbereich zwischen Äußerer Löwenstraße und Margaretendamm eine Höhe von ca. 2,40 m aufweist. Das Gelände steigt von hier jeweils nach Norden und Osten allmählich an.

 

Der Bereich ist im Norden mit einem 4-geschossigen Wohnhaus mit erdgeschossigem Laden bebaut, an welches südlich ein Parkplatz angrenzt. Ein weiterer Parkplatz besteht entlang der Äußeren Löwenstraße – der übrige Bereich wird z. T. gärtnerisch genutzt, liegt z. T. brach bzw. wird als private Parkierungsfläche genutzt.

 

  1. Darstellung im Flächennutzungsplan

 

Der Flächennutzungsplan weist den gesamten Bereich als gemischte Baufläche aus, für die entlang der Äußeren Löwenstraße und des Margaretendamms Nutzungsbeschränkungen oder Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen vorzunehmen sind.

 

Das Gebiet liegt – bis auf die nordwestliche Fläche mit dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus – innerhalb des Denkmalschutzbereiches der Stadt Bamberg.

 

Im Teilplan Landschaftsplan ist das Gesamtgebiet Wohnsiedlungsbereich mit angrenzender Hauptwegebeziehung entlang der Äußeren Löwenstraße.

 

  1. Planungsrechtliche Situation

 

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebaungsplanes Nr. 216 C (von 1964). Er weist parallel zum Margaretendamm und zur Äußeren Löwenstraße einen abgewinkelten Wohnblock aus, der bis 4-geschossig errichtet werden kann. Im rückwärtigen Innenbereich sind Garagen (Garagenhof) geplant mit Zufahrt vom Margaretendamm. Dieser Bebauungsplan wird mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 216 H innerhalb des Geltungsbereiches aufgehoben werden.

 

Angrenzend an den Geltungsbereich besteht im Norden der Bebauungsplan Nr. 216 F (von1987) und im Südosten der Bebauungsplan Nr. 216 A (von 1958).

 

  1. Grünordnung / Umweltbericht

 

Von der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 216 H sind ausschließlich bereits überplante Flächen betroffen.

 

Das Planverfahren wird daher als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt, die Erstellung eines Umweltberichtes ist nicht erforderlich. Den Umweltbelangen ist somit im Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan ausreichend Rechnung zu tragen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 216 H für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 15.01.2014 abgegrenzte Gebiet.
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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

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1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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